RS Vwgh 2002/7/2 96/14/0023

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Veröffentlicht am 02.07.2002
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs1;
UStG 1972 §12 Abs10;
UStG 1972 §12 Abs11;

Rechtssatz

Jeder Vorsteuerabzug setzt eine unternehmerische Tätigkeit voraus. Es kann daher nur dann zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzuges kommen, wenn sich für Gegenstände nach § 12 Abs 10 oder 11 UStG 1972, die dem Betrieb des Unternehmens dienen, die Verhältnisse, die für den Vorsteuerabzug maßgebend waren, ändern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996140023.X01

Im RIS seit

18.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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