Begründung: Zwei Teilflächen der Liegenschaften der Antragsteller wurden nach dem Bundesstraßengesetz rechtskräftig enteignet. Die Antragsteller begehren die gerichtliche Festsetzung der Enteignungsentschädigung mit S 2,118.249,20 incl. 8 % Umsatzsteuer mit 4 % Zinsen ab dem Enteignungsstichtag (ON 118, AS 200). Bei der Tagsatzung am 18. September 1987 (ON 120) wurde das Gutachten des Dipl.Ing. Dr. Sepp S*** (ON 71 und ON 100) mit den Parteien erörtert. Das Erstgericht trug den An... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 13. Februar 1986 wurde auf Antrag des L*** V*** als Straßenerhalter gemäß den §§ 43 ff Vorarlberger Straßengesetz, LGBl. Nr. 8/1969, zum Zwecke des Neubaues der L 52, Baulos "Umfahrung Brederis", das Eigentum an der in dem dem Enteignungsantrag beiliegenden Lageplan gelb gefärbelten Teilfläche des Grundstückes 5.900/1 in EZ 4.409 KG Rankweil im Ausmaß von 2.410 m2 zugunsten des L*** V*** durch Enteignung in Anspruch gen... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der OÖ Landesregierung vom 25. Jänner 1982 En-1820/19-1982/Rö wurden nach den Bestimmungen der §§ 17 ff des Oö. Starkstromwegegesetzes 1970 LGBl. 1/1971 zu Gunsten der nunmehrigen Antragsgegnerin für den dauernden Bestand ihrer mit Bescheid vom 8. August 1977 rechtskräftig bewilligten 110 KV-Leitung, auf den im einzelnen genannten, zum Forstgut Ebenzweier gehörenden Grundstücken der EZ 191 KG Orth-Altmünster und der EZ 147 KG Gmundner-Berg im Enteignungswe... mehr lesen...
Begründung: Der am 29.1.1978 geborene Thomas L*** ist der eheliche Sohn der Rita T*** und des Alois L***. Die Ehe der Eltern wurde 1981 einvernehmlich geschieden und der bezüglich der alleinigen Pflege und Erziehung des minderjährigen Sohnes durch die Mutter geschlossene Vergleich am 24.2.1982 pflegschaftsbehördlich genehmigt. Auf Grund des Antrages des Vaters vom 2.6.1987 auf Übertragung der Pflege und Erziehung des minderjährigen Sohnes an ihn wurde ein Sachverständiger bestellt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte die Enteignungsentschädigung für die mit Bescheid der NÖ. L*** vom 15. Mai 1981, GZ II/3-552-R-1/1, zum Naturdenkmal erklärte Fläche des Grundstücks 4660, KG Altlichtenwarth der Antragsteller mit insgesamt S 63.000,-- fest. Es ging davon aus, daß das Ausmaß der zum Naturdenkmal erklärten Grundfläche einschließlich der unmittelbar angrenzenden, nicht bewirtschafteten Fläche 5423 m2 beträgt. Dabei nahm es auf den Verkehrswert der enteigneten Fläche... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller lehnte den mit Beschluß vom 12.11.1986 (ON 4), bestellten Sachverständigen Dipl.Ing.Josef M*** wegen Befangenheit, mangelnder fachlicher Eignung und Interessenkollision ab (ON 11). Der Erstrichter hielt diese Ablehnung für berechtigt, weil Dipl.Ing.Josef M*** in der vorliegenden Enteignungssache bereits als behördlicher Sachverständiger mit Vertretern des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung versucht habe, an Ort und Stelle eine Einigung zu ... mehr lesen...
Norm: BStG §18EisbEG §4 AEisbEG §24ZPO §503 E4c4AußStrG 2005 §66 Abs1 Z4 AIVC: LBG §3
Rechtssatz: Die Wahl der Bewertungsmethode im Enteignungsverfahren ist als eine nicht dem Tatsachenbereich angehörige Frage vom OGH überprüfbar, wenn das Rekursgericht die von den Sachverständigen gewählte Bewertungsmethode ohne Änderung in der Sachverhaltsgrundlage auf Grund rein abstrakter Argumente modifiziert und hiedurch zu anderen Ergebnissen gelangt als... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 17. Februar 1983 nahm der Landeshauptmann von Oberösterreich für den Ausbau der B 139 Kremstalstraße im Baulos "Traun" das Eigentum des Antragstellers an einer Fläche von insgesamt 3040 m2 betreffend die Liegenschaften EZ 57 (Teile der Grundstücke 49/1, 43/2 und 1769/1), EZ 609 (Grundstück 13 und Teile des Grundstückes 12) sowie EZ 369 (Teile des Grundstückes 1772/9) jeweils KG Traun einschließlich der darauf befindlichen Gebäude und des Bewuchses durc... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 10.Jänner 1977 wurde zum Zwecke der Errichtung der S 42 Paß Thurn Schnellstraße "Tangente Kitzbühel" die im Eigentum des Antragstellers stehende Liegenschaft EZ 203 II KG Kitzbühel-Land, bestehend aus den 1556 und 962 m2 großen Grundstücken Nr.3037/3 Acker und 3035/6 Wiese/Rain nach den Bestimmungen des Bundesstraßengesetzes 1971 dauernd und lastenfrei zur Gänze enteignet und hiefür eine Enteignungsentschädigung von insg... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Bescheid der Antragstellerin vom 13.11.1984 wurden hinsichtlich der im Eigentum des Antragsgegners stehenden Liegenschaft EZ 907 KG Landstraße, Grundstück 609, gemäß § 2 EisbEntG dahingehend Dienstbarkeiten begründet, daß 1.) auf einer näher bezeichneten Fläche von 465 m 2 die Errichtung einer näher beschriebenen U-Bahn-Tunnelröhre und deren künftige Benützung für den Betrieb der U-Bahn sowie 2.) auf Baudauer, längstens bis 30.4.1987, auf einer im ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 9. Februar 1981 enteignete der Landeshauptmann von Kärnten zum Zwecke des Ausbaues der Karawankenautobahn die den Antragsgegnern je zur Hälfte gehörigen Grundstücke 24, 27, 282, 284, 289/3, 289/4, 289/6, 290, 756, 289/1 und 289/7 sowie eine Teilfläche des Grundstücks 1017/1 (alle EZ 30 KG Bogenfeld) einschließlich der darauf errichteten Gebäude (Gasthof, Gästehaus und Wirtschaftsgebäude) und setzte die Enteignungsentschädigung insgesamt mit dem Betrag vo... mehr lesen...
Begründung: Sowohl der Vater als auch die Mutter des am 12. Jänner 1981 geborenen Johannes Michael A beantragen gemäß § 177 Abs 2 ABGB, ihnen wegen nicht bloß vorübergehender Trennung jeweils alle aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und minderjährigen Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten (§ 144 ABGB; im folgenden kurz: 'Elternrechte') allein zu übertragen. Die Eltern des Minderjährigen lernten sich 1979 als Musikstudenten kennen, heirateten... mehr lesen...
Norm: EisbEG §24
Rechtssatz: Schon nach dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung ist die Durchführung eines Ortsaugenscheins unter Heranziehung wenigstens eines Sachverständigen zwingend vorgeschrieben. Entscheidungstexte 6 Ob 724/83 Entscheidungstext OGH 24.11.1983 6 Ob 724/83 2 Ob 587/86 Entscheidungstext OGH 06.05.1986 2... mehr lesen...
Der am 2. Jänner 1968 in S (Italien) verstorbene italienische Staatsangehörige Alois R hinterließ seine Gattin aus zweiter Ehe und 12 Kinder. Mit dem am 11. März 1967 vor dem Notar Dr. Augusto D in B (Südtirol) errichteten schriftlichen Testament vermachte er seinen Besitz in Österreich, nämlich das landwirtschaftliche Anwesen "Jager Neubau" in A (Tirol), bestehend aus den EZ 55 II und 196 II je KG A, samt dem gesamten toten und lebenden Inventar samt Zubehör seinem Sohn Friedrich R (... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2EisbEG §24ZPO §351
Rechtssatz: 1. Die zivilprozessualen Vorschriften über den Sachverständigenbeweis gelten auch im Außerstreitverfahren. 2. Privatgutachten sind auch hier nicht geeignet, für sich allein die Entscheidung zu stützen. 3. Privatgutachten unterliegen jedoch keinem Verwertungsverbot. 4. Im Außerstreitverfahren ist die Vernehmung des Privatgutachtenverfassers zu Beweiszwecken zulässig und geboten. ... mehr lesen...
Norm: EisbEG §4 Abs1 AEisbEG §24
Rechtssatz: Die Wahl des Wertermittlungsverfahren kann nicht dem Sachverständigen überlassen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 117/74 Entscheidungstext OGH 25.09.1974 5 Ob 117/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0057999 Dokumentnummer JJR_197409... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 9. September 1969, Zahl Bau R 2-139/4/1969, enteignete der Landeshauptmann von Kärnten als Bundesstraßenbehörde (mittelbare Bundesverwaltung) zum Zwecke des Ausbaues der Turracher Bundesstraße im Baulos Sittich II und im Bereich der Ortsumfahrung von F***** aus der dem Antragsteller Josef L***** gehörigen Liegenschaft EZ ***** KG ***** eine Fläche von 9.700 m2. Als Entschädigung für die Enteignung wurde dem Antragsteller eine Grundablöse von S 12,- pro Q... mehr lesen...
Norm: EisbEG §21EisbEG §24krnt ElektrizitätsG 1969 §24
Rechtssatz: Das Verfahren zur Festsetzung des Entschädigungsbetrages bildet eine Einheit. Begehrt eine Partei eine Neufestsetzung bei Gericht, macht sie keinen neuen Anspruch geltend. Für ein bereits vor dem 13.09.1969 bei der Verwaltungsbehörde anhängig gewesenes Verfahren gilt daher für die gerichtliche Neufestsetzung nach diesem Stichtag das krnt ElektrizitätsG 1952. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §272EisbEG §24ZPO §351ZPO §366
Rechtssatz: § 272 AußStrG gilt nicht für freiwillige Schätzungen, sondern für Schätzungen aller Art, darunter auch für solche im Entschädigungsverfahren nach dem EisbEG, daher sind auch bei solchen Schätzungen die Vorschriften der ZPO, somit auch deren §§ 351 und 366 anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 82/71 Entscheidungstext OGH 21.04.... mehr lesen...
Zufolge Antrags des Enteigneten auf Festsetzung einer Enteignungsentschädigung bestellte das Erstgericht den Baumeister Ing Herbert E sowie den Realitätenvermittler Ing Gregor S zu Sachverständigen. Die Antragsgegnerin erhob gegen die Bestellung des letzteren Einwendungen und beantragte, ihn zu entheben und an seiner Stelle gemäß § 24 Abs 1 EisbEG einen Sachverständigen aus der Forstwirtschaft zu bestellen. Mit diesen Einwendungen verband die Antragsgegnerin für den Fall, als ihnen ni... mehr lesen...
Norm: AußStrg §16 BII3bEisbEG §24EisbEG §26
Rechtssatz: Die Erstattung eines gemeinsamen Gutachtens durch zwei Sachverständige bildet weder einen Verfahrensmangel noch eine darüber hinausgehende Nichtigkeit; dieser Vorgang steht nicht in Widerspruch mit § 25 Abs 2 EisbEG 1954. Entscheidungstexte 8 Ob 246/69 Entscheidungstext OGH 09.12.1969 8 Ob 246/69 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Amtes der zuständigen Landesregierung vom 7. Jänner 1965 wurden zum Zwecke des Ausbaues der Ennstal- und Katschbergbundesstraße, Baulos Umfahrung Radstadt, von den im Eigentum der antragstellenden Partei stehenden Liegenschaften, und zwar von der EZ. 157 KG. L. eine Fläche von 70 m2 und von der EZ. 3 KG. H. Flächen im Ausmaß von 4400 m2 und 6 m2 enteignet. Für die enteigneten 70 m2 der EZ. 157 KG. L. wurde als Gartenland 15 S je Quadratmeter und für die übrigen enteig... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gBStG 1971 §20 Abs5EisbEG §24EisbEG §36
Rechtssatz: Die Aufnahme eines Ausspruches über die Verpflichtung zur Leistung und die Bestimmung einer vierzehn tägigen Leistungsfrist im Beschlusse auf Festsetzung der Entschädigung steht mit dem Gesetze nicht in Widerspruch (vgl § 36 EisbEG, dessen Bestimmungen im Enteignungsverfahren nach dem Bundesstraßengesetz sinngemäß anzuwenden sind). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A3AußStrG §11 Abs2 B3AußStrG 2005 §46 Abs3EisbEG §24EisbEG §30
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 9, 11 Abs 2 AußStrG (Zulässigkeit der Vorstellung - Berücksichtigung eines verspäteten Rechtsmittels) gelten im Verfahren zur Ermittlung der Entschädigung nach dem EisbEG nicht. Entscheidungstexte 7 Ob 92/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 7 Ob 92/56 JBl 1956,593 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gBStG 1971 §18EisbEG §4 ff AEisbEG §24EisbEG §30
Rechtssatz: Die Frage, welcher Betrag als angemessene Entschädigung für ein enteignetes Grundstück anzusehen ist, stellt in erster Linie eine Ermessensfrage dar. Von einer offenbaren Gesetzwidrigkeit könnte nur dann gesprochen werden, wenn bei Festsetzung der Entschädigung gegen die für die Ermittlung des Umfanges der Entschädigung in den §§ 4 ff EisbEG festgesetzten Richtl... mehr lesen...