Norm: ASGG §67ASGG §73BPGG §9 Abs4
Rechtssatz: Nach dem Grundsatz der sukzessiven Kompetenz ist der Entscheidungsgegenstand durch den Bescheid im Verwaltungsverfahren beschränkt. Bei Entziehung oder Herabsetzung von Pflegegeld kann sich die Klage nur dagegen, nicht aber auf die Gewährung einer höheren Leistung richten. Entscheidungstexte 6 Rs 74/18a Entscheidungstext OLG Graz 18.12.20... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs3BPGG §9 Abs4BPGG §48b Abs2BPGG §48f Abs2
Rechtssatz: Auch bei Neubemessung des einem Kind noch vor 1. Jänner 2011 (1. Jänner 2015) zuerkannten Pflegegeldes der Stufe 1 oder 2 aus Anlass der Vollendung des 15. Lebensjahres bleibt die im ursprünglichen Gewährungszeitpunkt geltende (günstigere) Rechtslage maßgebend. Entscheidungstexte 12 Rs 90/18v Entscheidungstext OLG L... mehr lesen...
Norm: BPGG §9 Abs4BPGG §38 Abs1BPGG §39 Abs1WPGG §7 Abs4
Rechtssatz: Eine Entziehung oder eine Neubemessung (Erhöhung oder Herabsetzung) des Pflegegeldanspruches setzt im Regelfall eine wesentliche Veränderung des Zustandsbildes des Pflegebedürftigen und in dessen Folge eine Änderung im Umfang des Pflegebedarfs voraus, die die Gewährung einer anderen Pflegegeldstufe erforderlich macht. Es sind auch die Änderungen im Pflegebedarf, der für das Au... mehr lesen...
Norm: BPGG §9 Abs1BPGG §9 Abs4
Rechtssatz: Ist schon die ursprüngliche Einstufung nach dem BPGG erfolgt, begründet der Wechsel der Pflegegeldzuständigkeit von der PVA auf das Bundespensionsamt keine Möglichkeit, eine Neubeurteilung der Anspruchsvoraussetzungen - auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 9 Abs 4 BPGG - durchzuführen. Entscheidungstexte 10 ObS 173/06y Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: BPGG §9 Abs4BPGG idF BGBl I 1998/111 §9 Abs2
Rechtssatz: Der Wegfall der Grundleistung ist daher ein Entziehungsgrund nach § 9 Abs 4 BPGG idgF. Im Fall einer befristeten Grundleistung kann nach jetzt eindeutiger Rechtslage (§ 9 Abs 2 BPGG idF BGBl I 1998/111) auch das Pflegegeld - als Annex - befristet zuerkannt werden. Die befristete Zuerkennung des Pflegegeldes dient in einem solchen Fall der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit und erüb... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 AaZPO §411 AbASVG §99ASVG §183 Abs1BPGG §9 Abs4
Rechtssatz: Grundsätzlich steht die Rechtskraft eines Bescheides der neuerlichen Prüfung der Grundlagen dieser Entscheidung im Leistungsverfahren entgegen. Ausnahmen bestehen nur für Fälle, in denen nach dem Zeitpunkt der Entscheidung eine maßgebliche Änderung des Sachverhaltes eingetreten ist, wie etwa in den §§ 99, 183 Abs 1 ASVG ua. Nur eine nach dem für die Vorentscheidung maßge... mehr lesen...
Norm: ASVG §99 Abs1aASVG §101BPGG §9 Abs2BPGG §9 Abs4BPGG §38 Abs1BPGG §39 Abs1
Rechtssatz: Haben die objektiven Grundlagen für eine Leistungszuerkennung keine wesentliche Änderung erfahren, so steht die Rechtskraft der Gewährungsentscheidung der Entziehung entgegen; an einer solchen Änderung fehlt es regelmäßig dann, wenn bestimmte Leistungsvoraussetzungen (hier: im Zusammenhang mit der die Pflegegeldgewährung auslösenden Blindheit des Anspruc... mehr lesen...
Norm: BPGG §9 Abs2 aFBPGG §9 Abs4BPGG §38 Abs1BPGG §39 Abs1TirPGG §6 Abs4WPGG §7 Abs2
Rechtssatz: Ob ein (rechtskräftig zuerkanntes) Pflegegeld zu entziehen oder neu zu bemessen ist, richtet sich ausschließlich nach § 9 Abs 2 BPGG. Entscheidungstexte 10 ObS 93/95 Entscheidungstext OGH 08.06.1995 10 ObS 93/95 10 ObS 2418/96b Entscheidung... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs1BPGG §9 Abs2BPGG §9 Abs4BPGG §38 Abs1BPGG §39 Abs1
Rechtssatz: Im Hinblick auf die gesetzliche Vermutung des § 38 Abs 1 Satz 2 BPGG, nach denen den im ersten Satz dieses Absatzes genannten Personen ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 2 als rechtskräftig zuerkannt gilt, und den Umstand, dass das Pflegegeld in dieser Höhe von Amts wegen mit Wirkung vom 1.7.1993 grundsätzlich ohne Prüfung des Einzelfalles zu gewähren ist, ist davon ... mehr lesen...
Norm: ASVG §105aBPGG §9 Abs4BPGG §38 Abs1BPGG §39 Abs1
Rechtssatz: Aus den Übergangsbestimmungen der §§ 38 Abs 1 und 39 Abs 1 BPGG ergibt sich, dass den davon betroffenen Personen ab 1.7.1993 anstelle des als rechtskräftig eingestellt geltenden Hilflosenzuschusses ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 2 als rechtskräftig zuerkannt gilt. Entscheidungstexte 10 ObS 93/95 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ASVG §183 Abs1BPGG §9 Abs4BSVG §148h Abs1
Rechtssatz: Entscheidend ist, ob sich der tatsächliche Zustand des Versicherten seit der die Grundlage der Gewährung bildenden Untersuchung wesentlich geändert hat. Entscheidungstexte 10 ObS 204/88 Entscheidungstext OGH 20.09.1988 10 ObS 204/88 10 ObS 261/88 Entscheidungstext OGH 11.10... mehr lesen...
Norm: ASVG §99BPGG §9 Abs2BPGG §9 Abs4WPGG §7 Abs2WPGG §7 Abs4
Rechtssatz: Die Leistung kann nach Abs 1 nur entzogen werden, wenn sich die Verhältnisse wesentlich geändert haben. Die Änderung kann im Fall einer Pension aus den Versicherungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit etwa in der Wiederherstellung oder Besserung des körperlichen oder geistigen Zustands des Pensionsberechtigten oder in der Wiederherstellung oder Besserung seiner Arbei... mehr lesen...
Norm: ASVG §99ASVG §183BPGG §9 Abs4
Rechtssatz: Eine früher unrichtigen Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit kann nicht im Wege des § 183 Abs 1 ASVG korrigiert werden. Entscheidungstexte 9 ObS 13/87 Entscheidungstext OGH 15.07.1987 9 ObS 13/87 Veröff: SSV-NF 1/16 10 ObS 110/89 Entscheidungstext OGH 18.04.1989 10 ObS 110/... mehr lesen...
Norm: ASVG §99ASVG §183BPGG §9 Abs4
Rechtssatz: Zum Vergleich dafür, ob eine wesentliche Änderung der Verhältnisse eingetreten ist, ist der Tatsachenkomplex heranzuziehen, der jener Entscheidung zugrunde lag, deren Rechtskraftwirkung bei unveränderten Verhältnissen einer Neufeststellung der Rente im Wege steht. Entscheidungstexte 9 ObS 13/87 Entscheidungstext OGH 15.07.1987 9 ObS 13/... mehr lesen...