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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §8 Abs4 Z2;Rechtssatz
Das Tatbestandselement der Änderung der wirtschaftlichen Struktur betrifft die wirtschaftliche Tätigkeit der Körperschaft. Um einen Mantelkauf annehmen zu können, muss sich diese in wesentlichem Umfang ändern. Eine Änderung der wirtschaftlichen Struktur setzt grundsätzlich einen Wechsel oder eine wesentliche Erweiterung des Unternehmensgegenstandes voraus (vgl. Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, KStG 1988, Tz 68.4.3 zu § 8).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004140151.X01Im RIS seit
21.08.2006