Begründung: Die Ehe zwischen dem Betreibenden und der Verpflichteten wurde am 25. Jänner 2001 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Die Verpflichtete ist grundbücherliche Alleineigentümerin einer näher bezeichneten Liegenschaft. Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichts Fürstenfeld vom 28. November 2003, AZ 2 F 45/01s, wurde ua wie folgt angeordnet: „4.1 Der Antragstellerin (Verpflichtete) und dem Antragsgegner (Betreibender) wird aufgetragen, auf der Liegenschaft … Woh... mehr lesen...
Begründung: Die 1988 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 16. 2. 2001 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragstellers geschieden. Der Ehe entstammen zwei minderjährige Kinder, die sich in Obsorge der Antragsgegnerin befinden. Am 15. 9. 1998 wurde der Antragsteller aufgrund einer einstweiligen Verfügung aus der Ehewohnung ausgewiesen. Seither ist die eheliche und häusliche Gemeinschaft der Streitteile aufgehoben. Die Ehewohnung der Streitteile war ein Reihenha... mehr lesen...
Norm: EheG §85EheG §86EheG §92EheG §98KO §214
Rechtssatz: Die mit dem Abschöpfungsverfahren verbundene Restschuldbefreiung kommt nur der Antragsgegnerin zugute und kann nicht im Wege des Aufteilungsverfahrens zu einer Verbesserung der Stellung des Antragstellers führen. Gemäß § 214 Abs 2 Satz 2 KO wird die Antragsgegnerin durch die Restschuldbefreiung gegenüber dem rückgriffsberechtigten Antragsteller befreit. Der allenfalls als Ausfallsbürge i... mehr lesen...
Begründung: Grundbücherliche Miteigentümer der EZ ***** Grundbuch ***** sind je zur Hälfte Willibald Z***** und Erna Z*****. Die Ehe der beiden wurde rechtskräftig geschieden. Mit Beschluss vom 6. 8. 1997 traf das Bezirksgericht Zwettl zu 3 F 3/96 (3 F 4/96v) hinsichtlich der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens gemäß §§ 81 ff EheG nachstehende Anordnungen Grundbücherliche Miteigentümer der EZ ***** Grundbuch ***** sind je zur Hälfte Willibald Z***** und Erna Z*****. Die... mehr lesen...
Norm: EheG §86EheG §93
Rechtssatz: Von einer Anordnung nach § 86 EheG, wonach das Eigentum an Liegenschaften von einem Ehegatten auf den anderen übertragen wird, ist die Durchführung (§ 93 EheG) insofern zu unterscheiden, dass die Anordnung grundsätzlich keine verfügende Wirkung hat, sondern nur den Titel für die
Begründung: und Übertragung von Rechten bildet. (Hier: Ausgleichszahlung als Gegenleistung für die im Aufteilungsbeschluss gleichzeiti... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Walter K*****, der geschiedene Ehegatte der Beklagten, war aufgrund eines mit seiner Mutter geschlossenen Übergabsvertrages vom November 1988 alleiniger Eigentümer der Liegenschaft EZ 1837 Grundbuch ***** mit dem Haus E*****-Straße *****. Er hat dieses Haus nach der Übergabe um- und ausgebaut, wobei geplant war, selbständige Wohneinheiten zu schaffen und Wohnungseigentum zu begründen. Zu diesem Zweck räumte die Klägerin Walter K***** zu Konto Nr 77032 einen ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten, seiner Tochter, die Räumung der ihm gehörenden Eigentumswohnung sowie die Zahlung des Betrages von S 9.569,17 sA. Er habe diese Wohnung der Beklagten in Erfüllung seiner Unterhaltspflicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Dornbirn vom 12.1.1996, 7 C 183/95, sei festgestellt worden, daß seine Unterhaltspflicht erloschen sei. Die Beklagte bewohne die Wohnung des Klägers seither ti... mehr lesen...
Norm: AußStrG §235EheG §81EheG §86
Rechtssatz: Mit der von einem Ehegatten gegen einen Dritten geltend gemachten Räumungsklage in bezug auf eine in das Aufteilungsverfahren gehörende Wohnung, die nicht Ehewohnung ist, wird weder ein Aufteilungsanspruch noch ein in die Zusammenhangszuständigkeit gemäß § 235 AußStrG fallender Anspruch geltend gemacht. Entscheidungstexte 4 Ob 273/97v Ent... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 C2cAußStrG idF WGN 1989 §14 C2d4AußStrG idF WGN 1989 §230EheG §85EheG §86EheG §89EheG §93
Rechtssatz: Wenn ein Erstgericht in dem vom Rekursgericht bestätigten Beschluß nur ganz allgemein ausführte, die einzelnen Vermögenswerte würden jeweils dem Teil zugewiesen, in dessen tatsächlicher Verfügungsgewalt sie sich befinden, und andererseits im
Spruch: der Entscheidung "weitere Aufteilungsanordnungen nicht trifft", da... mehr lesen...
Begründung: Die im Mai 1950 geschlossene Ehe des im November 1921 geborenen Mannes und der im Mai 1926 geborenen Frau war mit dem im März 1984 in Rechtskraft erwachsenen Scheidungsurteil aufgelöst worden. Nach dem Scheidungsurteil trifft das Alleinverschulden den Mann. Am 11. Mai 1984 brachte die Frau einen Aufteilungsantrag ein. Gegenstand der begehrten Aufteilungsregelung sind der Gutsbestand zweier Liegenschaften und die auf diesen pfandrechtlich sichergestellten Verbindlichkei... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 26. April 1969 die Ehe, aus der der mj. Kurt E***, geboren am 9. November 1969, und der mj. Alexander E***, geboren am 19. März 1973, stammen. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 19. Juni 1984 wurde die Ehe aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden, weil er im November 1977 die häusliche Gemeinschaft aufgehoben hatte und ein ehebrecherisches Verhältnis eingegangen war. Die Antragstellerin blieb nach der... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 2. April 1955 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 6. Dezember 1983, 11 Cg 196/81, rechtskräftig aus dem überwiegenden Verschulden des Antragsgegners geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft ist seit 14. Juni 1982 aufgehoben. Der Ehe entstammt der im Jahr 1959 geborene Sohn Gerald. Während der Ehe waren beide Teile berufstätig, wobei der Antragsgegner im allgemeinen ein etwa doppelt so ... mehr lesen...
Norm: EheG §83EheG §86
Rechtssatz: Wenn Billigkeitserwägungen dafür sprechen, kann einem Teil auch ein Wahlrecht bezüglich der Ehewohnung eingeräumt werden, ob er sie (gegen Leistung einer Ausgleichszahlung) übernimmt, oder (gegen Empfang einer Ausgleichszahlung) dem anderen überläßt. Entscheidungstexte 7 Ob 695/85 Entscheidungstext OGH 16.01.1986 7 Ob 695/85 ... mehr lesen...
Norm: EheG §83EheG §86
Rechtssatz: Verbleiben geschiedene Ehegatten, die in etwa gleicher Weise zur Schaffung dieses Vermögenswertes beigetragen haben, Miteigentümer eines Hauses mit zwei Wohnungen, werden die Rechte des Ehegatten, der allein eine der Wohnungen zur Deckung seines Wohnungsbedürfnisses benötigt, durch eine bloße Benützungsregelung unter Miteigentümern, mit der jedem Ehegatten eine Wohnung überlassen wird, nicht ausreichend gewahr... mehr lesen...
Die im Jahre 1965 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Wirkung vom 23. 11. 1978 aus dem Verschulden der Frau geschieden. Der Ehe entsprossen zwei Söhne (geboren 1967 und 1970). Die elterlichen Rechte und Pflichten werden beim älteren Sohn von der Mutter und beim jüngeren Sohn vom Vater ausgeübt. Die Ehewohnung befand sich im Haus G-Straße 4 in P. Die Liegenschaft EZ 1344 des Grundbuches über die KG P, auf der dieses Haus errichtet ist, steht im Eigentum des Mannes. Die angrenze... mehr lesen...
Norm: AußStrG §230EheG §85EheG §86EheG §89EheG §93
Rechtssatz: Die Entscheidung über die Aufteilung hat hinsichtlich aller vom Verfahren erfaßter Gegenstände die sachenrechtliche und gebrauchsrechtliche Zuordnung (verändernd oder bewahrend) auszusprechen. Entscheidungstexte 5 Ob 669/81 Entscheidungstext OGH 30.03.1982 5 Ob 669/81 Veröff: JBl 1983,598 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229EheG §86 ff
Rechtssatz: Der zur Entscheidung über die gerichtliche Aufteilung angerufene Außerstreitrichter kann gemäß den §§ 86 ff EheG rechtsgestaltende Anordnung treffen. Steht eine solche rechtsgestaltende Anordnung in einem anhängigen Verfahren noch aus oder ist auch bloß die Einleitung eines derartigen Verfahrens noch möglich, bewirkt dies für die materielle Rechtslage, soweit eine gerichtliche Rechtsgestaltung noch mögl... mehr lesen...
Die am 13. Mai 1953 zwischen dem 1931 geborenen Antragsgegner und der 1934 geborenen Antragstellerin geschlossene Ehe wurde aus dem Verschulden des Mannes geschieden. Das Scheidungsurteil ist seit 14. Juli 1978 rechtskräftig. Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind Eigentümer je eines Hälfteanteiles an der Liegenschaft EZ 2331 KG. A mit dem Grundstück 1802. Auf diesem von den beiden Eheleuten im Jahr 1964 käuflich erworbenen Grundstück wurde in den Jahren 1968/69 das Einfamil... mehr lesen...
Norm: EheG §86EheG §87
Rechtssatz: Bei der gerichtlichen Anordnung eines Mietverhältnisses im Verfahren nach §§ 229 ff AußStrG ist eine wirksame Ausgestaltung auch durch solche Regelung möglich, die kraft zwingender gesetzlicher Bestimmungen im Fall rechtsgeschäftlicher Vereinbarung unwirksam wären (zB können Endigungsgründe unabhängig von der Bestimmung gesetzlichen Kündigungsschutzes angeordnet werden). Entscheidungstexte ... mehr lesen...