Norm: ABGB §98EheG §83EheG §91 Abs2
Rechtssatz: Investitionen in das landwirtschaftliche Unternehmen sind nach § 91 Abs 2 EheG – so schon der Wortlaut und auch die Intention des Gesetzgebers – nur insofern zu berücksichtigen, als sie auf eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnisse zurückzuführen sind. Die Mitwirkung im Erwerb des anderen (und damit die Arbeitsleistung für das Unternehmen des anderen) ist – soweit sie nicht anders abge... mehr lesen...
Begründung: Die am 20. 4. 1974 geschlossene Ehe der Streitteile, der drei bereits großjährige Kinder entstammen, wurde mit Urteil des Bezirksgerichts St. Veit an der Glan vom 15. 10. 2003 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners rechtskräftig geschieden. Die Antragstellerin, die bereits am 1. 8. 2000 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen war, beantragte am 15. 10. 2004, dem Antragsgegner im Rahmen einer nachehelichen Vermögensaufteilung gemäß §§ 81 f EheG sowie zur Abgeltung i... mehr lesen...
Begründung: Der am 6. 5. 1999 geschlossenen Ehe entstammen zwei Söhne, geboren am 14. 12. 2000 und am 14. 11. 2002. Die Ehe ist seit 29. 9. 2005 rechtskräftig geschieden. Ehewohnung war eine im November 1999 vom Antragsgegner um ATS 3,5 Mio gekaufte Dachgeschosswohnung. Anlässlich der Eheschließung hatte die Antragstellerin von ihrem Vater Geldgeschenke von ATS 700.000,-- und ATS 250.000,-- erhalten. Für den Rest des Kaufpreises nahm der Antragsgegner einen Kredit von ATS 2,8 Mio ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner war im „Familienunternehmen", einer GmbH & Co KG tätig und an dieser Gesellschaft als Kommanditist mit 15 % beteiligt. Die restlichen Anteile von 85 % hielt die Komplementärgesellschaft mbH. An dieser waren der Bruder des Antragsgegners zu 50 % sowie die Streitteile und ihre beiden Töchter zu je 12,5 % beteiligt. 1997 erwarb der Antragsgegner den 50 %igen Geschäftsanteil seines Bruders um ATS 11,000.000. Der Abtretungspreis wurde ua durch folgende V... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gemäß §§ 81 ff EheG nach Scheidung der Ehe der - bereits seit 30. Juni 1999 getrennt lebenden - Parteien (die antragstellende Frau ist Psychologin, der Mann ist praktischer Arzt). Das Erstgericht nahm in den zehn Punkten seines Beschlusses eine Aufteilung vor, von denen im Zeitpunkt der Vorlage des Rekurses an den Obersten Gerichtshof nur noch die Einbeziehung b... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines zugelassenen Rekurses wegen Fehlens einer erheblicher Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung eines zugelassenen Rekurses wegen Fehlens einer erheblicher Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 16,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zutreffend hat das Rekursgericht den Ausführungen des Antragsgegners zu § 226 ZPO entgegengehalten, dass in einem außerstreitigen Verfahren, in dem ein Ehegatte die Zahlung einer ziffernmäßig bestimmten Ausgleichszahlung geltend macht, nichts dagegen spricht, das nach Ansicht des Antragstellers aufzuteilende Vermögen im Einzelnen zu bezeichnen und schließlich einen Pauschalbetrag geltend zu machen. Eine Ausgleichszahlung... mehr lesen...
Begründung: Die am 28. 8. 1969 geschlossene Ehe der Streitteile, der drei Kinder entstammen, wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes H***** vom 20. 7. 1994 rechtskräftig geschieden. Den wesentlichsten Bestandteil des ehelichen Vermögens bildet die Liegenschaft EZ 425 des GB A***** (im Folgenden EZ 425), auf der sich unter anderem das bis zur Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft im Jahr 1991 als Ehewohnung dienende Einfamilienhaus befindet. Die Liegenschaft wurde im Jahr 1977 vom seine... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Erhebliche Rechtsfragen im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG liegen nicht vor. Erhebliche Rechtsfragen im Sinne des Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG liegen nicht vor. a) Gewinnanteil der stillen Gesellschafterin: Auch wenn die Antragsgegnerin als "Chefin" tituliert wurde und eine führende Tätigkeit im Einzelunternehmen des Antragstellers verrichtete, war jedoch der "Motor" im Geschäft der Antragsteller, dem auch die ... mehr lesen...
Begründung: Nach der im Jänner 1993 erfolgten Scheidung der Ehe der Antragsgegnerin und des Gemeinschuldners beantragte dieser am 22. 6. 1993 die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, wobei er als wesentliches Vermögen eine während aufrechter Ehe erworbene Liegenschaft in Wien-Ottakring bezeichnete. Auf dieser Liegenschaft sei das von ihm geführte Unternehmen betrieben worden und habe sich auch die eheliche Wohnung befunden. Der Kauf der Liegen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die nach dem Grundsatz der Billigkeit zu erfolgende Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn dargetan wird, dass die zweite Instanz bei Beurteilung dieses Einzelfalles in Überschreitung ihres Ermessensbereiches von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist (EFSlg 75.626; 4 Ob 78/97t)... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben im September 1981 geheiratet, der Ehe entstammen zwei Kinder. Die Haushaltsführung und Kindererziehung lag bei der Antragstellerin. Am 12. 6. 1995 zog diese aus der Ehewohnung aus; die gemeinsame Tochter verblieb in Pflege und Erziehung des Antragsgegners. Am 12. 10. 1995 wurde die Ehe aus beiderseitigem Verschulden rechtskräftig geschieden. Während aufrechter Ehe wurden verschiedene Einrichtungsgegenstände gemeinsam angeschafft, eine Erlebensversich... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Wunsch beider Seiten nach einer ziffernmäßig exakten Berücksichtigung der von den jeweiligen Verwandten geleisteten Zuwendungen ist entgegenzuhalten, daß es - wie sich gerade aus der dazu im Rechtsmittel der Antragstellerin zitierten Entscheidung 6 Ob 1610/94 ergibt - dem Wesen der iS der §§ 81 ff EheG zu treffenden Billigkeitsentscheidung widerspricht, eine Ausgleichszahlung mathematisch genau zu berechnen. Die Vorgang... mehr lesen...
Norm: EheG §91 Abs2
Rechtssatz: Diese Regelung ist nur auf solche Sachen anzuwenden, die zwar ausschließlich zum Unternehmen gehörten, aber von beiden Ehegatten privat benützt wurden. Entscheidungstexte 7 Ob 533/92 Entscheidungstext OGH 23.04.1992 7 Ob 533/92 Veröff: EvBl 1992/157 S 658 2 Ob 166/04g Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien hatten am 6.5.1970 vor dem Standesamt Wien-Währing die Ehe geschlossen. Diese wurde mit - in Rechtskraft erwachsenem - Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 17.2.1986, 3 Cg 370/82, aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Beide Parteien sind österreichische Staatsbürger. Der Ehe entstammt die am 25.8.1972 geborene Tochter Barbara B*****. Zur Zeit der Eheschließung hatte die Frau ihr Studium der Pharmazie beendet und war als Apothekenasp... mehr lesen...
Begründung: Vorweg ist darauf hinzuweisen, daß bei der vorliegenden Entscheidung die §§ 13 bis 16 AußStrG in der Fassung der WGN 1989 anzuwenden sind (Art. XLI Z 5 WGN 1989, BGBl. 1989/343). Gemäß § 14 AußStrG ist gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes der Revisionsrekurs nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche... mehr lesen...
Norm: EheG §91 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 91 Abs 2 EheG ist der im Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft bestehende Rückkaufswert einer Erlebensversicherung und Ablebensversicherung angemessen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 5 Ob 563/90 Entscheidungstext OGH 15.05.1990 5 Ob 563/90 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und der Antragsgegner hatten am 2.April 1964 die Ehe geschlossen. Der Ehe entstammt die Tochter Patrizia Elisabeth, die am 28.Jänner 1966 geboren wurde. Das am 9.Juni 1970 geborene Kind Angelika Elisabeth ist bald verstorben. Mit dem seit dem 23.Oktober 1985 rechtswirksamen Urteil des Landesgerichtes Salzburg GZ 3 Cg 299/85-5 wurde die Ehe der Parteien, die österreichische Staatsbürger sind, mit dem Ausspruch geschieden, daß der Mann die Zerrüttung ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z3EheG §91 Abs2
Rechtssatz: Erträge eines Unternehmens, die noch nicht zum Unternehmensanteil (etwa durch Gewinnzuschreibungen auf einen Gesellschafterteil) geworden sind, können zwar grundsätzlich der Aufteilung unterliegen, sie gehören aber (auch als "Schwarzgeld" in Form eines unversteuerten Gewinnes) so lange noch zum Unternehmen und sind daher gemäß § 82 Abs 1 Z 3 EheG nachehelichen Aufteilung im Sinne der § 81 ff EheG ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem seit 6.7.1982 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 3.Mai 1982, GZ 24 Cg 363/81-9, wurde die am 4. Dezember 1969 zwischen den Parteien geschlossene Ehe gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden und ausgesprochen, daß der Mann die Zerrüttung der Ehe allein verschuldet habe. Der Ehe entstammt der am 20.März 1973 geborene Sohn Peter, der an der Bluterkrankheit leidet. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Parteien wurde am 4.November 1976 aufgelöst, ind... mehr lesen...
Begründung: Die am 30. Mai 1973 geschlossene Ehe der Parteien, aus der zwei in den Jahren 1973 und 1974 geborene Töchter stammen, wurde mit Urteil vom 29. Jänner 1985 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. In ihrem am 4. Juli 1985 eingebrachten Antrag, begehrte die Antragstellerin eine Ausgleichszahlung von S 310.000,-- samt Anhang. Sie führte unter anderem aus, daß der Antragsgegner bei seinem Auszug verschiedene Gegenstände, darunter Sparbücher sowie den PKW Me... mehr lesen...
Begründung: Der Mann wurde im Juni 1920, die Frau im September 1942 geboren. Sie schlossen am 4. September 1972 (dem 20. Geburtstag der Frau) die Ehe. Seit Ende August 1980 lebten die beiden voneinander getrennt. Mit Urteil vom 2. Dezember 1986 wurde die Ehe unter Ausspruch des alleinigen Zerrüttungsverschuldens des Mannes gemäß § 55 EheG geschieden. Am 26. Mai 1987 langte der ausdrücklich an die familienrechtliche Abteilung adressierte Antrag der geschiedenen Ehefrau bei Gericht ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 26. April 1969 die Ehe, aus der der mj. Kurt E***, geboren am 9. November 1969, und der mj. Alexander E***, geboren am 19. März 1973, stammen. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 19. Juni 1984 wurde die Ehe aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden, weil er im November 1977 die häusliche Gemeinschaft aufgehoben hatte und ein ehebrecherisches Verhältnis eingegangen war. Die Antragstellerin blieb nach der... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 6.4.1983, 28 Cg 113, 205/82-11, aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden geschieden. Mit seinem am 21.6.1983 beim Erstgericht eingebrachten Antrag begehrte der Antragsteller die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens in der Weise, daß die Antragsgegnerin die Ehewohnung in Wien 3., Baumgasse 41/14/4 b, samt Inventar und der Antragsteller den PKW Manta, Baujahr 1973, b... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte Vermögensaufteilung im Sinne der §§ 81 ff EheG dahin, daß ihr das Haus Leopoldsdorf, Rathausplatz 1, ins Eigentum übertragen werde, dem Antragsgegner hingegen das Haus Leopoldsdorf, Hauptstraße 9, im Alleineigentum verbleiben solle. Weiters beantragte sie ihr aus den vier Unternehmen eine einmalige Abfindung von 1 Mio S sowie eine jährliche Leibrente von 100.000 S je Betrieb, sohin insgesamt 400.000 S jährlich zuzusprechen, wobei die vier U... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Stix als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kralik, Dr. Vogel, Dr. Kropfitsch und Dr. Zehetner als Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin Verlassenschaft nach Annemarie E*****, geborene *****, Hausfrau, *****, vertreten durch Dr. Tilman Luchner, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider den Antragsgegner Johann E*****, Geschäftsführer, *****, vertre... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. März 1969 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 16. April 1985, 13 Cg 196/83-21, aus dem Verschulden beider Ehegatten geschieden. Nach dem im Scheidungsverfahren abgeschlossenen Vergleich verzichten beide Streitteile wechselseitig auf Unterhalt, auch für den Fall geänderter Verhältnisse, unverschuldeter Not und Krankheit. Die elterlichen Rechte und Pflichten hinsichtlich der beiden ehelichen Kinder ... mehr lesen...
Begründung: Die am 13.November 1969 zwischen dem Antragsgegner und Helene K*** geschlossene Ehe, welcher der am 29.5.1973 geborene Antragsteller entstammt, wurde am 30.8.1983 aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Helene H***, die am 31.8.1983 den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gestellt hatte, ist am 3.12.1983 verstorben. Ihr Nachlaß wurde dem Antragsgegner mit Beschluß des Bezirksgerichtes Birkfeld vom 24.5.1984 zu... mehr lesen...