RS OGH 1985/3/7 6Ob560/84, 8Ob519/88

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Veröffentlicht am 07.03.1985
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Norm

EheG §82 Abs1 Z1
EheG §83 Abs2

Rechtssatz

Spielen zur Schaffung der ehelichen Errungenschaft geschenkte Gelder bei der Ermittlung des Aufteilungsverhältnisses eine Rolle, ist es ohne Bedeutung, daß ein nicht feststellbarer Teil des einem Eheteil geschenkten Geldes für den Lebensunterhalt der Familie verwendet worden ist und nicht nur zur Wertsteigerung einer Liegenschaft.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 560/84
    Entscheidungstext OGH 07.03.1985 6 Ob 560/84
    Veröff: EvBl 1986/13 S 50
  • 8 Ob 519/88
    Entscheidungstext OGH 07.07.1988 8 Ob 519/88
    Auch; Beisatz: Hier: Die Leistungen der Verwandten haben die Erhaltung der ehelichen Wohnung sowie die finanzielle Gestaltung der ehelichen Gemeinschaft der Streitteile ermöglicht und damit im gesamten Eheleben der Streitteile ihren finanziellen wertsteigernden Niederschlag gefunden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0057336

Dokumentnummer

JJR_19850307_OGH0002_0060OB00560_8400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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