1 Die mitbeteiligte Partei, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, erwarb am 15. September 2010 Wohnungseigentum an einer Penthousewohnung um 740.000 € zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. In der Zeit zwischen Oktober 2010 und September 2011 nahm sie Adaptierungen an dem Objekt vor, sodass sich die Investitionskosten auf insgesamt 855.377,30 € zuzüglich 20 % Umsatzsteuer beliefen. 2 Die ausgewiesene Umsatzsteuer machte die mitbeteiligte Partei in den Wirtschaftsjahren 2010 ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 UStG 1994 §12 Abs10 UStG 1994 §12 Abs11 UStG 1994 §12 Abs3 UStG 1994 § 12 heute UStG 1994 § 12 gültig ab 01.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2022 UStG 1994 § 12 gültig von 01.01.2020 bis 31.03.2022 zuletzt geändert d... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 UStG 1994 §12 Abs10 UStG 1994 §12 Abs11 UStG 1994 § 12 heute UStG 1994 § 12 gültig ab 01.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2022 UStG 1994 § 12 gültig von 01.01.2020 bis 31.03.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs10 UStG 1994 §12 Abs11 UStG 1994 § 12 heute UStG 1994 § 12 gültig ab 01.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2022 UStG 1994 § 12 gültig von 01.01.2020 bis 31.03.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs10 UStG 1994 §12 Abs11VwRallg UStG 1994 § 12 heute UStG 1994 § 12 gültig ab 01.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2022 UStG 1994 § 12 gültig von 01.01.2020 bis 31.03.2022 zuletzt geände... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin erzielt Umsätze aus der Pensionshaltung von Pferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport oder selbständigen oder gewerblichen, nicht aber land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. 2 Im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 8. Juni 2015 wurde festgehalten, die Revisionswerberin habe im Zuge der Umsatzsteuer-Jahresveranlagung für das Jahr 2014 eine Vorsteuer-Berichtigung (in Höhe von ca. 3.200 EUR) zu ihren Guns... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs10UStG 1994 §12 Abs11
Rechtssatz: Eine bloß geänderte rechtliche Beurteilung eines unveränderten Sachverhalts nach einer ursprünglichen rechtlichen Fehlbeurteilung der Vorsteuerabzugsberechtigung stellt keine Änderung der Verhältnisse dar, die zu einer Vorsteuerberichtigung in den Folgejahren nach § 12 Abs. 10 bis 11 UStG 1994 führt. Die Vorsteuerberichtigung ... mehr lesen...
1 Die Gesellschafter der mitbeteiligten Partei sind - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts - deutsche Staatsbürger, die in Deutschland eine Gärtnerei betreiben. Sie erwarben im Jahr 2006 in Österreich ein Baugrundstück und errichteten darauf ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Carport und Schuppen. 2 Die Mitbeteiligte teilte mit Schreiben vom 24. April 2006 dem zuständigen Finanzamt mit (Fragebogen Verf 16), Einkünfte aus einer Vermietung des Objektes erzie... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 3. August 1992 hatten sich der Beschwerdeführer und Dr. G., zwei Steuerberater, zur G OHG zusammengeschlossen. Am 3. März 1993 hatten die Gesellschafter den einstimmigen Beschluss gefasst, die G OHG in eine Kommanditgesellschaft umzuwandeln, deren Firma G KG lauten sollte. Zur Vertretung der G KG war ausschließlich der Beschwerdeführer als Komplementär berechtigt. Unternehmensgegenstand bildeten die nach § 33 der Wirtschaftstreuhänder-Berufsordnung den Ste... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs11;UStG 1972 §16;UStG 1994 §12 Abs11;UStG 1994 §16; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/13/0116 E 23. April 2008
Rechtssatz: Eine Rechnungsberichtigung nach § 16 UStG 1972 und 1994 wie auch nach § 12 Abs. 11 leg. cit. wirkt ex nunc und ist für jenen Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in welchem die zur Berichtigung Anlass gebende Ände... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer erwarben mit Kaufvertrag vom 18. April 1990 je zur Hälfte eine Liegenschaft mitsamt darauf befindlicher Fremdenpension um den Betrag von 6,7 Mio. S. In der Kaufvertragsergänzung vom 6. Juni 1990 wurde festgehalten, dass die Verkäufer berechtigt seien, die gemäß § 12 Abs. 10 UStG 1972 durchzuführende Berichtigung des Vorsteuerabzuges in Höhe von 163.678 S gesondert zum Kaufpreis von 6,7 Mio. S in Rechnung zu stellen und die Beschwerdeführer als Käufer verpfl... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §12 Abs11;UStG 1994 §6 Abs1 Z9 lita;
Rechtssatz: Die Ansicht der Behörde, die von ihr als erwiesen angenommene Absicht der Abgabepflichtigen, die Betriebsliegenschaft zu veräußern, stelle eine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse dar, führt im Ergebnis dazu, nur aus dem Grund der Erfolglosigkeit unternehmerischer Tätigkeit... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §12 Abs11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0153 E 2. Juli 2002 VwSlg 7733 F/2002 RS 6 Stammrechtssatz Ob Gegenstände oder sonstige Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet werden, ist an Hand des wirtschaftlichen Zusammenhanges im Zeitpunkt der Lieferung bzw Erbringung der Leistung an den Unternehmer zu beurteilen (Hinweis... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art20 Abs1 litb;61994CJ0110 Inzo VORAB;UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §12 Abs11;
Rechtssatz: Handelt es sich bei Planungs- und Architekturleistungen um einen verlorenen Aufwand, so kann der damit verbundene Vorsteuerabzug nicht im Wege einer Vorsteuerberichtigung rückgängig gemacht werden (Hinweis E 24. November 2004, 2000/13/0041... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Praxis als Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Kieferorthopädie). Im Hinblick darauf, dass (zahn)ärztliche Leistungen ab 1. Jänner 1997 von der Umsatzsteuer befreit sind (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994), vorher aber umsatzsteuerpflichtig gewesen sind, hat der Beschwerdeführer in der Umsatzsteuererklärung 1997 hinsichtlich der von 1991 bis 1996 angefallenen An- und Vorauszahlungen für Zahnregulierungsleistungen und andere kieferorthopädische Beh... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs11; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:2002/14/0130 B 31. März 2003 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62003CJ0172 3. März 2005
Rechtssatz: Bezieht der Unternehmer Gegenstände (Umlaufvermögen) und sonstige Leistungen, um damit eine länger andauernde umsatzsteuerpflichtige Leistung auszuführen, wobei ihm das Recht auf Vorsteue... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Arzt, begann im Jahr 1993 mit der Errichtung eines Eigenheims, wobei ein (untergeordneter) Teil des Gebäudes als Privatordination Verwendung finden sollte. Im Rahmen einer im Jahr 1998 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer die Herstellungskosten der in seinem Privathaus gelegenen Ordinationsräume als "Praxiskosten" aktiviert und dafür u. a. im Jahr 1995 einen Vorsteuerabzug vorgenommen habe. Dieser Vorst... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §12 Abs11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0153 E 2. Juli 2002 RS 6 Stammrechtssatz Ob Gegenstände oder sonstige Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet werden, ist an Hand des wirtschaftlichen Zusammenhanges im Zeitpunkt der Lieferung bzw Erbringung der Leistung an den Unternehmer zu beurteilen (Hinweis Ruppe, UStG2, § 1... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §12 Abs11;UStG 1994 §29 Abs5;UStG 1994 §6 Abs1 Z19;
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt ab 1. Jänner 1997 steuerfrei waren, ändert nichts an der Vorsteuerabzugsberechtigung im Jahr 1995. Der ab 1. Jänner 1997 gegebene Zusammenhang mit steuerbefreiten Umsätzen aus der ärztlichen Tätigkeit führt zu einer Änderung der... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, die beschwerdeführende GmbH sei mit Gesellschaftsvertrag vom 30. November 1990 gegründet worden. Betriebsgegenstand sei lt. Gesellschaftsvertrag der Erwerb von Grundstücken und "grundstücksähnlichen Rechten", die Errichtung von Gebäuden auf diesen Grundstücken und die Verwertung sowie kommerzielle Nutzung dieser Grundstücke und "grundstücksähnlichen Rechte" und Gebäude, insbesondere durch Vermietung (Leasing) und Verpachtung sowie deren Verwa... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs11;
Rechtssatz: Für betriebliche Fehlinvestitionen allein kann der Vorsteuerabzug nicht im Wege einer Vorsteuerberichtigung etwa nach § 12 Abs. 11 UStG 1972 im Nachhinein aberkannt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2000130041.X02 Im RIS seit 22.12.2004 Z... mehr lesen...
1. Österreichische Rechtslage: 1.1. Steuerbefreiung für ärztliche Leistungen: Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt sind in Österreich nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994 steuerfrei (unter Ausschluss des Vorsteuerabzuges). Gemäß § 29 Abs 5 UStG 1994 gilt diese Steuerbefreiung allerdings erst für Umsätze, die nach dem 31. Dezember 1996 ausgeführt worden sind. Ärztliche Leistungen, die vor dem 1. Jänner 1997 erbracht worden sind, waren umsatzsteuerpflichtig und unterlagen dem Normalst... mehr lesen...
Index: E1EE1NE3L E09301000E6J00010/07 Verwaltungsgerichtshof31/05 Förderungen Fonds Zuschüsse32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11992E092 EGV Art92;11992E093 EGV Art93 Abs3;11994NN15 EU-Beitrittsvertrag Anh15;11997E003 EG Art3 Abs1 litg;11997E087 EG Art87;11997E088 EG Art88 Abs3;11997E234 EG Art234;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art13 TeilA Abs1 litc;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art17 Abs3;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art20;61979CJ0730 Philip Mo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Radiologie. Für Dezember 1996 machte der Beschwerdeführer Vorsteuern von 342.642,59 S aus dem Einkauf von Röntgenfilmen bei der Fa. F (Rechnung vom 20. Dezember 1996 über brutto 2,055.765,51 S) geltend. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer die Auffassung, die Röntgenfilme seien dem Beschwerdeführer im Dezember 1996 noch nicht übergeben worden, weshalb der Vorsteuerabzug nicht anerkannt werden könne. Bei Erlassung des Umsatz... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 30. März 1994, abgeschlossen zwischen Robert T und Anna T als Verkäufer sowie dem Beschwerdeführer und Elfriede T als Käufer, erwarben die Letztgenannten je zur Hälfte ein Grundstück samt Wirtshaus, allem rechtlichen und tatsächlichen Zubehör sowie den vorhandenen Gast- und Herbergseinrichtungen um 13,400.000 S. Die aus dem Verkauf des beweglichen Anlagevermögens geschuldete Umsatzsteuer von rund 103.000 S sowie die auf Grund des Verkaufes des Grundstückes gemäß § ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §12 Abs11;
Rechtssatz: Ob Gegenstände oder sonstige Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet werden, ist an Hand des wirtschaftlichen Zusammenhanges im Zeitpunkt der Lieferung bzw Erbringung der Leistung an den Unternehmer zu beurteilen (Hinweis Ruppe, UStG2, § 12 Tz 164 und Tz 198). Eine spätere Änderung des Zusammenhanges ist ein... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs1;UStG 1972 §12 Abs10;UStG 1972 §12 Abs11;
Rechtssatz: Jeder Vorsteuerabzug setzt eine unternehmerische Tätigkeit voraus. Es kann daher nur dann zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzuges kommen, wenn sich für Gegenstände nach § 12 Abs 10 oder 11 UStG 1972, die dem Betrieb des Unternehmens dienen, die Verhältnisse, die für den Vorsteuerabzug maßgebend waren, ä... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Leasinggesellschaft. Die wesentlichen Bestimmungen des zwischen ihr als Leasinggeberin und dem Tennisklub K als Leasingnehmer abgeschlossenen Leasingvertrages vom 24. Juli bzw. 21. August 1990 über ein als Superädifikat zu errichtendes Tennisstadion lauten wie folgt: "§ 2 Übergabe/Gewährleistung (1) Hinsichtlich des Leasinggegenstandes wird als voraussichtlicher Übergabezeitpunkt der 31.5.1991 vereinbart. Die Übergabe des Leasinggegenstandes erfolg... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs10;UStG 1972 §12 Abs11;
Rechtssatz: Wird ein Gebäude von vornherein nur für die Ausführung eines unecht befreiten Umsatzes errichtet, steht kein Vorsteuerabzug zu; es kann dann kein Fall der Vorsteuerkorrektur nach § 12 Abs. 10 und 11 UStG 1972 vorliegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1999140109.X08 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich Folgendes: Johann K und Gertrude K waren je zur Hälfte Eigentümer eines Grundstückes, auf welchem sich ein Gasthaus befindet. Bis zum 30. Juni 1991 nutzte die aus Johann K und Gertrude K gebildete Gesellschaft nach bürgerlichem Recht dieses Gasthaus zu ca 70% für unternehmerische Zwecke. In den Jahren 1984 bis 1991 waren für dieses Objekt Vorsteuern in Höhe von 445.044,34 S in Anspruch genommen worden. Mit Ablauf ... mehr lesen...