Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
27.11.2020Norm
BAO §227Rechtssatz
Eine Mahnung kann keinen Bescheid darstellen und keine Zahlungsverpflichtung zur Abgabenentrichtung begründen. Eine solche Zahlungsverpflichtung kann nur mit einem gesonderten Abgabenbescheid begründet werden.
Schlagworte
Finanzrecht; Abfallwirtschaft; Gemeindeverband; Verfahrensrecht; Bescheid; Mahnschreiben; Zahlungsverpflichtung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1046.001.2020Zuletzt aktualisiert am
02.02.2021