RS Vwgh 2002/5/28 99/14/0109

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Veröffentlicht am 28.05.2002
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §12 Abs10;
UStG 1972 §12 Abs11;

Rechtssatz

Wird ein Gebäude von vornherein nur für die Ausführung eines unecht befreiten Umsatzes errichtet, steht kein Vorsteuerabzug zu; es kann dann kein Fall der Vorsteuerkorrektur nach § 12 Abs. 10 und 11 UStG 1972 vorliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140109.X08

Im RIS seit

23.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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