Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §12 Abs11;UStG 1994 §12 Abs12;UStG 1994 §12 Abs3;
Rechtssatz: Die Regelungen der § 12 Abs 10 ff UStG 1994 beziehen sich, wie sich dies schon aus ihrem Wortlaut ergibt, grundsätzlich auf die Änderung der Verhältnisse bei demselben Unternehmer; ihr Anwendungsbereich wird nur auf die Fälle der Gesamtrechtsnachfolge ausgedehnt werden können (Hinweis R... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §6 Z1;UStG 1994 §12 Abs10;UStG 1994 §12 Abs11;UStG 1994 §12 Abs12;
Rechtssatz: Der VwGH hat im E vom 18.2. 1999, 98/15/0138, ausgesprochen, dass die Überführung von Gegenständen aus dem außerunternehmerischen in den unternehmerischen Bereich keine Vorsteuerberichtigung iSd § 12 Abs 10ff UStG 1994 bewirkt. Dieser Ansicht steht auc... mehr lesen...
Nach der Sachverhaltsschilderung in der - zunächst an den Verfassungsgerichtshof gerichteten - Beschwerde ist der Beschwerdeführer Miteigentümer einer Liegenschaft in K, Stadtplatz 16. Bis September 1993 habe der Beschwerdeführer das Objekt privat genutzt; seit Oktober 1993 sei er infolge eines neuen Dienstverhältnisses in V wohnhaft; infolgedessen sei das Liegenschaftsobjekt seit Oktober 1993 vermietet worden. 1991/92 seien im Vermietungsobjekt umfangreiche Renovierungsarbeiten durch... mehr lesen...
Index: E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 61990CJ0097 Lennartz VORAB;UStG 1972 §12 Abs10;UStG 1972 §12 Abs11; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0137 E 25. März 1999
Rechtssatz: Wird ein Gegenstand zunächst nicht für das Unternehmen erworben, so fehlt es an einem Gegenstand, der vom Unternehmer in seinem Unternehmen verwendet wird (§ 12 Abs 10 UStG 1972) oder den er für sein Unternehmen... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs10;UStG 1972 §12 Abs11; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0137 E 25. März 1999
Rechtssatz: Zur Anwendung der (zu Lasten oder zu Gunsten) des Steuerpflichtigen wirkenden Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 10 bzw § 12 Abs 11 UStG 1972 müssen zwei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen Gegenstände vorliegen, die der Unt... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs10;UStG 1972 §12 Abs11;UStG 1972 §12 Abs12;UStG 1972 §2 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/15/0137 E 25. März 1999
Rechtssatz: Mit der in § 12 Abs 12 UStG 1972 verwendeten Wortfolge, ... "Gegenstände, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören.", wird nicht zum Ausdruck gebracht, dass damit Gegenstände angesprochen sind, die zu... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs11;UStG 1972 §22 Abs5; Beachte Besprechung in:
ÖstZB 1990, 18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0215 E 30. März 1987 VwSlg 6205 F/1987 RS 5 Stammrechtssatz Die Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 11 UStG 1972 hat ebenso wie § 22 Abs 5 UStG 1972 zur Voraussetzung, daß es sich um Vorsteuern handelt, die aus Umsätzen des landwirtschaftlichen... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs11;UStG 1972 §22 Abs5;
Rechtssatz: Die Vorsteuerberichtigung nach § 12 Abs 11 UStG 1972 hat ebenso wie § 22 Abs 5 UStG 1972 zur Voraussetzung, daß es sich um Vorsteuern handelt, die aus Umsätzen des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes und nicht bloß aus sogenannten "Innenumsätze" entstanden aus Lieferungen des landwirtschaftlichen und fors... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs11;UStG 1972 §22 Abs5;
Rechtssatz: § 12 Abs 11 UStG 1972 und § 22 Abs 5 UStG 1972 haben gemeinsam, daß ihnen nur für den Vorsteuerabzug Bedeutung zukommt und daß durch sie weder der Begriff des einheitlichen Unternehmens noch die Verpflichtung des Unternehmers, die Umsätze aus seiner gesamten gewerblichen und beruflichen Tätigkeit gemeinsam zu versteuern, ber... mehr lesen...