Norm
UVG §6Rechtssatz
Der Ansicht, eine "Überalimentierung" müsse vermieden werden; es könne nicht Zweck des Gesetzes sein, Ausfälle bei sehr hohen Unterhaltsbeiträgen zu sichern (Knoll, Kommentar zum UVG in ÖA, RdZ 8 zu § 5 UVG), ist - hier nur für den verwandten Fall der Eigeneinkünfte - entgegenzuhalten, daß sich eine Gesetzesauslegung nicht an Extremfällen orientieren darf, "Überalimentierungen" in aller Regel schon durch die Anwendung des § 7 Abs 1 Z 1 UVG begegnet werden kann und der Unterhaltsbedarf von Minderjährigen knapp vor der Volljährigkeit in der Regel auch bei nicht gehobenen Lebensverhältnissen über der derzeitigen Grenze des § 6 Abs 1 UVG liegen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076372Dokumentnummer
JJR_19920324_OGH0002_0050OB00508_9200000_005