Begründung: Die Streitteile haben am 28.August 1964 die Ehe geschlossen. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 10.Februar 1983 wurde die Ehe aus dem überwiegenden Verschulden der Antragstellerin geschieden. Der Ehe entstammen die mittlerweile volljährig gewordene Maria P***, geboren 21.November 1965 sowie die mj. Elisabeth P***, geboren 30.Juli 1967 und Thomas P***, geboren 28.Juni 1969. Mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 16.Apri... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 14.10.1981 aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Beide Parteien beantragten fristgerecht (§ 95 EheG) die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den §§ 81 ff EheG. Gertrude M*** (im folgenden Antragstellerin genannt) begehrte, ihr das "Alleineigentumsrecht" an der Ehewohnung und den darin befindlichen Fahrnissen, an den vorhandenen Ersparnissen... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren vom 2.6.1976 bis 14.1.1985 verheiratet. Neben der Betreuung des aus den beiden Streitteilen und einem 1977 geborenen Kind bestehenden Haushaltes arbeitete die Antragstellerin seit dem Jahr 1979 bis Ende September 1983 im Friseurbetrieb des Antragsgegners mit. Am 30.3.1984 stellte sie für die Zeit von März 1981 bis September 1983 den Antrag auf Abgeltung ihrer Mitwirkung im Erwerb des Antragsgegners gemäß § 98 ABGB und begehrte ursprünglich einen B... mehr lesen...
Norm: ABGB §98EheG §83 Abs2
Rechtssatz: Daß alle, wann immer während der Dauer der Ehe geschehenen Vermögensvorgänge nicht nur im Aufteilungsverfahren nach §§ 81 ff EheG sondern sozusagen immer und vorrangig auch im Verfahren über die Abgeltung der Mitwirkung eine Ehegatten im Erwerb des anderen berücksichtigt werden müßten, kann dem Gesetz nicht entnommen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 5... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 2. April 1955 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 6. Dezember 1983, 11 Cg 196/81, rechtskräftig aus dem überwiegenden Verschulden des Antragsgegners geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft ist seit 14. Juni 1982 aufgehoben. Der Ehe entstammt der im Jahr 1959 geborene Sohn Gerald. Während der Ehe waren beide Teile berufstätig, wobei der Antragsgegner im allgemeinen ein etwa doppelt so ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 9.Juni 1966 die Ehe geschlossen. Die vier gemeinsamen Kinder Astrid, geboren am 29.November 1966, Roland, geboren am 5.April 1968, Claudia, geboren am 4.Dezember 1969, und Martina, geboren am 29.April 1971, wurden von der Frau gepflegt und erzogen, die auch den gemeinsamen Haushalt der Eheleute in der Wohnung in St.Pölten, Trautsongasse 12/3, führte, bis der Mann im November 1976 die Ehewohnung verließ und auf Dauer gesondert Wohnung nahm. Am 15.4.1... mehr lesen...
Begründung: Die am 28. Mai 1983 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 6. November 1984 gemäß § 55 a Abs. 1 EheG geschieden. Mit dem von den Parteien gemäß § 55 a Abs. 2 EheG am selben Tag abgeschlossenen Vergleich über die Scheidungsfolgen verpflichtete sich der Antragsgegner, die als Dienstwohnung bezeichnete Ehewohnung in Klagenfurt, Beethovenstraße 44, der Antragstellerin zur alleinigen Benützung zu überlassen und bis spätestens 30. November 1984 geräumt von seinen Fahrnissen zu... mehr lesen...
Begründung: Die am 7.2.1974 von dem im Jahre 1951 geborenen Antragsteller und der 1954 geborenen Antragsgegnerin geschlossene Ehe wurde mit dem seit 24.6.1981 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 29.1.1981, 3 Cg 105/79-21, aus dem überwiegenden Verschulden der klagenden und widerbeklagten Ehefrau geschieden. Der Ehe entstammt der am 3.5.1974 geborene Thomas A. Mit dem am 17.2.1982 erhobenen Antrag begehrte Johann A die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermöge... mehr lesen...
Begründung: Die am 23.10.1971 geschlossene Ehe der Parteien ist wegen Verschuldens beider Ehegatten, aber überwiegenden Verschuldens des Mannes geschieden. Am 14.2.1983 beantragte die Frau, am 24.2.1983 auch der Mann die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Die Frau beantragte, 1.) ihr den Hälfteanteil des Mannes an der 671 m 2 großen Liegenschaft EZ 634 Grundbuch B, Einfamilienhaus in Neuwindorf, Mitterstraße 295, deren andere Hälfte ihr selbs... mehr lesen...
Begründung: Die im Jahre 1953 geschlossene Ehe der Parteien, der drei Kinder entstammen, wurde mit Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 10. 2. 1982 aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Der Antragsgegner war seit 1931 Angestellter der Schuhfabrik K***** AG, von der er seit 1953 eine im 3. Stock des Hauses W***** gelegene Dienstwohnung zur Verfügung gestellt erhielt. Im Laufe der folgenden Jahre baute er das Dachgeschoss des Hauses aus und standen ihm... mehr lesen...
Begründung: Die am 10.10.1964 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 6.5.1981 geschieden. Das Urteil GZ.5 Cg 64/81-22 des Kreisgerichtes Wels ist in Rechtskraft erwachsen. Die Eheleute hatten bei ihrer Eheschließung kein Vermögen. Der Mann erhielt von seinen Angehörigen nur einige alte Tuchenten und eine uralte Schlafzimmereinrichtung, die Frau bekam von ihrer Mutter zunächst nichts, wohl aber in den Jahren 1972 bis 1979 Zuwendungen von zusammen S 109.300,-- und wurde auch sonst von... mehr lesen...
Begründung: Die am 5.3.1976 geschlossene Ehe des Antragstellers und der Antragsgegnerin wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 12.5.1981, 9 Cg 275/80, aus dem Alleinverschulden des Antragstellers geschieden. Die beiden der Ehe entstammenden Kinder, der am 20.6.1976 geborene Christoph und der am 2.2.1979 geborene Stefan, befinden sich in Pflege und Erziehung der Antragsgegnerin. Die Antragsgegnerin bewohnt mit den Kindern die 126 m 2 große Ehewohnung in Wien 18, Gentz... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z1EheG §83 Abs2
Rechtssatz: Spielen zur Schaffung der ehelichen Errungenschaft geschenkte Gelder bei der Ermittlung des Aufteilungsverhältnisses eine Rolle, ist es ohne Bedeutung, daß ein nicht feststellbarer Teil des einem Eheteil geschenkten Geldes für den Lebensunterhalt der Familie verwendet worden ist und nicht nur zur Wertsteigerung einer Liegenschaft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Parteien am 19.Juli 1973 geschlossene Ehe wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 23.September 1982 gemäß § 55 a EheG rechtskräftig geschieden. Eine Vereinbarung über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens wurde anläßlich der Ehescheidung nicht abgeschlossen. Das aus der Ehe stammende Kind Karin lebt bei der Mutter. Während des Bestandes der Ehe wurde von den Streitteilen auf der Liegenschaft EZ 1235 II KG Rum das Haus Murstraße 46 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte die Regelung der Rechtsverhältnisse a) an der ehelichen Wohnung, b) an den Einrichtungsgegenständen und c) an Ersparnissen dergestalt, daß ihr S 150.000,- zugewiesen werden. Der Antragsgegner teilte im Zuge des Verfahrens mit, daß der Punkt a), die Regelung der Rechtsverhältnisse an der ehelichen Wohnung, gegenstandslos geworden sei, weil er den seiner geschiedenen Frau gehörenden Hälfteanteil um den Preis von S 1,250.000,- käuflich erwo... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 FABGB §94 Abs2 Satz1ABGB §95EheG §83 Abs2
Rechtssatz: Zum Bereich der Haushaltsführung gehört auch die Pflege (nicht aber die Rodung und Bepflanzung) des Hausgartens, soferne diese Pflege nicht ein unübliches Maß an Aufwendung erfordert. Entscheidungstexte 5 Ob 669/81 Entscheidungstext OGH 30.03.1982 5 Ob 669/81 Veröff: SZ 55/45 = JBl 1983,598 ... mehr lesen...
Die im Jahre 1965 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Wirkung vom 23. 11. 1978 aus dem Verschulden der Frau geschieden. Der Ehe entsprossen zwei Söhne (geboren 1967 und 1970). Die elterlichen Rechte und Pflichten werden beim älteren Sohn von der Mutter und beim jüngeren Sohn vom Vater ausgeübt. Die Ehewohnung befand sich im Haus G-Straße 4 in P. Die Liegenschaft EZ 1344 des Grundbuches über die KG P, auf der dieses Haus errichtet ist, steht im Eigentum des Mannes. Die angrenze... mehr lesen...
Norm: EheG §83 Abs2
Rechtssatz: Grundsätzlich werden bei einer Ehe, in der der Mann allein verdient, die Frau aber den Haushalt führt und für die Kinder sorgt, diese beiden Beiträge gegeneinander aufgewogen. Nach den Umständen des Einzelfalles kann aber eine Leistung gewichtiger sein. Entscheidungstexte 5 Ob 548/81 Entscheidungstext OGH 14.07.1981 5 Ob 548/81 Veröff: EFSlg 38873 ... mehr lesen...
Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 5. Dezember 1978 gemäß § 55 Abs. 3 EheG geschieden. Am 3. Dezember 1979, somit innerhalb der Jahresfrist des § 95 EheG, stellte die Antragstellerin beim Erstgericht den Antrag, die im Hause Villach, P-Gasse 3, gelegene, aus Küche, drei Zimmern, Bad, WC und Vorraum bestehende Ehewohnung samt Zubehör ihr zuzuweisen. Der Antragsteller erklärte sich damit unter der Voraussetzung einverstanden, daß die Antragsteller... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229EheG §81EheG §83 Abs2
Rechtssatz: Im Verfahren betreffend die Zuteilung der Ehewohnung kommt dem Vermieter Beteiligtenstellung zu. Entscheidungstexte 3 Ob 646/80 Entscheidungstext OGH 03.12.1980 3 Ob 646/80 EvBl 1981/148 S 435 = SZ 53/165 1 Ob 730/81 Entscheidungstext OGH 06.11.1981 1 Ob 730/81 ... mehr lesen...