RS Vwgh 1995/8/30 95/16/0159

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Veröffentlicht am 30.08.1995
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §192;
BAO §252 Abs1;
BAO §295;

Rechtssatz

Nach mehreren Abschnitten der Bundesabgabenordnung kennt dieses Gesetz ein System einer Stufenordnung von Bescheiden. So werden im § 295 BAO Vorschriften über das Verhältnis von Grundlagenbescheiden und davon abgeleiteten Bescheiden getroffen. Die Bindungswirkung für abgeleitete Bescheide wird im § 192 BAO normiert. Liegen in diesem Sinne einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so kann der Bescheid gemäß § 252 Abs 1 BAO nicht mit der Begründung angefochten werden, daß die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995160159.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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