Der Beschwerdeführer ist der Sohn der am 18. Jänner 2001 verstorbenen Dr. P. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 6. November 2001 wurde ihm deren Nachlass zur Gänze eingeantwortet. Dr. P. war u.a. an der 1995 gegründeten C.- Liegenschaftsverwertung KEG (im Folgenden: KEG) als Kommanditistin beteiligt. Bezüglich der genannten Gesellschaft ergingen für die Jahre 1995 und 1996 zunächst Bescheide nach § 188 BAO, denen zufolge an Dr. P. Einkünfte aus Gewerbebetrie... mehr lesen...
Wie sich der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnehmen lässt, war die Beschwerdeführerin gemeinsam mit ihrem nunmehr geschiedenen Ehemann U.G. Eigentümerin zweier in Wien gelegener Liegenschaften, die im Streitjahr 2001 vermietet waren. Am 11. bzw. 12. April 2002 ergingen Feststellungsbescheide, mit denen die Einkünfte aus der Vermietung der Liegenschaften einheitlich und gesondert (auch für die Beschwerdeführerin) festge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §192;BAO §252 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0001 E 23. März 2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Anfechtung eines Steuerbescheides, die lediglich mit Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines dem Steuerbescheid zugrunde liegenden Feststellungsbescheides begründet ist, ist in der Sache abzuweisen (Hinweis Ritz, BAO Kommentar/2, Tz 3 zu § 25... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Im Zug einer gemäß § 99 Abs 2 FinStrG ua für die Streitjahre durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, der Berufungswerber sei gemeinsam mit seiner Ehefrau als Zuhälter tätig gewesen. Mehrere Prostituierte hätten die gewerbliche Unzucht ausgeübt und die diesbezüglichen Einnahmen zum überwiegenden Teil an den Beschwerdeführer und an seine Ehefrau abge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §192;BAO §252 Abs1;BAO §289 Abs2;
Rechtssatz: Die Anfechtung eines Steuerbescheides, die lediglich mit Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit eines dem Steuerbescheid zugrunde liegenden Feststellungsbescheides begründet ist, ist in der Sache abzuweisen (Hinweis Ritz, BAO Kommentar/2, Tz 3 zu § 252). European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Im Streitjahr 1991 wurde die bis dahin von zwei Fachärzten gebildete Offene Handelsgesellschaft in eine Kommanditgesellschaft - die Beschwerdeführerin - umgewandelt, an der als Kommanditistin Brigitte F. beteiligt war. Das Finanzamt stellte in einem an die Beschwerdeführerin gerichteten Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für das Jahr 1991 neben Einkünften aus selbständiger Arbeit auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von S 164.284,-- fest... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §252 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997130186.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ermittelt ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr zum jeweils 31.8. eines Jahres. Ihrer Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1.1.1991 legte die Beschwerdeführerin die Werte der Bilanz zum 31.8.1990 zugrunde. Anläßlich der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1.1.1991 folgte das Finanzamt - soweit dies im verwaltungsgerichtlichen Verfahren strittig ist - diesen Werten u... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §252 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/05 91/14/0138 1 Stammrechtssatz Eine Anfechtung eines Steuerbescheides, die lediglich mit Einwendungen gegen die Gesetzmäßigkeit eines dem Steuerbescheid zugrunde liegenden Feststellungsbescheides begründet ist, ist in der Sache abzuweisen (Hinweis E 19.1.1952, 2427/49, VwSlg 528 F/1952; E 4.6... mehr lesen...
Der Beschwerdefall gleicht im entscheidungswesentlichen Sachverhalt und in der zu lösenden Rechtsfrage völlig jenem Beschwerdefall, der dem hg Erkenntnis vom heutigen Tag, 96/14/0027, zugrundegelegen ist. Gemäß § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG wird auf dieses Erkenntnis hingewiesen. Aus den dort genannten Gründen erweist sich die Beschwerde als unbegründet und war daher in einem nach § 12 Abs 1 Z 2 VwGG gebildeten Senat gemäß § 42 Abs 1 VwGG abzuweisen. Von der von der Beschwerdef... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen die (nach Wiederaufnahme des Verfahrens ergangenen) Bescheide des Finanzamtes betreffend Einheitswert des Betriebsvermögens und Vermögensteuer ab 1. Jänner 1990, 1. Jänner 1991 und 1. Jänner 1992 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, die von der X-Banken AG ausgegebenen Renditebriefe der Tranche A, deren Beurteilung al... mehr lesen...
Der Beschwerdefall gleicht hinsichtlich der Frage, ob bestimmte Besitzposten (Genußrechte) bei bescheidmäßiger Feststellung der Einheitswerte des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1990 und 1. Jänner 1991 zu erfassen waren oder nicht, sowohl hinsichtlich des rechtserheblichen Sachverhaltes als auch hinsichtlich der strittigen Rechtsfrage dem mit hg Erkenntnis vom heutigen Tag, 96/14/0027, entschiedenen Beschwerdefall. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die Entscheidungsgrün... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AktG 1965 §174;BAO §252 Abs1;BewG 1955 §13 Abs2;BewG 1955 §15 Abs2;BewG 1955 §19;BewG 1955 §4;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996140032.X01 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AktG 1965 §174;BAO §252 Abs1;BewG 1955 §13 Abs2;BewG 1955 §15 Abs2;BewG 1955 §19;BewG 1955 §4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996140031.X01 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §252 Abs1;BAO §273 Abs1 lita;BAO §278;BAO §289 Abs2;
Rechtssatz: Die Regelung des § 252 Abs 1 BAO führt nicht dazu, daß eine gegen diese Gesetzesstelle verstoßende Berufung unzulässig wäre. Der Verstoß hat lediglich zur Folge, daß die Berufung gegen einen abgeleiteten Bescheid, die lediglich die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen bekä... mehr lesen...
Gegen den Bescheid, mit dem ab 1. Jänner 1984 gegenüber der Beschwerdeführerin der Einheitswert des Betriebsvermögens festgestellt sowie die Vermögensteuer und das Erbschaftssteueräquivalent festgesetzt wurden, brachte die Beschwerdeführerin Berufung ein. Sie begehrte die Aufhebung des Bescheides und führte zur Begründung: aus, er sei erst am 29. Jänner 1990 und somit nach Ablauf der Verjährung gemäß § 207 BAO zugestellt worden. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behö... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §207 Abs1;BAO §252 Abs1;BAO §92 Abs1 litb;
Rechtssatz: Feststellungsbescheide unterliegen nicht der Verjährung iSd § 207 BAO (Hinweis E 23.3.1971, 1039/69), aber von Feststellungsbescheiden abgeleitete Abgabenbescheide können dieser Verjährung unterliegen. Ein Anwendungsfall des § 252 Abs 1 BAO liegt nicht vor, weil der Einheitswertbescheid k... mehr lesen...
Zum 1. Jänner 1982, 1983, 1984 und 1985 stellte das Finanzamt mit Bescheid den Einheitswert des Betriebsvermögens der Beschwerdeführerin fest, der - bei einem Rohvermögen zwischen ca. 21,9 Milliarden S (zum 1. Jänner 1982) und 33,4 Milliarden S (zum 1. Jänner 1985) - zwischen ca. 834 Mio. S und 622,6 Mio. S lag. Es brachte dabei folgende im Jahresabschluß zum jeweils vorangegangenen 31. Dezember aktivierte Beträge an Disagio, Agio und "Garantie- und Begebungskosten" als Aktivposten so... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §252 Abs1;BAO §295 Abs1;
Rechtssatz: Da sich die Abweisung der Berufung aus § 252 Abs 1 BAO ergibt, ist der Abgabepflichtige dadurch nicht in seinen subjektiven Rechten verletzt worden (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2588). Daran ändert nichts, daß nach der Rechtsprechung des VwGH die belangte Behörde auch berechtigt gewesen wäre, die Folgeänderungen n... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerde ergibt sich in Übereinstimmung mit dem angefochtenen Bescheid, daß die Beschwerdeführerin mit Abtretungsvertrag vom 11. Juni 1993 Geschäftsanteile an einer inländischen GmbH um den (dem von einem Sachverständigen festgestellten Unternehmenswert entsprechenden) Abtretungspreis von S 777.000,-- erworben hat. Der gemeine Wert der Anteile war von zuständigen Finanzamt für Körperschaften zum 1. Jänner 1989 mit S 960,-- je S 100,-- Nennkapital festgestellt word... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §192;BAO §252 Abs1;BAO §295;
Rechtssatz: Nach mehreren Abschnitten der Bundesabgabenordnung kennt dieses Gesetz ein System einer Stufenordnung von Bescheiden. So werden im § 295 BAO Vorschriften über das Verhältnis von Grundlagenbescheiden und davon abgeleiteten Bescheiden getroffen. Die Bindungswirkung für abgeleitete Bescheide wird im § 192 BAO
Norm: ... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerden ergibt sich jeweils im Zusammenhalt mit den vorgelegten Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführer erwarben mit notariellen Abtretungsverträgen vom 27. September 1993 Anteile an einer Gesellschaft m.b.H., wofür das Finanzamt in der Folge ausgehend von den über den Abtretungspreisen liegenden gemeinen Werten der Anteile Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 21 Abs. 1 Z. 2 GebG erhob. Die belangte Behörde gab den da... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §252 Abs1;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/16/0073
95/16/0074
95/16/0075
95/16/0076
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995160072.X01 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum Jahr 1989 einer der beiden Gesellschafter einer OHG, deren Einkünfte gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt wurden. Auf Grund der Ergebnisse einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden ua für die Jahre 1981 und 1983 negative Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb der OHG von 2,596.216 S und 233.560 S festgestellt, wovon 1,038.486 S und 93.494 S auf den Beschwerdeführer entfielen. Im Spruch: dieser in Rechtskraft erwachsenen Feststellungsbescheide... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist als Kommanditistin an einer KG beteiligt, deren Einkünfte gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt werden. Auf Grund der Ergebnisse einer finanzstrafrechtlichen Prüfung wurden für die Streitjahre - teilweise im wiederaufgenommenen Verfahren - Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb der KG einheitlich festgestellt, wovon ein Teil auf die Beschwerdeführerin entfiel. Die Feststellungsbescheide sind nicht in Rechtskraft erwachsen. Vor dem Landesgerich... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §192;BAO §252 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/05 91/14/0138 1 Stammrechtssatz Eine Anfechtung eines Steuerbescheides, die lediglich mit Einwendungen gegen die Gesetzmäßigkeit eines dem Steuerbescheid zugrunde liegenden Feststellungsbescheides begründet ist, ist in der Sache abzuweisen (Hinweis E 19.1.1952, 2427/49, VwSlg 528 F/19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §252 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/05 91/14/0138 1 Stammrechtssatz Eine Anfechtung eines Steuerbescheides, die lediglich mit Einwendungen gegen die Gesetzmäßigkeit eines dem Steuerbescheid zugrunde liegenden Feststellungsbescheides begründet ist, ist in der Sache abzuweise... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer erwarb mit einem Rechtsvorgang vom 12. Juni 1992 90 % der Anteile der O. GmbH um den Kaufpreis von S 90,--. Gleichzeitig erwarb die Zweitbeschwerdeführerin (Ehegattin des Erstbeschwerdeführers) die restlichen Anteile um den Preis von S 10,--. Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Bemessung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 21 Abs. 1 Z. 2 GebG 1957 der Wert der Anteile an der O. GmbH zugrunde gelegt. Dieser Wert der Anteile der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §252 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0249 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/10 89/14/0062 1 Stammrechtssatz Gemäß § 252 Abs 1 BAO können von einem Feststellungsbescheid abgeleitete Bescheide nicht mit der
Begründung: angefochten werden, daß die im Feststellungsb... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin schloß im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten mit diversen Liegenschaftseigentümern Bestandverträge ab und ließ sich darin die Berechtigung einräumen, die jeweiligen Bestandobjekte für Zwecke ihres Betriebes auf eigene Kosten umzugestalten, auszubauen und zu adaptieren. Für den Fall der Auflösung der jeweiligen Bestandverhältnisse wurde vereinbart, daß die solcherart getätigten Investitionen entschädigungslos in das Eigentum der Bestandgeber übergehen. Im Rahmen v... mehr lesen...