Begründung: Die im Jahr 1934 geborene Antragstellerin und der im Jahr 1939 geborene Antragsgegner haben am 28.4.1974 miteinander die Ehe geschlossen. Diese wurde nach einer im Dezember 1981 erfolgten Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft mit dem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 28.9.1982, 24 Cg 48/82-21, aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden der Ehegatten geschieden. Der Antragsgegner ist Eigentümer der Liegenschaften EZ 141, 200, 262, 351 und 410... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Eisenstadt hat am 20.1.1982 die am 26.4.1960 geschlossene Ehe geschieden und ausgesprochen, daß das Verschulden an der Scheidung den Mann trifft. In dem auf Antrag der Frau am 5.7.1982 eingeleiteten Verfahren über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse kam eine Einigung der Eheleute nicht zustande. Die Frau verlangte, daß ihr aus dem Eigentum des Mannes entweder die Liegenschaft EZ 1428 in der Katastralgemeinde Neu... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes Korneuburg vom 15.März 1984, 3 Cg 244/83-18, geschieden. Mit ihrem am 30.5.1984 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrte die Antragstellerin, die von ihr und dem Antragsgegner eingegangenen Schulden im Umfang von S 1,298.138,18 derart zu teilen, daß der Antragsgegner verpflichtet sei, die Verbindlichkeiten gegenüber bestimmten Gläubigern zur alleinigen Rückzahlung zu übernehmen und die Antra... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen, nachdem sie seit 1965 in dem der Frau gehörigen Einfamilienhaus in Weiz, Haydngasse 4, in Lebensgemeinschaft gelebt hatten, am 27.Jänner 1969 die Ehe. Dieser entstammt die am 22.November 1972 geborene minderjährige Sabine, die sich in Pflege und Erziehung der Mutter befindet. Im Jahre 1976 verließ Johann A die eheliche Gemeinschaft. Mit Vergleich vom 26. Juli 1977 zu 7 C 163/77 des Bezirksgerichtes für ZRS Graz verpflichtete er sich, Helene A eine... mehr lesen...
Die Streitteile haben am 6. 9. 1971 die Ehe geschlossen, die mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 12. 6. 1981, 10 Cg 19/81, aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden der Streitteile geschieden wurde. Der Antragsgegner übernahm im Jahre 1972 von seinen Eltern einen Heurigen- und Buschenschankbetrieb in Wien 10., A-Straße 103, in Pacht; seit zirka 1975 führte er den Betrieb als Eigenunternehmer. Die Antragstellerin arbeitete zu Beginn der Ehe in ihrem er... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z3EheG §91 Abs2EheG §94 Abs1
Rechtssatz: Auch wenn eine Aufteilung mangels ehelichen Gebrauchsvermögens oder ehelicher Ersparnisse nur deswegen nicht vorzunehmen ist, weil Unternehmen nicht der Aufteilung unterliegen, kommt die Auferlegung einer Ausgleichszahlung an den Unternehmer nicht in Betracht, weil nur verbleibende Unbilligkeiten bei Durchführung der Aufteilung ausgeglichen, nicht aber Unternehmen über Ausgleichszahlu... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z4EheG §83EheG §91 Abs2
Rechtssatz: Wurde eheliche Errungenschaft eines Ehegatten weitgehend in Unternehmensanteilen angelegt, die als solche der Aufteilung entzogen sind, kann es der Billigkeit entsprechen, dem anderen Ehegatten einen größeren Anteil an den der Aufteilung unterliegenden Ersparnissen zuzuerkennen. Entscheidungstexte 1 Ob 643/82 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Die am 22. 10. 1955 geschlossene Ehe des Antragstellers Manfred G mit der Antragsgegnerin Gertrud G wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 31. 5. 1979, 2 Cg 154/79-7, aus dem Verschulden des Antragstellers geschieden; das Urteil ist seit 7. 6. 1979 rechtskräftig. Aus der Ehe stammen die Kinder Günter, geb. 23. 10. 1956, und Heinz, geb. 24. 4. 1960. Die Antragsgegnerin trat mit 1. 7. 1947 in die zu HRA 496 des Landesgerichtes Feldkirch protokollierte Firma Albert A KG... mehr lesen...