RS Vwgh 2005/4/27 2003/14/0091

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Veröffentlicht am 27.04.2005
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §12 Abs10;
UStG 1994 §12 Abs11;
UStG 1994 §29 Abs5;
UStG 1994 §6 Abs1 Z19;

Rechtssatz

Der Umstand, dass die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt ab 1. Jänner 1997 steuerfrei waren, ändert nichts an der Vorsteuerabzugsberechtigung im Jahr 1995. Der ab 1. Jänner 1997 gegebene Zusammenhang mit steuerbefreiten Umsätzen aus der ärztlichen Tätigkeit führt zu einer Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 12 Abs. 10 oder 11 UStG 1994.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003140091.X02

Im RIS seit

01.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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