Norm
AußStrg §16 BII3bRechtssatz
Die Erstattung eines gemeinsamen Gutachtens durch zwei Sachverständige bildet weder einen Verfahrensmangel noch eine darüber hinausgehende Nichtigkeit; dieser Vorgang steht nicht in Widerspruch mit § 25 Abs 2 EisbEG 1954.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0007537Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.06.2020