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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §12 Abs10Rechtssatz
Eine Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs. 10 und 11 UStG 1994 setzt eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse voraus. Die geänderte rechtliche Beurteilung eines unveränderten Sachverhalts stellt keine Änderung der Verhältnisse dar, die zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs. 10 und 11 UStG 1994 führt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021150017.J05Im RIS seit
24.01.2023Zuletzt aktualisiert am
24.01.2023