Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
27.11.2020Norm
BAO §227Rechtssatz
Die Vorschreibung von Abfallwirtschaftsgebühren und –abgaben nach dem NÖ AWG erfolgt ex lege im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde, sodass ein Abgabenbescheid des Bürgermeisters/Verbandsobmannes gemäß § 288 BAO iVm § 60 Abs 1 NÖ Gemeindeordnung und § 29 NÖ GemeindeverbandsG nur mit Berufung an den Gemeindevorstand/Verbandsvorstand bekämpft werden kann. Mit Berufung bzw Beschwerde anfechtbar sind nur Bescheide, daher sind Beschwerden gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (vgl VwGH 2005/13/0179; VwGH 2006/13/0001; VwGH 2010/17/0066).
Schlagworte
Finanzrecht; Abfallwirtschaft; Gemeindeverband; Verfahrensrecht; Bescheid; Mahnschreiben; Zahlungsverpflichtung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1046.001.2020Zuletzt aktualisiert am
02.02.2021