RS Vwgh 1993/2/22 91/15/0007

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Veröffentlicht am 22.02.1993
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Index

23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9;
KO §49 Abs1;
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die beim exekutiven Verkauf einer Liegenschaft für deren bewegliches Inventar zu entrichtende, im Meistbot enthaltene Umsatzsteuer gehört zu den Kosten der Verwertung der Sondermasse, die gemäß § 49 Abs 1 KO das Vorrecht vor den Absonderungsgläubigern genießen (Hinweis: OGH SZ 59/85 und SZ 62/81; Schuhmacher, Sondermassekosten in der Meistbotsverteilung, JBl 1988, 440 mwN). Die Kosten des Masseverwalters im Zusammenhang mit der Verwertung der Sondermasse (einschließlich der bei der Versteigerung angefallenen Umsatzsteuer) gehören ohne Rücksicht auf einen der Sondermasse verschafften Nutzen zu den das Vorrecht genießenden Spezialmassekosten (Hinweis: OGH 25.2.1988, 7 Ob 714/87). Der Beschwerdeführer (hier Masseverwalter im Konkurs einer GmbH & Co KG) hätte somit - auf Grund der dargelegten Rechtslage mit Erfolg -

im Verteilungsverfahren beim Exekutionsgericht neben seinen sonstigen bei der Verwertung der Sondermasse entstandenen Kosten die beim Zuschlag angefallene

Umsatzsteuer geltend machen können. Es kam ihm somit in Form dieser Verfügungsmöglichkeit eine rechtliche Position zu, die dem Vorhandensein von Mitteln zur Bezahlung der geschuldeten Umsatzsteuer gleichzuhalten ist. Die Unterlassung der Ausschöpfung dieser Verfügungsmöglichkeit - wodurch die im Meistbot enthaltene Umsatzsteuer zur Verteilung an andere Gläubiger gelangte und daher uneinbringlich wurde - ist der Unterlassung der Abfuhr der Umsatzsteuer aus vorhandenen Mitteln, insbesondere vereinnahmten Entgelten, gleichzuhalten. Der Beschwerdeführer hat daher die ihn als Vertreter treffende Pflicht, für die Begleichung der Abgabenverbindlichkeiten zu sorgen, verletzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991150007.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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