Norm
EheG §87 Abs2Rechtssatz
Für auf Kleingartenparzellen begründete Ehewohnungen kann das Gericht im nachehelichen Aufteilungsverfahren anordnen, dass ein Ehegatte anstelle des anderen in das der Benutzung der Wohnung zugrunde liegende Rechtsverhältnis eintritt, ohne dass es einer Zustimmung des Generalpächters nach § 14 Abs 1 KlGG bedürfte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112783Im RIS seit
25.12.1999Zuletzt aktualisiert am
03.12.2012