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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §12 Abs10;Rechtssatz
Wird ein Gebäude von vornherein nur für die Ausführung eines unecht befreiten Umsatzes errichtet, steht kein Vorsteuerabzug zu; es kann dann kein Fall der Vorsteuerkorrektur nach § 12 Abs. 10 und 11 UStG 1972 vorliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140109.X08Im RIS seit
23.09.2002Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013