Entscheidungen zu § 93 Abs. 4 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE Vwgh Erkenntnis 2019/3/27 Ra 2018/13/0015

1 Der revisionswerbenden Aktiengesellschaft wurden auf der Grundlage des Poststrukturgesetzes 1996 Bundesbeamte zur Dienstleistung zugewiesen, was die Frage aufwarf, ob für diese Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds zu entrichten seien. Dem Standpunkt der Revisionswerberin, dies sei nicht der Fall, folgte das Finanzamt in einer in anderen Punkten stattgebenden Berufungsvorentscheidung vom 25. August 2003, betreffend die Berufung der Revisionswerberin vom 29. Mai ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.03.2019

RS Vwgh 2019/3/27 Ra 2018/13/0015

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs3 litbBAO §93 Abs4VwRallg Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2018/13/0018 E 27.03.2019
Rechtssatz: Nach § 93 Abs. 4 BAO wird "die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt", wenn ein Bescheid "keine Rechtsmittelbelehrung oder keine Angabe über die Rechtsmittelfrist" enthält oder "zu Unrecht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.03.2019

TE Vwgh Beschluss 2005/5/25 2004/17/0179

Mit den vorliegenden Säumnisbeschwerden macht die Beschwerdeführerin die Säumnis des Gemeinderates der Marktgemeinde Jois mit der Entscheidung über ihre Berufungen gegen die Vorschreibung von Kanalbenützungsgebühren für die Jahre 1991 (hg. Zl. 2004/17/0179), 1992 (hg. Zl. 2004/17/0118) und 1993 (hg. Zl. 2004/17/0181) geltend. Der Bürgermeister der Marktgemeinde Jois hat mit Schreiben vom 24. Februar 2005 mitgeteilt, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Jois in seiner Sitzung am... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.05.2005

RS Vwgh 2005/5/25 2004/17/0179

Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs4;LAO Bgld 1963 §70 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/17/0180 2004/17/0181
Rechtssatz: Wie § 70 Abs. 4 Bgld LAO zeigt, ist die Rechtsmittelbelehrung kein essentielles Bescheidmerkmal, dessen Fehlen das Zustandekommen eines Bescheides im Re... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.2005

RS Vwgh 2005/5/25 2004/17/0179

Index: L34001 Abgabenordnung Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §281 Abs1;BAO §311;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3;BAO §93 Abs4;B-VG Art132;LAO Bgld 1963 §211 Abs1;LAO Bgld 1963 §232;LAO Bgld 1963 §70 Abs2;LAO Bgld 1963 §70 Abs3;LAO Bgld 1963 §70 Abs4;LAO Bgld 1963 §73 Abs1;VwGG §27 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.2005

TE Vwgh Erkenntnis 1998/8/17 97/17/0401

An den Beschwerdeführer erging folgender mit 23. Jänner 1995 datierter Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde: "Bescheid Spruch: Das Ansuchen (des Beschwerdeführers) vom 14.11.1991 betreffend die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück ... wird gemäß § 62 der Steiermärkischen Bauordnung 1968, LGBl. Nr. 149, in der geltenden Fassung, mit der Maßgabe, daß die mit dem Genehmigungsvermerk versehenen und hier anlieg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.08.1998

RS Vwgh 1998/8/17 97/17/0401

Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82006 Bauordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs1;AVG §58 Abs2;BAO §198 Abs2;BAO §92;BAO §93 Abs3;BAO §93 Abs4;BauO Stmk 1968 §6a;LAO Stmk 1963 §150 Abs2;LAO Stmk 1963 §69;LAO Stmk 1963 §70 Abs3;LAO Stmk 1963 §70 Abs4;
Rechtssatz: ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.08.1998

TE Vwgh Beschluss 1992/11/25 92/13/0254

Der Beschwerdeführer bezeichnet als angefochtenen Verwaltungsakt ein Schreiben des Finanzamtes vom 2. September 1992, das auf ein Ansuchen des Beschwerdeführers betreffend Rückerstattung von Lohnsteuer Bezug nimmt und Hinweise auf die Gesetzeslage im Zusammenhang mit dem Steuerabzug vom Arbeitslohn enthält. Im Schreiben wird ausdrücklich betont, daß es keinen Bescheid darstellt. Aus nachstehendem Grund kann dahingestellt bleiben, ob das genannte Schreiben des Finanzamtes trotz gegente... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.11.1992

RS Vwgh 1992/11/25 92/13/0254

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs4;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/06/12 91/13/0132 2 Stammrechtssatz Erklärt ein Bescheid zu Unrecht ein Rechtsmittel für unzulässig, so wird gemäß § 93 Abs 4 BAO die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt. Damit ist auch nach Ablauf der gesetzlichen Rechtsmittelfrist die Einbringung eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.11.1992

TE Vwgh Beschluss 1991/6/12 91/13/0132

Der Beschwerdeführer begehrte am 11. April 1989, die Frist zur Einbringung einer Berufung gegen die Jahre 1983 bis 1986 betreffende Abgabenbescheide zu verlängern. Das Finanzamt gab diesem Ansuchen bescheidmäßig statt und verlängerte die Rechtsmittelfrist bis 31. Juli 1989. Mit einem am 1. August 1989 zur Post gegebenen Schriftsatz ersuchte der Beschwerdeführer um eine weitere Verlängerung der Rechtsmittelfrist bis 31. Dezember 1989. Dieses Ansuchen wies das Finanzamt mit Bescheid... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 12.06.1991

RS Vwgh 1991/6/12 91/13/0132

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Erklärt ein Bescheid zu Unrecht ein Rechtsmittel für unzulässig, so wird gemäß § 93 Abs 4 BAO die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt. Damit ist auch nach Ablauf der gesetzlichen Rechtsmittelfrist die Einbringung eines Rechtsmittels an die Berufungsbehörde zulässig. Der Verwaltungsger... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.06.1991

RS Vwgh 1987/5/7 87/16/0049

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288;BAO §93 Abs4;BAO §93;BAO §96;
Rechtssatz: Die allgemeinen Vorschriften über Inhalt und äußere Form der Bescheide, wie sie § 93 BAO und § 96 BAO vorsehen, gelten auch für die im Rechtsmittelverfahren zu erlassenden Bescheide, daher auch für Berufungsentscheidungen. Ein Hinweis auf die Möglichkeit einer Beschwerde beim VfGH oder VwGH in der Berufun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.05.1987

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