1 Die Revisionswerberin ist eine 1981 gegründete Kommanditgesellschaft, die eine öffentliche Apotheke betreibt. Kommanditistin war seit 2009 die (vor 2007 gegründete) A Beteiligungs AG, eine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft (im Folgenden: Kapitalgesellschaft oder Kommanditistin), die in den Jahren vor 2014 gemäß § 5 Z 14 iVm § 6b KStG 1988 steuerbefreit war; Komplementär war der Apotheker Mag. L. Die Kapitalgesellschaft hatte ihre Beteiligung - sie entspricht einer 49%igen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 BAO §192 EStG 1988 §4 Abs2 Z2KStG 1988VwRallg BAO § 188 heute BAO § 188 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2018 BAO § 188 gültig ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 28. November 2014 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2013 fest. Darin wurden u.a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (in Höhe von 192,06 €) ausgewiesen. In der Begründung: des Bescheides wurde insbesondere ausgeführt, es komme zu keinem Übergang der Verlustanteile aus dem Umwandlungsbeschluss vom 14. August 2013 („kein Einkauf in Verlustvorträge möglich“), da keine Umwandlung im Sinne des Art. II UmgrStG vorliege. 2 Die Revisionswerberin er... mehr lesen...
1 Die erstrevisionswerbende Partei (in der Folge auch: B GmbH) war seit 2006 Gruppenmitglied, die zweitrevisionswerbende Partei (in der Folge auch: TB GmbH) Gruppenträgerin einer seit 2006 gebildeten Unternehmensgruppe. 2 Über das Vermögen der B GmbH wurde am 18. November 2008 der Konkurs eröffnet. Am 14. Juli 2010 wurde der Konkurs nach Schlussverteilung (Konkursquote 2,4 %) aufgehoben. Am 10. November 2010 wurde die B GmbH im Firmenbuch amtswegig gelöscht. 3 Mit Feststel... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist eine KG, die Zweitbeschwerdeführerin deren Kommanditistin. Mit Schreiben vom 25. Jänner 2001 teilte die Erstbeschwerdeführerin dem Finanzamt mit, sie sei durch Beschluss der Gesellschafter mit Rechtswirksamkeit 23. Dezember 2000 "aufgelöst" worden. Mit Firmenbucheingabe vom 23. Dezember 2000 beantragten die Zweitbeschwerdeführerin und die Geschäftsführerin der Komplementär-GmbH der Erstbeschwerdeführerin im Firmenbuch die Auflösung und Löschung der erstb... mehr lesen...
In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behörde aus, die Beschwerdeführerin sei eine Interessentschaft von Eigentümern von Liegenschaften, an deren Eigentum Anteilsrechte an dem Grundstück Maiensäß Grandau gebunden seien. Am 15. Oktober 1971 habe sie einen Dienstbarkeitsvertrag mit der - im Akt näher umschriebenen Seilbahn GmbH, jetzt Bergbahnen - AG abgeschlossen. Damit habe sie der AG die Rechte eingeräumt, auf dem Grundstück Seilförderanlagen und die dazu... mehr lesen...
Index: L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeFlurbereinigung Vorarlberg32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: FlVfLG Vlbg 1979 §32 Abs2;FlVfLG Vlbg 1979 §73 Abs1;KStG 1988; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2005/15/0017 E 18. Oktober 2007 Besprechung in:SWK Nr 14/15/2008, S 444 - S 447;
Rechtssatz: Gemäß § 73 Abs. 1 Vorarlberger Flurverfassungs-Landesgesetz bedarf eine... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH erwarb am 2. Juni 1994 sämtliche Anteile an der - einen Verlustvortrag von rund 250,000.000 S verkörpernden - A-GmbH um den Kaufpreis von 63,610.020 S. Die Beschwerdeführerin ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 30. September. Mit Verschmelzungsvertrag vom 20. Juni 1994 wurde die A-GmbH (buchmäßiges Kapital von 33,876.873,50 S) zum 30. September 1993 gemäß Art I UmgrStG auf die Beschwerdeführerin verschmolzen. Dadu... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: EStG 1988 §8 Abs3;HGB §203 Abs5;KStG 1988 §19;KStG 1988 §20;UmgrStG 1991 §3 Abs2 Z2;UmgrStG 1991 Teil3 Z4 lita idF 1996/201; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0081 E 23. September 2010
Rechtssatz: Die Verschmelzung zweier Gesellschaften gegen Aufgabe einer Beteiligung zählt zu den Umgrün... mehr lesen...
Die mitbeteiligte AG hat am 15. Juni 1992 ca. 29% der Aktien der S-AG erworben (Anschaffungskosten von 994.662.822 S). Mit Beschluss vom 4. Dezember 1992 wurde das Grundkapital der S-AG von 500 Mio. S auf 250 Mio. S herabgesetzt. Die Mitbeteiligte erhielt dadurch eine Kapitalrückzahlung in Höhe von 73,311.500 S. Sie setzte den steuerlichen Buchwert der Beteiligung an der S-AG auf die Hälfte herab und wies die Beteiligung somit zum 31. Dezember 1992 für steuerliche Zwecke nur mehr mit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;KStG 1988 §19;
Rechtssatz: Die ordentliche Kapitalherabsetzung stellt keine Teilliquidation dar und führt daher im Betriebsvermögen des Gesellschafters nicht zu einer prozentuellen Abstockung des Buchwertes der Beteiligung (Hinweis E 23. April 2001, 98/14/0073, 0074). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin hält seit 11. März 1993 1 %, die Zweitbeschwerdeführerin seit ebenfalls 11. März 1993 99 % am Grundkapital der B-AG. Mit Beschluss der Generalversammlung der B-AG vom 11. Oktober 1993 wurde das Grundkapital der B-AG von S 18,114.000,- - auf S 5,434.200,--, somit um 70 %, herabgesetzt. Von dieser Kapitalherabsetzung entfielen auf die Erstbeschwerdeführerin S 126.700,-- und auf die Zweitbeschwerdeführerin S 12,553.100,--. Anlässlich von bei den Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §6;KStG 1988 §19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/14/0074
Rechtssatz: Es ist sowohl verfehlt, in einer ordentlichen Kapitalherabsetzung eine Teilliquidation des die Kapitalherabsetzung beschließenden Unternehmens zu sehen (Hinweis Heidinger/Heidinger, Kapitalherabsetzung nach Kapitalber... mehr lesen...
Über das Vermögen der Helmut O. GmbH wurde mit Beschluss des Landesgerichtes K. vom 22. September 1995 das Konkursverfahren eröffnet. Der Beschwerdeführer wurde zum Masseverwalter bestellt. Das Konkursgericht bewilligte mit dem in Rechtskraft erwachsenen Beschluss vom 21. März 1997 die Schließung des gemeinschuldnerischen Unternehmens zum 30. November 1996. Der Masseverwalter stellte mit Schreiben vom 23. Juli 1998 den Antrag, die Vorschreibung und Einhebung einer Mindestkörperschafts... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §19;KStG 1988 §24 Abs4;
Rechtssatz: § 19 KStG 1988 regelt ausdrücklich die Ermittlung und Besteuerung des Liquidationsgewinnes näher genannter Kapitalgesellschaften (Hinweis Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, Kommentar zum Körperschaftsteuergesetz 1988, § 19, Rz 1). Diese Bestimmung lässt § 24 Abs 4 KStG 1988 unberührt (Hinweis E 27. Februar 2001, ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg Erkenntnis vom 26. Mai 1998, 94/14/0042, Slg Nr 7284/F, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der belangten Behörde vom 2. Februar 1994, 30.072-3/93, betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1986 bis 1989 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. In dem im fortgesetzten Verfahren ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid, stellte die belangte Behörde zunächst fest, an der im... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;KStG 1966;KStG 1988;
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine Maßnahme gesellschaftlich veranlasst ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob sie auch einander fremd gegenüberstehende Personen gesetzt hätten (Hinweis E 26.5.1998, 94/14/0042, VwSlg 7284 F/1998 ). Die Frage, ob ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Agrargemeinschaft iSd Kärntner Flurverfassungslandesgesetzes, erzielte in den Jahren 1994 und 1995 aus der Verpachtung von Grundstücken zum Zweck der Nutzung im Rahmen eines Campingbetriebes Einkünfte von jeweils 386.100 S. Mit Bescheiden vom 4. Dezember 1996 setzte das Finanzamt Körperschaftsteuer für die Jahre 1994 und 1995 von je 131.274 S sowie Körperschaftsteuervorauszahlungen ab dem Jahr 1997 von 150.100 S fest. Im Berufungsverfahren brachte die Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §198;KStG 1988;UStG 1972;
Rechtssatz: Mit der Erlassung von Umsatzsteuerbescheiden gibt die Abgabenbehörde nicht zu erkennen, es werde keine Veranlagung zur Körperschaftsteuer erfolgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998140145.X01 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 6. November 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 14. März 1995 auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Angaben des Steuerberaters dieser Gesellschaft hinsichtlich der Eigenentnahmen des Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;GmbHG §82;KStG 1988;
Rechtssatz: Aus der bloßen Existenz einer GmbH, die nach dem Körperschaftssteuerbescheid für ein näher bezeichnetes Jahr einen Verlust von S 370834,-- erwirtschaftete, läßt sich nicht ableiten, daß diese während der Geltungsdauer der Aufenthaltsbewilligung Gewinn in solcher Höhe ... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist eine Berufungsentscheidung vom 13. Dezember 1991, Zl. 6/2-2403/88-10, unter anderem betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1985 erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusamme... mehr lesen...
I. Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann gemäß § 27 Verwaltungsgerichtshofgesetz erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren angerufen werden konnte, von einer Partei angerufen worden ist. Mit dem der Beschwerde beigelegten Schriftsatz vom 1. Juni 1988, auf welchen die Säumigkeit der belangten Behörde ausschließlich bezogen wird, hat die Beschwerdeführerin - abgesehen von der nach der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerde in der ... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist eine Berufungsentscheidung vom 13. Dezember 1991, Zl. 6/2-2403/88-10, unter anderem betreffend Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1984 erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 55 Abs. 1 VwGG im Zusamme... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130206.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130207.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GewStG;KStG 1988;VwGG §27;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130205.X01 Im RIS seit 13.05.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: GewStG;KStG 1988;UStG 1972;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer 1983 - Auf Grund der im hg B 9.1.1990, AW 89/14/0069, festgestellten Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben kann der Beschwerde die neuerlich begehrte aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt werde... mehr lesen...