Begründung: Die am 31. 7. 1993 zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS G***** vom 26. 2. 1998 zu 31 C 94/97a gemäß § 55 Abs 1 EheG mit dem Ausspruch des Verschuldens des Antragsgegners gemäß § 61 Abs 3 EheG geschieden. Die am 31. 7. 1993 zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS G***** vom 26. 2. 1998 zu 31 C 94/97a gemäß Paragraph 55... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde zunächst mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 10. 3. 1994 nach § 55a EheG geschieden. Im Scheidungsvergleich vereinbarten die Ehegatten, dass die Stadtwohnung samt Inventar dem Antragsgegner und das Gartenhaus mit dem wesentlichen Inventar der Antragstellerin - die sich zu einer Ausgleichszahlung von 50.000 S verpflichtet hatte - verbleiben sollte. Der Antragsgegner zog den Scheidungsantrag während der Rechtsmittelfr... mehr lesen...
Norm: EheG §87 Abs2KlGG §14 Abs1
Rechtssatz: Für auf Kleingartenparzellen begründete Ehewohnungen kann das Gericht im nachehelichen Aufteilungsverfahren anordnen, dass ein Ehegatte anstelle des anderen in das der Benutzung der Wohnung zugrunde liegende Rechtsverhältnis eintritt, ohne dass es einer Zustimmung des Generalpächters nach § 14 Abs 1 KlGG bedürfte. Entscheidungstexte 6 Ob 246/99s ... mehr lesen...
Norm: EheG §87 Abs2KlGG §14 Abs1
Rechtssatz: Die Übertragung der Unterpachtrechte durch Verfügungen im Rahmen eines nachehelichen Aufteilungsverfahrens nach § 87 Abs 2 EheG bedarf nicht der Zustimmung des Generalpächters. Entscheidungstexte 6 Ob 246/99s Entscheidungstext OGH 25.11.1999 6 Ob 246/99s 1 Ob 167/12h Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Begründung: Die am 30. 9. 1989 vor dem Standesamt T***** geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichts B***** vom 24. 1. 1996 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde im Oktober 1995 aufgelöst. Die Antragsgegnerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** G*****. Sie erwarb die Liegenschaft vor der Eheschließung; das auf dieser Liegenschaft errichtete und noch vor der Eheschl... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind seit 1987 verheiratet. Die Ehe ist aufrecht. Ihr entstammen vier Kinder im Alter zwischen zehn und vier Jahren. Die Klägerin bewohnt gemeinsam mit diesen vier Kindern eine Genossenschaftswohnung in Wien, die 127,53 m2 groß ist und zu der eine Terrasse im Ausmaß von 11,5 m2 und eine Gartenfläche von 125,72 m2 gehören. Diese von den Ehegatten ursprünglich gemeinsam benützte Wohnung mietete der Beklagte von einer Wohnbaugenossenschaft mit Vertrag vom 7. ... mehr lesen...
Begründung: Dipl.Ing. Georg M*** wurde auf Grund der am 26. 11. 1987 eingebrachten und am 23. 12. 1987 ihm zugestellten Klagen wegen Nichtzahlung des Mietzinses (§ 1118 ABGB) mit Urteil des Erstgerichtes vom 26. 6. 1989 zur Räumung der Wohnungen top 35 und top 37 im Hause Wimbergergasse 9 verpflichtet. Der betreibenden Partei wurde auf Grund dieses Urteils mit Beschluß vom 10. 11. 1989 die Räumungsexekution bewilligt. Mit der am 2. 1. 1990 gegen die beiden Hauseigentümer erhobenen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Erika T*** war Hauptmieterin einer Wohnung im Haus der Beklagten und bewohnte diese zusammen mit dem Kläger, ihrem Ehemann. Am 29. Dezember 1983 brachte sie gegen den Kläger eine Scheidungsklage ein und stellte den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Mit Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 3. Jänner 1984 wurde dem Kläger das sofortige Verlassen der Wohnung aufgetragen. Nach Eintritt der Rechtskraft führte Erika T*** zur Erzwingung des... mehr lesen...
Norm: EheG §87 Abs2
Rechtssatz: Die Zuweisung der Ehewohnung nach § 87 Abs 2 EheG wirkt ex nunc, sie kann nicht rückwirkend Rechtsverhältnisse gestalten. Ein schon wirksam gekündigtes Mietverhältnis kann daher nur mit dieser Beschaffenheit übertragen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 148/89 Entscheidungstext OGH 13.12.1989 3 Ob 148/89 Veröff: EvBl 1990/95 S 468 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 27. Jänner 1986, 53 Cg 230/85-3, wurde die Ehe der Parteien rechtskräftig nach § 55 EheG geschieden und ausgesprochen, daß den Antragsgegner das alleinige Verschulden an der Ehezerrüttung treffe. Die Ehewohnung war die vom Antragsgegner allein gemietete Wohnung top.Nr. 9 im Haus Wien 3., Pfarrhofgasse 16. Der Antragsgegner betreibt in einem Teil dieser Räumlichkeiten nach wie vor seine Wirtschaftstreuhänderkanzlei; die An... mehr lesen...
Norm: EheG §87 Abs2
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, daß der Bestimmung des § 87 EheG nur eine beispielhafte Bedeutung zukomme und auch jede andere, dort nicht ausdrücklich vorgesehene Regelung zulässig sei, sofern sie nur der Billigkeit (§ 83 Abs 1 EheG) entspreche, kann nicht geteilt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 585/87 Entscheidungstext OGH 20.10.1987 4 Ob 585/87 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: EheG §87 Abs2
Rechtssatz: § 87 Abs 2 EheG bildet eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß das Gericht im Aufteilungsverfahren nicht in Rechte Dritter eingreifen darf. Als Ausnahmeregelung ist diese Bestimmung eng auszulegen. Auch eine analoge Erweiterung auf den Fall der
Begründung: von Mitmietrechten ist unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 585/87 Entscheidungstext OGH 20.10.1987... mehr lesen...
Norm: EheG §87 Abs2
Rechtssatz: Die Regelung, daß ein Ehegatte in das der Benützung der Ehewohnung zugrunde liegende Rechtsverhältnis neben dem anderen, bisher allein berechtigten Ehegatten eintritt, ist im Gesetz nicht vorgesehen und daher unzulässig. Die Befugnisse des Gerichtes im Aufteilungsverfahren über Ehewohnungen, die auf Grund Bestandrechtes, Genossenschaftsrechtes oder Leihe benützt wurden, sind in § 87 Abs 2 EheG nämlich abschließen... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 2.1.1965 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 18.10.1980, 6 Cg 243/79-33, rechtskräftig geschieden, wobei die Wirksamkeit der Auflösung der Ehe mit 11.12.1980 eingetreten ist. Der Ehe entstammen zwei Kinder, nämlich der am 4.6.1965 geborene Martin und der am 8.12.1971 geborene Gerhard. Martin ist inzwischen selbsterhaltungsfähig. Er bezieht ein eigenes Einkommen, wohnt aber nach wie vor mit seinem Vater zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat mit Bernhard M*** am 27.Juli 1977 einen Mietvertrag über die gegenständliche Wohnung abgeschlossen. Mit rechtskräftigem Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom 13.Juli 1984 wurde die zwischen Bernhard M*** und der Beklagten geschlossene Ehe im Einvernehmen geschieden. Anläßlich der Scheidung der Ehe vereinbarten die Ehegatten, daß alle Rechte an der bisherigen Ehewohnung mit Wirkung vom Tage der Rechtskraft der Scheidung auf die Beklagte ü... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §87 Abs2EheG §88EheG §95
Rechtssatz: Solange eine Antragstellung nach den §§ 81 ff und 95 EheG möglich und über den Aufteilungsanspruch noch nicht rechtskräftig abgesprochen ist, steht dem auf titellose Benützung gestützten Räumungsbegehren des Dritten (hier: BUWOG) das im Aufteilungsanspruch fortlebende Benützungsrecht des bedürftigen Ehegatten entgegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die am 9. Dezember 1950 zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 20. März 1979 gemäß § 55 Abs. 3 EheG unter Ausspruch des alleinigen Verschuldens des Antragsgegners geschieden. Die Antragstellerin beantragte mit dem am 20. August 1979 beim Erstgericht eingelangten Antrag, die im Eigentum des Antragsgegners stehende Liegenschaften EZ 1074 und EZ 29 KG S in ihr Eigentum zu übertragen und den Antragsgegner... mehr lesen...
Die kinderlos gebliebene Ehe der Parteien wurde mit dem seit 12. Oktober 1978 rechtskräftigen Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten, GZ 2 Cg 120/78-13, aus dem Verschulden der Frau geschieden. Am 19. Jänner 1979 brachte der Mann beim Erstgericht den Antrag ein, das aus einer Eigentumswohnung und der kompletten Einrichtung dieser Wohnung bestehende eheliche Gebrauchsvermögen derart zu teilen, daß dieses entweder der Frau (Hauptantrag) oder ihm überlassen werde und der damit jeweils Be... mehr lesen...
Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 5. Dezember 1978 gemäß § 55 Abs. 3 EheG geschieden. Am 3. Dezember 1979, somit innerhalb der Jahresfrist des § 95 EheG, stellte die Antragstellerin beim Erstgericht den Antrag, die im Hause Villach, P-Gasse 3, gelegene, aus Küche, drei Zimmern, Bad, WC und Vorraum bestehende Ehewohnung samt Zubehör ihr zuzuweisen. Der Antragsteller erklärte sich damit unter der Voraussetzung einverstanden, daß die Antragsteller... mehr lesen...