RS Vwgh 2021/10/20 Ro 2021/13/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2021
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §8 Abs4 Z2
KStG 1988 §8 Abs4 Z2 litc

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/14/0151 E 26. Juli 2006 RS 1

Stammrechtssatz

Das Tatbestandselement der Änderung der wirtschaftlichen Struktur betrifft die wirtschaftliche Tätigkeit der Körperschaft. Um einen Mantelkauf annehmen zu können, muss sich diese in wesentlichem Umfang ändern. Eine Änderung der wirtschaftlichen Struktur setzt grundsätzlich einen Wechsel oder eine wesentliche Erweiterung des Unternehmensgegenstandes voraus (vgl. Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, KStG 1988, Tz 68.4.3 zu § 8).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021130007.J05

Im RIS seit

30.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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