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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs1;Rechtssatz
Jeder Vorsteuerabzug setzt eine unternehmerische Tätigkeit voraus. Es kann daher nur dann zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzuges kommen, wenn sich für Gegenstände nach § 12 Abs 10 oder 11 UStG 1972, die dem Betrieb des Unternehmens dienen, die Verhältnisse, die für den Vorsteuerabzug maßgebend waren, ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996140023.X01Im RIS seit
18.11.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013