1 Mit Bescheid vom 21. Juni 2010 schrieb der Bürgermeister der Marktgemeinde G den Mitbeteiligten anlässlich der Erklärung deren näher bezeichneten Grundstücks zum Bauplatz eine Aufschließungsabgabe gemäß § 38 Abs. 1 NÖ Bauordnung 1996 iHv 15.579,47 € vor. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. 2 Mit Bescheid vom 1. Juli 2010 wurde den Mitbeteiligten hinsichtlich eines Teilbetrags der Aufschließungsabgabe iHv 6.231,78 € eine Stundung bis zum 31. Dezember 2014 bewilligt.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212BAO §212 Abs1BAO §212aBAO §212a Abs5BAO §230 Abs5BAO §230 Abs6BAO §238 Abs1BAO §238 Abs2BAO §238 Abs3BAO §238 Abs3 litbVwRallg
Rechtssatz: § 238 Abs. 3 BAO ordnet die Hemmung der Einhebungsverjährung nur für den Fall der Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO, nicht jedoch für den Fall der Bewilligung einer Zahlun... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 8. März 2016 teilte das damalige Zollamt Linz Wels der mitbeteiligten Partei die buchmäßige Erfassung einer gemäß Art. 201 Abs. 1 Buchstabe a und Abs. 3 Zollkodex (ZK) iVm § 2 Abs. 1 ZollR-DG entstandenen Eingangsabgabenschuld mit und schrieb ihr gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung zur Entrichtung vor. 2 Gegen diesen Bescheid erhob die mitbeteiligte Partei mit Schriftsatz vom 12. März 2016 Beschwerde und stellte einen Antrag auf Aussetzung... mehr lesen...
Index: E3R E02101000E3R E02200000E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212aBAO §230 Abs631992R2913 ZK 1992 Art24432013R0952 ZK 2013 Art45 Abs2
Rechtssatz: Die mit dem Antrag auf Aussetzung verbundene Wirkung der Hemmung der Einbringung nach § 230 Abs. 6 BAO besteht ab dem Zeitpunkt der Antragstellung (vgl. VwGH 27.2.2015, 2011/17/0103; 6.7.2006, 2003/15/0126). ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E02101000E3R E02200000E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212aBAO §230 Abs6EURallg31992R2913 ZK 1992 Art24432013R0952 ZK 2013 Art45 Abs2
Rechtssatz: Wurde ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO gestellt, dürfen gemäß § 230 Abs. 6 BAO Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der davon nach Maßgabe des § 212a Abs. 1, 2 lit. b und 3 letz... mehr lesen...
1 Mit (in den vorgelegten Akten des Verfahrens nicht enthaltenem) Bescheid vom 18. März 2014 teilte das Zollamt Feldkirch Wolfurt dem Mitbeteiligten die buchmäßige Erfassung von gemäß Art. 202 des Zollkodex entstandenen Eingangsabgaben in der Höhe von 9.720 € mit und setzte eine Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG in Höhe von 107,41 € fest. 2 Der Mitbeteiligte erhob mit Schriftsatz vom 9. April 2014 dagegen Beschwerde und beantragte in der Beschwerde die Aussetzun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212BAO §230 Abs6
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 230 Abs. 6 BAO bewirkt noch keinen Zahlungsaufschub, sondern hemmt lediglich die Einbringung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019160001.J06 Im RIS seit 05.01.2021 Zuletzt aktualisiert am 07... mehr lesen...
Index: E3R E02101000E3R E02200000E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212aBAO §212a Abs9 litaBAO §217 Abs4 litbBAO §230 Abs631992R2913 ZK 1992 Art24432013R0952 ZK 2013 Art45 Abs2
Rechtssatz: Der Antrag auf Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO und der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK, nunmehr nach Art. 45 Abs. 2 UZK bewirken zwar gemäß § 230 Abs. 6 BAO ein... mehr lesen...
Mit an den Beschwerdeführer "und Miteigentümer" adressiertem Gebührenbescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 12. März 2010 wurden Wasserbezugs- und Abwassergebühren jeweils für den Zeitraum von 16. Dezember 2008 bis 31. Jänner 2010 und Wasserzählergebühren für das 1. Quartal 2009 bis zum 1. Quartal 2010 in der Höhe von insgesamt EUR 745,85 für eine Liegenschaft im dritten Wiener Gemeindebezirk vorgeschrieben. Der Betrag sei bis zum 15. des auf die Zustellung dieses Bescheids folgen... mehr lesen...
1. Die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gehen übereinstimmend von folgendem durch die Aktenlage gedeckten Sachverhalt aus: Die mit 23. Mai 2002 datierten Bescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1997 bis 1999 und Einkommensteuer für die Jahre 1997 bis 1999 wurden dem Beschwerdeführer am 27. Mai 2002 zugestellt. Nachdem er einen Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist bis 31. August 2002 gestellt hatte, brachte er am 14. August 2002 die mit diesem... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs3;BAO §230 Abs6;
Rechtssatz: Wird ein Aussetzungsantrag gemäß § 212a Abs. 3 BAO zurückgewiesen, so steht dies einer neuerlichen (geänderten) Antragstellung nicht entgegen. Der neue Antrag bewirkt gemäß § 230 Abs. 6 BAO, dass Einbringungsmaßnahmen bis zu seiner Erledigung nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden dürfen (Hinweis E 18. Februar ... mehr lesen...
Der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer gegen den Umsatzsteuerbescheid 2002 eine Berufung erhoben hatte, welche das Finanzamt mit Berufungsvorentscheidung vom 23. Juli 2003 erledigt hatte, worauf der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 1. August 2003 einen Vorlageantrag eingebracht hatte. Mit Bescheid vom 24. Juli 2003 hatte das Finanzamt einen vom Beschwerdeführer mit der Berufung gegen den Ums... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;BAO §276;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Auch im Fall einer Bewilligung der beantragten Aussetzung der Einhebung durch die belangte Behörde wäre von der Abgabenbehörde erster Instanz zufolge der im Beschwerdefall in der Hauptsache erlassenen Berufungsvorentscheidung gleichzeitig der Ablauf der Aussetzung zu verfügen g... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Jänner 2002 berichtigte das Hauptzollamt Linz gemäß Art. 220 Abs. 1 Zollkodex (ZK) nachträglich bestimmte näher bezeichnete buchmäßige Erfassungen und forderte vom Beschwerdeführer den Zollbetrag von EUR 46.107,57 nach. Dieser Bescheid enthielt folgende Zahlungsaufforderung: "Der Abgabenbetrag in Höhe von Euro 46.107,57 ist gemäß Art. 222 Abs. 1 lit. a) Zollkodex in Verbindung mit § 122 Abs. 2 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994... mehr lesen...
Index: E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art232;31992R2913 ZK 1992 Art244;BAO §212a;BAO §217 Abs1;BAO §230 Abs6;
Rechtssatz: Der nach Ablauf der Zahlungsfrist gestellte Antrag auf Aussetzung nach Art 244 ZK iVm § 212a BAO hat zwar vollstreckungshemmende Wirkung (§ 230 Abs 6 BAO), konnte aber an der bereits entstandenen Verpflichtung zur Entrichtung der Säumniszins... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt, hatte die Beschwerdeführerin gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1999 eine Berufung erhoben, welche das Finanzamt mit Bescheid vom 22. Februar 2002 zurückgewiesen hatte, wogegen die Beschwerdeführerin eine Berufung erhob, die noch unerledigt ist. Gleichzeitig mit dem die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1999 zurück... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter in dem mit Beschluss des Landesgerichtes Krems an der Donau über das Vermögen der H GmbH. (nachfolgend: Gemeinschuldnerin) eröffneten Konkurs. Mit Bescheid vom 28. Juni 1996 wurden die Vorauszahlungen der Gemeinschuldnerin auf die Körperschaftssteuer für 1996 mit 50.000 S festgesetzt. Der Beschwerdeführer erhob Berufung und beantragte unter einem die Aussetzung der Einhebung gem. § 212a BAO. Das Finanzamt wies den Antrag auf Aussetzung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs9;BAO §218 Abs4;BAO §218 Abs5;BAO §230 Abs6;BAO §273;BAO §276 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Verfügung des Ablaufes anlässlich des Ergehens einer Berufungsvorentscheidung schließt gemäß § 212a Abs 5 BAO eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Antrages auf Entscheidung über d... mehr lesen...
Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 16. März 1999 wurde der Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1998 eine Ankündigungsabgabe in der Höhe von S 12,408.279,66 vorgeschrieben. Weiters wurde ausgesprochen, dass auf diesen Betrag ein Teilbetrag von S 11,241.828,66 zur Einzahlung gebracht worden sei. Der Differenzbetrag von S 1,166.451,-- sei innerhalb eines Monates nach Erhalt dieses Bescheides zu entrichten. Mit Beschei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1;BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs7;BAO §218 Abs4;BAO §230 Abs6;LAO Stmk 1963 §161a;LAO Stmk 1963 §165;LAO Stmk 1963 §167; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/17/0438 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0164 E 10. Dezember 1991 RS 1
(hier Abweisung der Berufung gegen de... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 4 - Referat 6) setzte mit Bescheid vom 18. Februar 1991 im Spruchpunkt I gegenüber einer näher bezeichneten Gesellschaft m. b.H. & Co KG (im folgenden: T-GmbH & Co KG) die Anzeigenabgabe für die "anläßlich der Vornahme und Verbreitung von Anzeigen aller Art" vereinnahmten Entgelte für die Zeit 1985 bis 1988 (aufgeschlüsselt nach Jahren) mit S 1,707,552,-- (Bemessungsgrundlage 17,075.520,--) fest. Weiters wurden ein Verspätungsz... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1;BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs7;BAO §218 Abs4;BAO §230 Abs6;BAO §235 Abs3;BAO §284;BAO §289;BAO §294;LAO Wr 1962 §160a Abs1;LAO Wr 1962 §160a Abs4;LAO Wr 1962 §160a Abs5;LAO Wr 1962 §164 Abs8;LAO Wr 1962 §177 Abs6;LAO Wr 1962 §181 Abs3;LAO Wr 1962 §224;LAO Wr 1962 §228; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/10 91/14/0164 1 ... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Bundeshauptstadt Wien vom 10. Oktober 1991 wurde die Beschwerdeführerin als Haftpflichtige zur Zahlung der für die Zeit von Jänner 1989 bis Oktober 1989 im Betrieb in W, H-Gasse, entstandenen Getränkesteuerschuld der ehemaligen Pächterin, der N-GesmbH., im Betrag von S 56.905,-- (einschließlich Nebenansprüchen) herangezogen. In der dagegen erhobenen Berufung brachte die Beschwerdeführerin vor, sie sei in einem Pensionistenheim untergebracht... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1;BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs7;BAO §218 Abs4;BAO §230 Abs6;BAO §235 Abs3;BAO §294;LAO Wr 1962 §160a;LAO Wr 1962 §164 Abs8; Beachte Siehe jedoch:
91/15/0011 B 10. April 1991 RS 4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/10 91/14/0164 1 Stammrechtssatz § 212a Abs 1 BAO gilt auch für Berufungen... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer wurde seinerzeit ein Teil der Einkommensteuer der Jahre 1983 bis 1986 nachgesehen. Diese Nachsicht wurde vom Finanzamt im Jahre 1990 widerrufen. Gleichzeitig mit der Berufung gegen diesen Bescheid stellte der Beschwerdeführer den Antrag, die Einhebung der wiederaufgelebten Abgabe gemäß § 212 a BAO auszusetzen. Das Finanzamt wies diesen Antrag mit der Begründung: ab, die Abgabenfestsetzung habe zu keiner Nachforderung geführt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1;BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs7;BAO §218 Abs4;BAO §230 Abs6;BAO §235 Abs3;BAO §294; Beachte Siehe jedoch:
91/15/0011 B 10. April 1991 RS 4;
Rechtssatz: § 212a Abs 1 BAO gilt auch für Berufungen gegen den Widerruf einer Abgabennachsicht. Wird die Aussetzung von der Behörde versagt, hat die Behörde zweiter Instanz über die Beru... mehr lesen...