RS Lvwg 2020/7/28 LVwG-AV-568/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.07.2020
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

28.07.2020

Norm

BAO §101 Abs1
BAO §260
BAO §288

Rechtssatz

Die Zustellung eines an zwei an derselben Adresse wohnhaften Personen adressierten Bescheides an einen der beiden muss dann als wirksam angesehen werden, wenn einer der beiden die Sendung persönlich als Empfänger übernommen hat. Eine Heilung des Zustellmangels gemäß § 7 ZustellG bezüglich der Zustellung der Sendung an den anderen Adressaten scheidet aber aus, da die Sendung schon einem der darin genannten Adressaten zugekommen ist […].

Schlagworte

Finanzrecht; Aufschließungsabgabe; Ergänzungsabgabe; Verfahrensrecht; Zustellung; Empfänger; Wirksamkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.568.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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