Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38 impl;BAO §281;VwGG §27; Beachte Besprechung in:AnwBl 1989/5 S 292;
Rechtssatz: Bei einer Säumnisbeschwerde geht die Zuständigkeit zur Entscheidung erst mit dem ergebnislosen Ablauf der zur Nachholung der versäumten Entscheidung gesetzten Frist (§ 36 Abs 2 VwGG) auf den VwGH über... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §281;
Rechtssatz: Das Gesetz räumt keinen Rechtsanspruch auf Aussetzung des Verfahrens gem § 281 BAO ein. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987130104.X01 Im RIS seit 11.11.1987 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §281;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;VwGG §58;
Rechtssatz: Wird mit dem angefochtenen Bescheid die Entscheidung über eine Berufung des Bf gem § 281 BAO ausgesetzt und wird später über die Berufung selbst entschieden, so fehlt der Beschwerde gegen den Aussetzungsbescheid ab dem Zeitpunkt der Erlassung des Berufungsbescheides die... mehr lesen...
Index: L10103 Stadtrecht NiederösterreichL34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §281 impl;BAO §311 impl;LAO NÖ 1977 §215;LAO NÖ 1977 §232 Abs2;Statut Krems/Donau 1977 §38 Abs3 Z7;VwGG §27;
Rechtssatz: Die Behörde ist verpflichtet, über eine Berufung selbst dann (und zwar durch Zurückweisung) zu entscheiden, wenn sich diese gegen ei... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...