Index
32 SteuerrechtNorm
AbgÄG 1994 Art10 Z1;Rechtssatz
Der im § 3 Abs 1 dritter Satz KommStG 1993 enthaltene Hinweis auf Körperschaften iSd § 7 Abs 3 KStG 1988 enthält keinen Verweis auf die Zurechnungsvorschriften dieser Gesetzesstelle, sondern übernimmt allein den dort verwendeten Begriff der Körperschaften, die aufgrund ihrer Rechtsform nach handelsrechtlichen Vorschriften zur Buchführung verpflichtet sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995140073.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
06.10.2011