Norm: EheG §57 Abs1EheG §61 Abs3
Rechtssatz: Auch im Falle einer Klage auf Ergänzung des Verschuldensausspruchs nach § 61 Abs 3 EheG beginnt die kurze Präklusivfrist mit Rechtskraft der ausländischen Eheauflösungsentscheidung zu laufen, falls ein Grund zur Verweigerung der Anerkennung nicht vorliegt. Entscheidungstexte 1 Ob 97/18y Entscheidungstext OGH 26.09.2018 1 Ob 97/18y Veröf... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T***** N*****, vertreten durch Dr. Maximilian Hofmaninger, Rechtsanwalt in Vöcklabruck, gegen die beklagte Partei M***** N*****, vertreten durch Dr. Gerhard Zenz, Rechtsanwalt in Mondsee, wegen... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben 1979 geheiratet; ihrer Ehe entstammen zwei inzwischen volljährige Kinder. Im November 1995 zog die Beklagte aus der Ehewohnung aus. Aus diesem Anlass schlossen sie folgende Vereinbarung: „Marta verlässt am 25. 11. 1995 auf eigenen Wunsch und ohne Zwang, wie zwischen Alfred und Marta einvernehmlich vereinbart, den bisherigen Wohnsitz an der Adresse [...] und übersiedelt an einen eigenen Wohnsitz an der Adresse [...]. Sämtliche weitere Schritte im Bezu... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen schieden die Ehe aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten. Nach dem umfangreich festgestellten Sachverhalt ist beiden Parteien jeweils ein lieb- und interesseloses Verhalten anzulasten, dem Beklagten überdies, dass er vom Konto der Klägerin ohne deren Wissen Geld abhob, um damit u.a. seine zahlreichen Casino-Besuche zu finanzieren, was nach den Feststellungen bei der Klägerin den Scheidungswillen auslöste. Rechtliche Beurteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 5. Juni 1976 geschlossenen Ehe der Parteien, beide österreichische Staatsbürger, entstammen fünf jetzt bereits volljährige Kinder. Die Klägerin begehrte mit ihrer am 10. Oktober 2003 beim Erstgericht eingelangten Klage die Scheidung der Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten. Dieser habe die Familie lieblos behandelt und vernachlässigt. Er sei ein zu strenger Vater gewesen. Der Beklagte habe die Klägerin in eine unzumutbare Isolation gedrängt und so ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Monika L*****, vertreten durch Dr. Johann Fontanesi, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Walter L*****, vertreten durch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Leopold V*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Miller, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Monika V*****, vertreten durch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Recht auf Scheidung wegen Verschuldens erlischt, wenn der Ehegatte nicht binnen sechs Monaten die Klage erhebt. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Scheidungsgrundes. Sie läuft nicht, solange die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten aufgehoben ist. Fordert der schuldige Ehegatte den anderen auf, die Gemeinschaft herzustellen oder die Klage auf Scheidung zu erheben, so läuft die Frist vom Empfang der Aufforderung an (... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Heide S*****, Lehrerin, ***** vertreten durch Dr. Edmund Kitzler, Rechtsanwalt in Gmünd, gegen die beklagte Partei Gerhard S*****, derzeit arbeitslos, ***** vertreten durch Mag.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1.): Die als "Stellungnahme" bezeichnete Ergänzung der außerordentlichen Revision ist wegen des Grundsatzes der Einmaligkeit eines Rechtsmittels unzulässig, zumal die außerordentliche Revision an keinem den Verbesserungsvorschriften unterliegenden Mangel gelitten hat (RIS-Justiz RS0036673; Gitschthaler in Rechberger2, § 85 ZPO Rz 12). Zu 1.): Die als "Stellungnahme" bezeichnete Ergänzung der außerordentlichen Revisio... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach Ansicht der Beklagten darf das Gericht einem Scheidungsbegehren vor dem Hintergrund des § 57 Abs 1 EheG nur dann stattgeben, "wenn die Ehe infolge innerhalb von sechs Monaten vor Klageführung begangene(r) Eheverfehlungen unheilbar zerrüttet" ist. Nach § 57 Abs 1 EheG präkludierte Scheidungsgründe "mögen zwar Einfluss auf den Verschuldensausspruch haben", könnten jedoch "das Scheidungsbegehren als solches" nicht rech... mehr lesen...
Begründung: In dem seit 1993 anhängigen Scheidungsverfahren machten beide Parteien als Kläger bzw als Widerklägerin zahlreiche Scheidungsgründe geltend. In der Tagsatzung vom 26. Jänner 1994 vereinbarten sie Ruhen des Verfahrens, um am 26. November 1998 bzw. 22. Jänner 1999 die Fortsetzung des Verfahrens zu beantragen. Die Vorinstanzen schieden daraufhin die Ehe aus gleichteiligem Verschulden. Erhebliche Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO werden in den außerordentlichen Revisionen b... mehr lesen...
Begründung: Der 1932 geborene Kläger und die 1954 geborene Beklagte sind seit 28. 7. 1994 miteinander verheiratet. Für den Kläger war es die zweite Ehe, für die Beklagte die erste. Der Kläger ist von Beruf Baumeister, die Beklagte arbeitete 23 Jahre als Angestellte in einer Bank. Anlässlich der Eheschließung kündigte sie dort. Am 5. 9. 1994 zog sie mit ihrer damals achtjährigen unehelichen Tochter zum Kläger, vorher hatten sie nicht zusammengelebt. Anfangs ging die Ehe gut, ab... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Ehescheidung wegen Alleinverschuldens des Beklagten, der bereits in den 70er-Jahren wegen Unzufriedenheit mit seiner beruflichen Tätigkeit Streitigkeiten provoziert und die Klägerin erniedrigt habe. Er habe im sexuellen Bereich Handlungen verlangt, die sie abgelehnt habe, seinen Willen jedoch mehrfach, notfalls mit Gewalt durchgesetzt. Bei Anwendung derartiger Praktiken habe er sie auch verletzt. Auch gegenüber den gemeinsamen Kindern habe er... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer, Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer und Dr. Zechner als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden und widerbeklagten Partei Christine P*****, vertreten durch Dr. Margot Tonitz, Rechtsanwältin in Klagenfurt, wider die beklagte und widerklagende Partei Peter Friedrich P*****, vertreten durc... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen schieden die 1967 geschlossene Ehe der Streitteile aus dem alleinigen Verschulden des beklagten Mannes an der Zerrüttung. Rechtliche Beurteilung a) Der an der Zerrüttung der Ehe allein schuldige Teil, der danach weitere Eheverfehlungen setzt, kann sich nicht auf die Verwirkung des Scheidungsrechts durch den an der Zerrüttung schuldlosen Teil mit der
Begründung: berufen, dieser habe nicht binnen sechs Monaten nach Eintritt der un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien stammen aus dem ehemaligen Jugoslawien (Serbien), sind jedoch österreichische Staatsbürger und schlossen am 19. 3. 1993 vor dem Standesamt G***** bei München in Deutschland zu Nr 08/1993 die Ehe. Ihr letzter gemeinsamer Wohnsitz war in Wien, M*****. Durch die Eheschließung wurden zwei Kinder (geboren 1990 und 1992) legitimiert. Mit Urteil des Gemeindegerichtes Kucevo, Serbien, vom 17. 1. 1996, GNr 12/96, wurde diese Ehe im Einvernehmen der Stre... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Feststellungen des Erstgerichtes zur Gänze übernommen. Es hat lediglich weitere Argumente zur Stützung der Beweiswürdigung des Erstgerichtes dargelegt, nicht aber weitere ergänzende Feststellungen getroffen. Ob ein Verhalten als ehezerstörend empfunden wird, betrifft einen inneren Vorgang, dessen Überprüfung dem Obersten Gerichtshof entzogen ist. Maßgebend dafür, ob eine Eheverfehlung als eh... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Scheidung der zwischen den Streitteilen am 31.12.1980 geschlossenen Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten, der sie und die drei ehelichen Kinder im Jahre 1991 verlassen habe und mit einer Freundin nach Belgien übersiedelt sei. Zuvor habe der Beklagte die Klägerin und die Kinder geschlagen, wodurch die Ehe bereits zerrüttet gewesen sei. Der Beklagte habe schließlich in Belgien einen Mord begangen, weshalb eine 20-jährige Freiheitsstr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den insoweit unbekämpften Feststellungen des Erstgerichtes hat die Klägerin innerhalb der Frist des § 57 Abs 1 EheG nicht nur gegen den Beklagten Anzeige beim Finanzamt erstattet, sondern ihm auch "bis zuletzt" (Urteil S 23) seine persönlichen Habseligkeiten nicht herausgegeben. Die Klägerin hat dem Beklagten den Haushalt nicht geführt, ihm und den beiden Töchtern die Lebensführung in der gemeinsamen Wohnung durch ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 BEheG §49 DEheG §57 Abs1
Rechtssatz: Der an der Zerrüttung der Ehe allein schuldige Teil, der danach weitere Eheverfehlungen setzt, kann sich nicht auf die Verwirkung des Scheidungsrechtes durch den an der Zerrüttung schuldlosen Teil mit der
Begründung: berufen, dieser habe nicht binnen 6 Monaten nach Eintritt der unheilbaren Zerrüttung die Ehescheidungsklage eingebracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §57 Abs1EheG §61 Abs3
Rechtssatz: § 57 Abs 1 EheG ist auch im Fall des Nachtrages eines Verschuldensausspruches gemäß § 61 Abs 3 EheG nach ausländischer Ehescheidung zu beachten. Die Frist beginnt spätestens mit der österreichischen Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteiles. Entscheidungstexte 2 Ob 521/95 Entscheidungstext OGH 23.03.1995 2 Ob 521/95 Veröff: SZ 6... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben 1964 die jeweils erste Ehe geschlossen, welcher die bereits volljährigen Kinder Robert und Martina sowie der noch mj. Johannes entstammen. Die Klägerin begehrte neben einer Unterhaltsleistung die Scheidung der Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten mit dem Vorbringen, der Beklagte zeige kein Interesse an der Familie, sei eigenwillig, unduldsam, unverträglich und aggressiv. Er beschimpfe die Klägerin und unterhalte homosexuelle Bezieh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 16.1.1973 miteinander die Ehe geschlossen. Die Ehe blieb kinderlos. Der Kläger führt mit Standort Wien 8., Lederergasse 4, ein Geschäft als Friseurmeister. Die Beklagte war bei ihm angestellt. Sie hatte die Kundenbetreuung über. Seit Beginn der 80er-Jahre kam es zwischen den Streitteilen zu schweren Zerwürfnissen wegen des Verhaltens der Beklagten gegenüber Kunden und dem Personal, das vom Kläger als schwere Störung des Geschäftsbetrie... mehr lesen...