Norm
EheG §82 Abs1 Z1Rechtssatz
Spielen zur Schaffung der ehelichen Errungenschaft geschenkte Gelder bei der Ermittlung des Aufteilungsverhältnisses eine Rolle, ist es ohne Bedeutung, daß ein nicht feststellbarer Teil des einem Eheteil geschenkten Geldes für den Lebensunterhalt der Familie verwendet worden ist und nicht nur zur Wertsteigerung einer Liegenschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0057336Dokumentnummer
JJR_19850307_OGH0002_0060OB00560_8400000_002