Begründung: Die am 25. 12. 2005 geborene Susanna und die am 13. 10. 2008 geborene Sarah sind die Töchter von C***** E***** und I***** E*****. Deren Ehe ist seit 28. 4. 2009 rechtskräftig geschieden. Die Minderjährigen leben bei ihrer obsorgeberechtigten Mutter in Wien und sind - wie diese - österreichische Staatsbürger. Der Vater ist nigerianischer Staatsbürger und wurde am 15. 3. 2008 nach Nigeria abgeschoben. Sein derzeitiger Aufenthalt ist unbekannt. Mit Beschlüssen vom 2. 2. 2... mehr lesen...
Begründung: Der am 9. 11. 1992 geborene minderjährige Lukas Karim L***** ist nach der Aktenlage das Kind des Ammar C***** und der am 29. 5. 1998 verstorbenen Karin L*****. Der Minderjährige wird von den mütterlichen Großeltern betreut. Er besuchte im Schuljahr 2008/09 die Mittelschule und bezieht eine Waisenpension von 437,52 EUR netto monatlich inklusive anteiliger Sonderzahlungen. Der Vater ist aufgrund eines vor dem Jugendwohlfahrtsträger am 28. 12. 1992 abgeschlossenen Verglei... mehr lesen...
Begründung: Die am *****1983 geborene Klägerin begehrt mit ihrer am 22. 4. 2002 eingebrachten Klage von ihrer Mutter, der Beklagten, die Zahlung von EUR 18.603,51 sA an rückständigem Unterhalt sowie von EUR 363,36 monatlich ab Mai 2002 an laufendem Unterhalt. Sie brachte vor, bereits im Alter von 14 Jahren von der Beklagten zum Zweck eines Schulbesuches ohne ausreichende Beaufsichtigung von Wien nach Graz geschickt worden zu sein, wo die Beklagte ihren Unterhaltsverpflichtungen nu... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist aufgrund des Beschlusses vom 4. 12. 1998 verpflichtet, seinem am 25. Jänner 1983 geborenen Sohn ab dem 1. 2. 1998 einen Unterhalt von 3.600 S monatlich zu zahlen. Er zahlte jedoch nur 3.020 S monatlich. Daraufhin wurden dem Sohn mit Beschluss vom 20. 5. 1999 antragsgemäß Unterhaltsvorschüsse von 580 S monatlich für den Zeitraum vom 1. 4. 1999 bis zum 31. 1. 2002 gewährt. Mit Beschluss vom 20. 6. 2000 wurden diese Vorschüsse ab dem 1. 5. 2000 antragsgemäß... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde gemäß § 55 a EheG am 13. März 1991 geschieden. Im pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleich verpflichtete sich der als Unternehmer bezeichnete Vater, für den der Obsorge der Mutter zugewiesenen Minderjährigen einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 4.000,-- zu bezahlen. Am 21.November 1991 wurde über das Vermögen des Vaters das Ausgleichverfahren eröffnet. Über Antrag der Mutter bestellte das Erstgericht am ... mehr lesen...
Norm: AO §8 Abs4KO §5UVG §6UVG §6 Abs1UVG §6 Abs2UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die in § 6 Abs 2 UVG für den Ausfall der (titulierten oder auch nicht titulierten) Unterhaltsgewährung vorgesehenen fixen Größen in Form des Richtsatzes für pensionsberechtigte Halbwaisen können als objektives, nachvollziehbares Maß für eine (knapp) unter dem Durchschnitt liegende und daher als bescheiden anzusehende Lebensführung herangezogen werden. ... mehr lesen...
Begründung: Der Unterhaltsberechtigten, einem am 30.8.1974 geborenen Kind, werden seit einigen Jahren Unterhaltsvorschüsse gewährt. Der vom unterhaltspflichtigen Vater zu leistende Unterhalt wurde zuletzt ab 1.9.1989 mit 2.200 S im Monat bestimmt und es wurden dem Kind Unterhaltsvorschüsse in gleicher Höhe bewilligt. Sie wurden in der Folge ab 1.8.1990 auf 1.425 S im Monat eingeschränkt, weil das Kind seit diesem Tag auf Grund eines Lehrverhältnisses 3.575 S durchschnittlich im ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat I. durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Gerhard L*****, geboren am 15. September 1975, infolge Revisionsrekurses des Minderjährigen, vertreten durch dessen Unterhaltssachwalter Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten, Gesundheits- und Wohlfahr... mehr lesen...
Begründung: Fehlt es an einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG, so kann sich das Revisionsrekursgericht auf die Ausführungen der für die Zurückweisung des ordentlichen Revisionsrekurses maßgeblichen Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO iVm § 16 Abs 3 AußStrG). Das Erstgericht stellte die der Minderjährigen gewährten Vorschüsse mit Ablauf des 31. August 1991 wegen Bezugs eines Eigeneinkommens in der Höhe von 5.030,24 S ohne Sonderzah... mehr lesen...
Norm: UVG §1UVG §6UVG §7 Abs1 Z1
Rechtssatz: Da nach dem UVG der gesetzliche Unterhalt minderjähriger Kinder zu bevorschussen ist, bietet das Gesetz keine Handhabe, die zu bevorschussende Unterhaltsschuld bei Eigeneinkommen des Unterhaltsberechtigten bloß für Zwecke der Anwendung des UVG anders zu berechnen, als es ihrer tatsächlichen Höhe entsprechend § 140 ABGB der Fall ist. Mag auch das UVG aus sozialpolitischen Erwägungen geschaffen worden ... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige lebt im Haushalt ihrer Mutter, deren Ehe mit dem Vater der Minderjährigen geschieden ist. Der Vater ist seit 1.8.1989 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.200 verpflichtet (ON 21). Das Erstgericht setzte mit Wirkung vom 1.9.1991 die seinerzeit bis 31.7.1992 gewährten Unterhaltsvorschüsse von monatlich S 2.200 (ON 23) auf nunmehr monatlich S 1.070 herab. Das Erstgericht begründete dies damit, der Minderjährigen verblieben von der monatlich... mehr lesen...
Norm: UVG §6UVG §7 Abs1
Rechtssatz: Der Ansicht, eine "Überalimentierung" müsse vermieden werden; es könne nicht Zweck des Gesetzes sein, Ausfälle bei sehr hohen Unterhaltsbeiträgen zu sichern (Knoll, Kommentar zum UVG in ÖA, RdZ 8 zu § 5 UVG), ist - hier nur für den verwandten Fall der Eigeneinkünfte - entgegenzuhalten, daß sich eine Gesetzesauslegung nicht an Extremfällen orientieren darf, "Überalimentierungen" in aller Regel schon durch die ... mehr lesen...
Norm: UVG §6UVG §7
Rechtssatz: Gerade weil es sich letztlich beim Unterhaltsvorschuß um keine Sozialleistung des Staates handelt, sondern um die teilweise vorläufige Erfüllung der Unterhaltspflicht durch einen Dritten schließt diese Konstruktion der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen eine andere Berechnung des der Vorschußgewährung zugrunde liegenden Unterhaltsausmaßes (= Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem Geldunterhaltspflichtigen) f... mehr lesen...
Norm: UVG §6
Rechtssatz: Einem Kind, das (Geldansprüche) Unterhaltsansprüche gegen mehrere Unterhaltsschuldner hat, gebühren auf jeden einzelnen Unterhaltsanspruch Vorschüsse in voller Höhe der in § 6 UVG genannten Beträge (so schon 5 Ob 556/90 - ÖA 1991,81). Entscheidungstexte 5 Ob 508/92 Entscheidungstext OGH 24.03.1992 5 Ob 508/92 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleich vom 17.10.1989 verpflichtete sich der nach eigenen Angaben wegen Krankheit arbeitsunfähige und einkommenslose Vater zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von je S 1.500 für seine beiden mj. Söhne Werner, geboren am 1.3.1975, und Alexander, geboren am 2.1.1977. Mit der Behauptung, der Vater leiste seit April 1990 keinen Unterhalt, sein Arbeitgeber sei ihr nicht bekannt, der mj. Werner erziele ei... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluß ON 98 vom 17.4.1991 wandelte das Erstgericht die dem in Betreuung seiner Mutter befindlichen mj. Mario Z***** bisher gewährten Titelvorschüsse in der Höhe von monatlich S 2.300,- für die Zeit vom 1.12.1990 bis 31.3.1991 in Richtsatzvorschüsse nach § 4 Z 3 UVG um, weil sich der Vater Joe David Z***** in der Zeit vom 15.11.1990 bis 15.3.1991 in Haft befunden habe. In seinem dagegen gerichteten Rekurs brachte der Präsident des Oberlandesgerichtes Wien vor, ... mehr lesen...
Begründung: Der der Minderjährigen mit Beschluß vom 8.1.1991 für die Zeit vom 1.12.1990 bis 31.7.1991 gewährte Unterhaltsvorschuß nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG von monatlich S 1.500,-- (der Vater der Minderjährigen hatte sich mit Vergleich vom 21.2.1990 zur Zahlung dieses Betrages ab dem 1.3.1990 verpflichtet, wobei nach dem Wortlaut der Unterhaltsvereinbarung die von der Minderjährigen bezogene Lehrlingsentschädigung und die Vermögenslage des Vaters berücksichtigt wurden) wurde vom Erst... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gewährte dem Minderjährigen auf den von seinem Vater zu leistenden gesetzlichen Unterhalt, der mit Beschluß vom 21. Mai 1986 mit S 1.600,-- monatlich bestimmt worden war, zunächst Vorschüsse in der Höhe des Exekutionstitels, die es wegen des eigenen Einkommens des Minderjährigen (Lehrlingsentschädigung) von durchschnittlich S 4.031,-- monatlich ab 1. Mai 1991 auf S 500,-- monatlich herabsetzte. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Präsidenten des Oberla... mehr lesen...
Begründung: Markurs G***** wohnt bei seiner mütterlichen Großmutter Emilie G*****. Letztmals wurde ihm mit Beschluß des Erstgerichtes vom 6. September 1990 (ON 124) ein Unterhaltsvorschuß von monatlich S 1.700,-- für die Zeit vom 1. September 1990 bis 31. Jänner 1991 zuerkannt. Markus G***** verdient seit 8. Oktober 1990 als Lehrling der Fa. K***** in P***** monatlich netto S 3.403,-- unter Einschluß der aliquoten Sonderzahlungen und Abzug der vom Arbeitgeber bezahlten Fahrtkosten. ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2UVG §4 Z3UVG §6UVG §20
Rechtssatz: Ein Einstellungsgrund nach § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG ist in dem Ausmaß anzunehmen, in dem der Richtsatzbetrag durch eigene Einkünfte des Kindes gedeckt ist. Auch Vorschussempfänger nach § 4 Z 2 und 3 UVG müssen sich eigene Einkünfte auf den Pauschalbetrag des § 6 UVG anrechnen lassen. Entscheidungstexte 7 Ob 519/91 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Der dem Minderjährigen zuletzt für die Zeit vom 1. 2. 1990 bis 31. 1. 1993 weitergewährte Unterhaltsvorschuß nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG von monatlich S 1.400,- (ON 70, AS 211) wurde vom Erstgericht mit 30. 9. 1990 eingestellt, weil der Minderjährige seit 24. 9. 1990 eine Lehrlingsentschädigung von monatlich S 4.685,- bei freier Kost und bei freiem Quartier bezieht (ON 76, AS 255). Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung des Erstgerichtes und sprach aus, daß der ord... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 CcUVG §6
Rechtssatz: Es ist eine Frage des Einzelfalles, inwieweit sich die vom Lehrling bezogene Entschädigung auf die bisherigen Unterhaltsverpflichtungen anderer auswirkt. Dazu bedarf es näherer Erhebungen, die es ermöglichen, die Interessen des Unterhaltsberechtigten und der Unterhaltsverpflichteten sorgfältig gegeneinander abzuwägen und eine ihren Verhältnissen entsprechende Entscheidung zu treffen (gilt auch für ins Auge g... mehr lesen...