1 Im Jahr 2001 wurde die B GmbH gegründet. Diese war in der Veredelung und Bearbeitung von Flachglas, ab 2012 auch im Handel und in der Immobilienverwaltung tätig. I (die Zweitrevisionswerberin) war zu 76%, ihr Ehemann P (der Drittrevisionswerber) zu 24% an dieser GmbH beteiligt; alleiniger Geschäftsführer der B GmbH war P. 2 Mit Generalversammlungsbeschluss und Umwandlungsvertrag vom 28. August 2013 wurde die B GmbH zum Stichtag 31. Dezember 2012 gemäß § 5 Umwandlungsge... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, an der das Bundesland X zu 100% beteiligt ist, wurde im August 2005 errichtet und ist Gruppenträgerin einer Gruppe iSd § 9 KStG 1988. 2 Mit Verschmelzungsvertrag vom 3. Juli 2006 wurde die T GmbH, die nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr zum 31. Oktober bilanzierte, als übertragende Gesellschaft unter Bezugnahme auf Art. I Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) rückwirkend zum 31. Oktober 2005 auf die Revisio... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §7 Abs3LiebhabereiV 1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2014/15/0045 E 20. Dezember 2016 RS 1 Stammrechtssatz Liebhaberei kann auch bei Körperschaften vorliegen, die gemäß § 7 Abs. 3 KStG 1988 kraft Rechtsform Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben (vgl. zur Liebhabereiverordnung BGB... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 26. Juni 2007 entsprach das Finanzamt dem Antrag vom 14. Juni 2007 auf Feststellung einer Gruppe gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988 zwischen der A GmbH als Gruppenträger und der B GmbH als Gruppenmitglied ab dem Jahr 2008. 2 Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 2005 bis 2009 kam der Prüfer zur Ansicht, dass die gesamte Betätigung der B GmbH als Liebhaberei iSd § 1 Abs. 2 Z 1 LVO zu beurteilen sei. 3 Mit Bescheid vom 3. Mai 2012 nahm das revis... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §7 Abs3LiebhabereiV 1993 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2014/15/0057
Rechtssatz: Liebhaberei kann auch bei Körperschaften vorliegen, die gemäß § 7 Abs. 3 KStG 1988 kraft Rechtsform Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Genossenschaft; sie betreibt eine Bank. Im Zuge einer den Zeitraum 2000 bis 2002 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer die Feststellung (Punkt 21 des Betriebsprüfungsberichtes vom 6. April 2004), die Beschwerdeführerin habe in ihrem Betriebsvermögen Anteile an thesaurierenden Investmentfonds gehalten. Zum Buchwert dieser Investmentfondsanteile habe die Beschwerdeführerin die laufenden ausschüttungsgleichen Erträge iSd § 40 Abs 2 Z 1 I... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;EStG 1988 §6 Z2 lita;EStG 1988 §93;InvFG 1993 §1 Abs1;InvFG 1993 §13 idF 1998/I/041;KStG 1988 §7 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/13/0231 E 24. März 2009
Rechtssatz: Der Investmentfonds als im Miteigentum der Anteilsinhaber stehendes Sondervermögen ist... mehr lesen...
Nach den unbestrittenen Feststellungen der Abgabenbehörden ist die beschwerdeführende Partei auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 6. September 2001 die Rechtsnachfolgerin der A GmbH, die wiederum auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20. Oktober 1997 die Rechtsnachfolgerin der B GmbH ist, wobei aber alle drei Gesellschaften den gleichen Firmenwortlaut führen. Seit dem Generalversammlungsbeschluss vom 3. Dezember 2003 ist die beschwerdeführende Partei aufgelöst und befindet si... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Bank ist Rechtsnachfolgerin der G-GmbH, die bis zum Jahr 2001 eine Landwirtschaft betrieben hat. Nach Verkauf aller zur Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erforderlichen wesentlichen Betriebsgrundlagen, wurde die G-GmbH mit Vertrag vom 6. Dezember 2001 zum 31. Oktober 2001 mit der beschwerdeführenden AG verschmolzen. Die zum Verschmelzungsstichtag erstellte Schlussbilanz der G-GmbH weist auf der Aktivseite lediglich Kundenforderungen, W... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §12 Abs3 idF 1996/201;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Gegenständlich ist unbestritten, dass im Jahr 2001 alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes einer GmbH veräußert wurden. Zum Beschwerdevorbringen, der Gutsbetrieb sei nicht an einen einzigen Erwerber übertragen worden, sodass der Begriff der "Betriebsveräußeru... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt die Erzeugung und den Handel von Arzneimitteln. Im Zuge einer im Jahre 1997 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u. a. folgende Feststellungen: Mit Valuta 23. September 1993 habe die Beschwerdeführerin "12 % Königreich Spanien" Wertpapiere mit Endfälligkeit 15. Juli 1994 um den Preis von 50,396.105 S erworben. Die Laufzeit dieser Veranlagung habe 10 Monate betragen; der Verkauf sei fixiert gewesen per 15. Juli 1994 mit einem Ver... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk Spanien 1967 Art11;EStG 1988 §23;EStG 1988 §27;EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §7 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0187 E 17. Dezember 2002 Besprechung in:ÖStZ 3/2004, 51 - 56; SWI 1/2003 S 7-11;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof vermag sich der Ansicht, der Begriff Zinsen in Art. 11 des DBA-Spani... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung der beschwerdeführenden GmbH gegen den Bescheid (Berufungsentscheidung) des Gemeinderates der mitbeteiligten Partei vom 8. Mai 2001 als unbegründet ab. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde habe der Beschwerdeführerin mit Bescheid (nach den Angaben im angefochtenen Besc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §1;KommStG 1993 §3 Abs1;KStG 1988 §7 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/14/0035 E 18. Oktober 2007
2002/14/0067 E 27. August 2002
Rechtssatz: GmbH zählen zu den Körperschaften iSd § 7 Abs 3 KStG 1988. Aufgrund des dritten Satzes des § 3 Abs 1 KommStG gilt eine GmbH daher stets und in vollem Umfang als Unternehmer iS... mehr lesen...
Die beschwerdeführende KG betreibt einen Handel mit Schuhwaren und führt eine Handelsagentur. Im Zuge einer für den Zeitraum 1992 bis 1994 durchgeführten Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u.a. die Feststellung, die Beschwerdeführerin habe eine Wohnung in einem in ihrem Eigentum stehenden Gebäude Herrn Ewald E als Dienstwohnung überlassen. Da Ewald E mittlerweile (aufgrund eines Erbganges) Gesellschafter der Beschwerdeführerin sei und die Wohnung nach wie vor benutze,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §2 Abs4;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §24 Abs1 Z1;EStG 1988 §37;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Wie der Betrieb muss auch der Teil"betrieb" beim Veräußerer eine Betätigung darstellen, die für sich zu betrieblichen Einkünften führt. Gegenstände, die im Wege eine Vermögensverwaltung bewirtschaftet werden, die aber beispielsweise bei Körperschaften iSd § 7 Abs... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde 1983 gegründet. Sie kaufte ein Gebäude, baute dieses zu einer "Einkaufspassage" um und vermiete es an eine OHG und an eine GmbH. Am 29. Dezember 1988 schloss die Beschwerdeführerin Verträge mit zwei Personen, die sich an ihrem "Gewerbebetrieb" als unechte stille Gesellschafter beteiligen wollten. Die stillen Gesellschafter waren F G mit einer Einlage von 2 Mio. S und die F G GmbH mit einer Einlage von 3 Mio. S. Auf die Beschwerdeführerin und diese bei... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z2;GewStG §1;HGB §178;KStG 1966 §8 Abs2;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Es werden gemeinschaftlich Einkünfte aus der Vermögensverwaltung erzielt (und die Gemeinschaft stellt daher kein Gewerbesteuersubjekt dar), wenn natürliche Personen als unecht stille Gesellschafter mit e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3 Z3;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1988 §2 Abs3 Z3;EStG 1988 §23 Z2;KStG 1966 §8 Abs2;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Liegt eine vermögensverwaltende Personenvereinigung vor, so erzielt diese außerbetriebliche Einkünfte. Soweit allerdings Personen beteiligt sind, die unter § 7 Abs 3 KStG 1988 bzw § 8 Abs 2 KStG 1966 fallen, erzielen diese Personen auf Grun... mehr lesen...
Die unter der "Anton G und Mitges." zusammengeschlossenen Beschwerdeführer erklärten in den Jahren 1988 bis 1991 Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der "Vermietung von Segelyachten" (Verluste 1988 S 214.309,--, 1989 S 752.359,--, 1990 S 2,279.889,-- und 1991 S 722.767,--). Als Anlagevermögen stand eine am 2. August 1988 angeschaffte Motorsegelyacht mit einem Anschaffungswert von S 3,051.000,-- (jährliche Abschreibung S 435.988,--) zu Buch; die in der Schlußbilanz des Jahres 1988 unter V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §28;BAO §32;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §23 Z1;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §23 Z1;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Eine Tätigkeit, die selbständig, nachhaltig, mit Gewinnabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unternommen wird, ist erst dann gewerblich, wenn sie den Rahmen der V... mehr lesen...
Gesellschafter der beschwerdeführenden OHG, der XY I GesmbH & Co Hausanteilschein OHG - Serie 14, die im Jahr 1987 ihre Tätigkeit aufgenommen hat, sind laut Gesellschaftsvertrag vom September 1986 folgende juristische Personen: - die XY I Immobilienbeteiligung GmbH - die C-AG und - die Sparkasse B I Treuhand GmbH. Die C-AG wurde in der Folge in eine GmbH umgewandelt (C-GmbH), die Sparkasse B I Treuhand GmbH wurde mit der C-GmbH als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen. G... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;KStG 1966 §8 Abs2;KStG 1988 §7 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/15/0193 E 25. Juni 1997
Rechtssatz: Die Einkünfte, die Kapitalgesellschaften als Gesellschafter einer GmbH & Co OHG, bei deren Tätigkeit es sich um Vermietung und Verpachtung handelt, gemeinschaftlich erziel... mehr lesen...
Im Schreiben an den Magistrat der Landeshauptstadt Innsbruck (im folgenden: Erstbehörde) vom 13. Juli 1994 vertrat die beschwerdeführende Oesterreichische Nationalbank die Auffassung, sie sei nicht Unternehmer im Sinne des Kommunalsteuergesetzes 1993 (KommStG 1993), weshalb die von ihr an ihre Dienstnehmer in der Zweiganstalt Innsbruck ausbezahlten Arbeitslöhne zur Gänze nicht der Kommunalsteuer unterlägen. Sie bitte um Rückantwort bzw. um Erlassung eines Feststellungsbescheides im Fa... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG 1994 Art10 Z1;KommStG 1993 §3 Abs1 idF 1994/680;KStG 1988 §7 Abs3;
Rechtssatz: Der im § 3 Abs 1 dritter Satz KommStG 1993 enthaltene Hinweis auf Körperschaften iSd § 7 Abs 3 KStG 1988 enthält keinen Verweis auf die Zurechnungsvorschriften dieser Gesetzesstelle, sondern übernimmt allein den dort verwendeten Begriff der Körpers... mehr lesen...