IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde von Herrn A und Frau B, beide ***, ***, vom 18. November 2021 bzw. 20. November 2021 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 21. Oktober 2021, Aktenzeichen: ***, mit welchem aufgrund einer Berufung vom 8. Mai 2021 gegen eine als „Bescheid/Lastschriftanzeige/Rechnung 2. Qu. 2021“ bezeichnete Erledigung des Bürgermeisters der S... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Herrn A, ***, ***, auf Grund des Vorlageantrages vom 16. September 2020 gegen die Beschwerdevorentscheidung des Verbandsobmannes des Gemeindeverbandes für Aufgaben des Umweltschutzes im Bezirk *** vom 3. September 2020, mit dem eine Berufung des Beschwerdeführers gegen eine als „Mahnung“ titulierte Rechnung/Lastschriftanzeige des Verbandsobman... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.11.2020 Norm: BAO §227BAO §227aBAO §288
Rechtssatz: Eine Mahnung kann keinen Bescheid darstellen und keine Zahlungsverpflichtung zur Abgabenentrichtung begründen. Eine solche Zahlungsverpflichtung kann nur mit einem gesonderten Abgabenbescheid begründet werden. Schlagworte Finanzrecht; Abfallwirtschaft; Gemeindeverband; Verfahrensrecht; Besche... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 27.11.2020 Norm: BAO §227BAO §227aBAO §288
Rechtssatz: Die Vorschreibung von Abfallwirtschaftsgebühren und –abgaben nach dem NÖ AWG erfolgt ex lege im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde, sodass ein Abgabenbescheid des Bürgermeisters/Verbandsobmannes gemäß § 288 BAO iVm § 60 Abs 1 NÖ Gemeindeordnung und § 29 NÖ GemeindeverbandsG nur mit Berufung an den Gemeindevorstand/Verba... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde der A und des B, beide ***, ***, vom 29. Mai 2020 gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 1. Mai 2020, Aktenzeichen ***, betreffend die Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe, den BESCHLUSS : 1. Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision nicht zuläs... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.07.2020 Norm: BAO §101 Abs1BAO §260BAO §288
Rechtssatz: Ergeht ein inhaltlich einheitlicher Bescheid, wird jedoch den Erfordernissen des § 101 BAO nicht entsprochen, so kann der Bescheid nur jedem Adressaten gegenüber einzeln mit der Zustellung einer eigenen Ausfertigung an diesen in Wirksamkeit treten. Das Recht gegen einen solchen Bescheid ein Rechtsmittel einzubringen s... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 28.07.2020 Norm: BAO §101 Abs1BAO §260BAO §288
Rechtssatz: Wie sich aus der bloß alternativen Wirksamkeit einer Zustellverfügung mit mehreren Empfängern (Kuvertadressaten) ergibt, erfolgt eine wirksame Zustellung nur gegenüber jenem der beiden Kuvertadressaten, dem das Schriftstück als erstem tatsächlich zukommt. Nur dieser Vorgang ist einem Verhalten der Behörde zurechenbar.... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 28.07.2020 Norm: BAO §101 Abs1BAO §260BAO §288
Rechtssatz: Die Zustellung eines an zwei an derselben Adresse wohnhaften Personen adressierten Bescheides an einen der beiden muss dann als wirksam angesehen werden, wenn einer der beiden die Sendung persönlich als Empfänger übernommen hat. Eine Heilung des Zustellmangels gemäß § 7 ZustellG bezüglich der Zustellung der Sendung an... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin im Beschwerdeverfahren von Herrn A, ***, ***, auf Grund des Vorlageantrages vom 26. Jänner 2018 gegen die Beschwerdevorentscheidung des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 29. Dezember 2017, ohne Zahl, über die Beschwerde vom 13. Juli 2017 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 13. Juni 2017, mit welchem die Berufung des Beschwerdeführers geg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 02.05.2018 Norm: BAO §288BAO §78GdwasserleitungsG NÖ 1978 §10
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines zweigliedrigen Instanzenzuges ist die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung nicht vorgesehen. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Zugang der Partei (§ 78 BAO) zum Verwaltungsgericht nicht ungebührlich verzögert werden soll (vgl. Ritz, BAO Kommentar, 6. Aufl. Rz. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des A, wohnhaft in ***, ***, vom 30. Jänner 2018 gegen einen Berufungsbescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 5. Jänner 2018, Zahl: ***, mit welchem aufgrund einer Berufung vom 11. Oktober 2017 ein Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde ***, betreffend die Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur Wasseranschlussab... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.04.2018 Norm: BAO §279BAO §288
Rechtssatz: Entspricht der
Spruch: und die
Begründung: eines Berufungsbescheides des Gemeindesvorstandes nicht der vorangegangenen Beschlussfassung des Gemeindevorstandes (protokollierter Beschluss), so ist der Berufungsbescheid durch den Beschluss des Gemeindevorstandes nicht gedeckt und somit rechtswidrig. Schlagworte ... mehr lesen...