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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §8 Abs4 Z2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/14/0151 E 26. Juli 2006 RS 1Stammrechtssatz
Das Tatbestandselement der Änderung der wirtschaftlichen Struktur betrifft die wirtschaftliche Tätigkeit der Körperschaft. Um einen Mantelkauf annehmen zu können, muss sich diese in wesentlichem Umfang ändern. Eine Änderung der wirtschaftlichen Struktur setzt grundsätzlich einen Wechsel oder eine wesentliche Erweiterung des Unternehmensgegenstandes voraus (vgl. Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, KStG 1988, Tz 68.4.3 zu § 8).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021130007.J05Im RIS seit
30.11.2021Zuletzt aktualisiert am
30.11.2021