RS Vwgh 1993/1/29 92/17/0042

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.1993
beobachten
merken

Index

L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
GmbHG §18;
LAO OÖ 1984 §57 Abs1;
LAO OÖ 1984 §7 Abs1;

Rechtssatz

Wenn die Behauptung und Konkretisierung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten zur Verfügung gestandenen Mittel zur Erfüllung der vollen Abgabenverbindlichkeiten unterlassen wird, kommt eine Beschränkung der Haftung des Geschäftsführers bloß auf einen Teil der von der Haftung betroffenen Abgabenschulden nicht in Betracht (Hinweis E 21.1.1991, 90/15/0055).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992170042.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten