RS OGH 1997/10/7 4Ob273/97v

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Veröffentlicht am 07.10.1997
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Norm

AußStrG §235
EheG §81
EheG §86

Rechtssatz

Mit der von einem Ehegatten gegen einen Dritten geltend gemachten Räumungsklage in bezug auf eine in das Aufteilungsverfahren gehörende Wohnung, die nicht Ehewohnung ist, wird weder ein Aufteilungsanspruch noch ein in die Zusammenhangszuständigkeit gemäß § 235 AußStrG fallender Anspruch geltend gemacht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108791

Dokumentnummer

JJR_19971007_OGH0002_0040OB00273_97V0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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