Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, hat die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 17. Dezember 2001 die Aussetzung der Einhebung von Abgaben nach § 212a BAO beantragt, weil sie gegen die Berufungsentscheidungen der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 3. Oktober 2001, GZ RV/251-11/03/99, RV/367-11/03/98, RV/249- 11/03/99, RV/250-11/03/99, sowie vom 10. Oktober 2001, GZ RV/252- ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde ist zur Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung bei Vorliegen eines der Tatbestände des § 212a Abs. 5 Satz 3 BAO verpflichtet (Hinweis E 20.2.1996, 94/13/0266, 95/13/0020). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2002130075.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;BAO §238 Abs3 litb;BAO §294;
Rechtssatz: § 212a Abs. 5 BAO knüpft das Ende des Zahlungsaufschubes an den Eintritt zweier alternativ formulierter Tatbestände. Der eine ist der Ablauf der Aussetzung und der andere ist ihr Widerruf mit dem in Klammer gesetzten Hinweis auf die Bestimmung des § 294 BAO. Der Verfügung des Ablaufes der Aussetzung... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/13/0137 E 31. Juli 2002 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/15/0056 E 30. Juni 1994 RS 1
(hier ohne ersten Satz) Stammrechtssatz Dem Abgabenschuldner, der gegen den seine Berufung gegen eine Abgabenfestsetzung erledigenden Bescheid Beschwerde an den VwGH erhebt, steht - sofern... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;
Rechtssatz: Der Gesetzesauftrag, anlässlich einer der in § 212a Abs. 5 Satz 3 BAO genannten Erledigungen den Ablauf einer bewilligten Aussetzung der Einhebung zu verfügen, erlischt nicht dadurch, dass die Abgabenbehörde dieser Anordnung im zeitlichen Nahebereich der Erledigung des Berufungsverfahrens nicht nachkommt (Hinweis E 31.3.1998, 9... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter in dem mit Beschluss des Landesgerichtes Krems an der Donau über das Vermögen der H GmbH. (nachfolgend: Gemeinschuldnerin) eröffneten Konkurs. Mit Bescheid vom 28. Juni 1996 wurden die Vorauszahlungen der Gemeinschuldnerin auf die Körperschaftssteuer für 1996 mit 50.000 S festgesetzt. Der Beschwerdeführer erhob Berufung und beantragte unter einem die Aussetzung der Einhebung gem. § 212a BAO. Das Finanzamt wies den Antrag auf Aussetzung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs9;BAO §218 Abs4;BAO §218 Abs5;BAO §230 Abs6;BAO §273;BAO §276 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Verfügung des Ablaufes anlässlich des Ergehens einer Berufungsvorentscheidung schließt gemäß § 212a Abs 5 BAO eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Antrages auf Entscheidung über d... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei bringt vor, ihr seien mit Bescheid vom 14. März 2000 vom Vorstand für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria für die Haltung von Legehennen für den Zeitraum 2., 3. und 4. Quartal 1998 Agrarmarketingbeiträge im Betrag von insgesamt S 115.193,40 vorgeschrieben worden. Diesen Bescheid habe sie mit Berufung vom 13. April 2000 bekämpft und damit verbunden die Aussetzung der Einhebung des vorgeschriebenen Betrages beantragt. Mit Bescheid des Vorstan... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria vom 24. März 2000 wurden dem Beschwerdeführer für die Haltung von Legehennen für das 1. Quartal 1997 bis einschließlich 4. Quartal 1998 Agrarmarketingbeiträge vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung. In dieser Berufung wurde auch die Aussetzung der Einhebung des vorg... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0173 E 11. September 1997 RS 1 Stammrechtssatz Nach dem eindeutigen Gesetzesinhalt bedarf der Ablauf der Aussetzung eines konstitutiven Aktes. Der Ablauf der Aussetzung ist bescheidmäßig von der Abgabenbehörde erster Instanz anläßlich der über die Berufung ergehenden, das Berufungsverfahren abschließe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/17/0267 E 22. Jänner 2001 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0173 E 11. September 1997 RS 1 Stammrechtssatz Nach dem eindeutigen Gesetzesinhalt bedarf der Ablauf der Aussetzung eines konstitutiven Aktes. Der Ablauf der Aussetzung ist bescheidmäßig von der Abgabenbehörde er... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;B-VG Art130 Abs2;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/17/0267 E 22. Jänner 2001
Rechtssatz: Gem § 212a Abs 5 dritter Satz BAO besteht kein Ermessen der Beh erster Instanz, ob sie den Ablauf der Aussetzung verfügt oder nicht. ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist eine Wirtschaftstreuhandgesellschaft. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten erliegt ein Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften vom 24. April 1997, mit dem die der Beschwerdeführerin mit Bescheiden vom 3. Mai 1996 und vom 19. November 1996 bewilligte Aussetzung der Einhebung widerrufen wurde. In der Begründung: des Bescheides wurde ausgeführt, das Verhalten der Beschwerdeführerin sei auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit gericht... mehr lesen...
Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 16. März 1999 wurde der Beschwerdeführerin für den Zeitraum vom 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 1998 eine Ankündigungsabgabe in der Höhe von S 12,408.279,66 vorgeschrieben. Weiters wurde ausgesprochen, dass auf diesen Betrag ein Teilbetrag von S 11,241.828,66 zur Einzahlung gebracht worden sei. Der Differenzbetrag von S 1,166.451,-- sei innerhalb eines Monates nach Erhalt dieses Bescheides zu entrichten. Mit Beschei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1;BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs7;BAO §218 Abs4;BAO §230 Abs6;LAO Stmk 1963 §161a;LAO Stmk 1963 §165;LAO Stmk 1963 §167; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/17/0438 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/14/0164 E 10. Dezember 1991 RS 1
(hier Abweisung der Berufung gegen de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin, die bis zum 23. Juli 1993 den Handel und die Aufstellung von Geldspielautomaten betrieben hatte, bewilligte das Finanzamt mit Bescheiden vom 17. Februar und vom 6. April 1993 die Aussetzung der Einhebung von Umsatzsteuer für den Zeitraum Jänner 1982 bis Juli 1992 samt den zugehörigen Säumniszuschlägen von rund 82 Mio S (idF: Aussetzung der Einhebung). Am 26. August 1993 teilte die Beschwerdeführerin dem Finanzamt mit, sie habe eine Liegenschaft verkauft un... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §212a Abs5;BAO §294;B-VG Art130 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/25 94/14/0096 4
VwSlg 6934 F/1994 Stammrechtssatz Das Gesetz räumt der Behörde im § 294 iVm § 212a Abs 5 BAO nur die Möglichkeit eines Widerrufs ein. Ob die Behörde von dieser Möglichkeit Gebrauch macht oder nicht, liegt i... mehr lesen...
Nach Abschluß einer abgabenbehördlichen Prüfung nahm das Finanzamt die Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer 1976 bis 1985 wieder auf und erließ für diese Jahre entsprechende Einkommensteuerbescheide. Weiters erließ es einen endgültigen Bescheid betreffend Einkommensteuer 1986 sowie Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerbescheide für 1976 bis 1986, weiters Bescheide betreffend die Festsetzung eines Verspätungszuschlages zur Gewerbesteuer für 1976 bis 1986. Mit Schriftsatz vom 17. Jänne... mehr lesen...
Mit dem am 21. Dezember 1994 ausgefertigten Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 1992 schrieb das Finanzamt den Beschwerdeführern eine Zahllast von 3,356.490 S vor. Unter einem wies das Finanzamt die gegen die Bescheide betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für die Monate Jänner und Februar 1992 erhobene Berufung als unzulässig geworden zurück, verfügte den Ablauf der Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden (Umsatzsteuernachforderung für die Monate Jänner und Februar 1992) und setzte A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/20 94/13/0266 1 Stammrechtssatz Es besteht keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung gem § 212a BAO wegen Erhebung einer Bescheidbeschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts über den Zeitpunkt der Erlassung der jeweiligen, das Berufungsverfahren abschließende... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs9;BAO §311;VwGG §27;
Rechtssatz: Erhebt der AbgPfl Berufung gegen Bescheide betreffend die Festsetzung der Aussetzungszinsen und wird in der Berufung gerügt, daß über die Berufung gegen die Abgabenbescheide nicht zeitgerecht entschieden worden sei und daß es nur dadurch zu der Höhe der Aussetzungszin... mehr lesen...
Den Beschwerdeschriften und der ihnen angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist zu entnehmen, daß das Finanzamt infolge Erledigung einer von der Beschwerdeführerin gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1984 und 1987 sowie gegen die Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 1985 und 1986 erhobenen Berufung durch eine am 18. Juni 1997 ergangene Berufungsentscheidung den Ablauf der bewilligten Aussetzung der Einhebung mit Bescheid vom 26. Juni 1997 verfügt und ebenfa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verfassungsgerichtshof10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs2;BAO §212a Abs5;VerfGG 1953 §85 Abs2;VwGG §30 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die unter den besonderen Tatbestandsvoraussetzungen des § 212a BAO (vgl insb Abs 2) vom Gesetz ermöglichte Aussetzung der Einhebung erstreckt sich nach dem keine andere Deutung zulasse... mehr lesen...
Im Zusammenhang mit seiner Berufung gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1980 bis 1982 beantragte der Beschwerdeführer die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212 a BAO. Diesem Antrag wurde mit Bescheid vom 4. August 1988 teilweise und mit Bescheid vom 3. November 1988 zur Gänze stattgegeben. Am 23. Mai 1989 erging eine Berufungsvorentscheidung betreffend die Berufung gegen die genannten Umsatzsteuerbescheide. Entgegen der Vorschrift des § 212 a Abs. 5 BAO wurde der Ablauf d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;
Rechtssatz: Der Gesetzesauftrag, anläßlich der Erlassung einer Berufungsvorentscheidung den Ablauf einer bewilligten Aussetzung der Einhebung zu verfügen, erlischt nicht dadurch, daß das Finanzamt dieser Anordnung im zeitlichen Nahebereich der Erlassung der Berufungsvorentscheidung nicht nachkommt. Dem Gesetz ist auch eindeutig zu entnehme... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs9;
Rechtssatz: Der vom Gesetzgeber vorgesehene Ablauf der Bewilligung der Aussetzung der Einhebung anläßlich des Ergehens einer Berufungsvorentscheidung und deren nachfolgende allfällige Neubewilligung kann Auswirkungen auf die Vorschreibung von Aussetzungszinsen gem § 212a Abs 9 BAO haben. Derartige Zinsen sind nämlich (nach d... mehr lesen...
Der Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 4 - Referat 6) setzte mit Bescheid vom 18. Februar 1991 im Spruchpunkt I gegenüber einer näher bezeichneten Gesellschaft m. b.H. & Co KG (im folgenden: T-GmbH & Co KG) die Anzeigenabgabe für die "anläßlich der Vornahme und Verbreitung von Anzeigen aller Art" vereinnahmten Entgelte für die Zeit 1985 bis 1988 (aufgeschlüsselt nach Jahren) mit S 1,707,552,-- (Bemessungsgrundlage 17,075.520,--) fest. Weiters wurden ein Verspätungsz... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212a Abs1;BAO §212a Abs5;BAO §212a Abs7;BAO §218 Abs4;BAO §230 Abs6;BAO §235 Abs3;BAO §284;BAO §289;BAO §294;LAO Wr 1962 §160a Abs1;LAO Wr 1962 §160a Abs4;LAO Wr 1962 §160a Abs5;LAO Wr 1962 §164 Abs8;LAO Wr 1962 §177 Abs6;LAO Wr 1962 §181 Abs3;LAO Wr 1962 §224;LAO Wr 1962 §228; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/10 91/14/0164 1 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgendes: Mit Bescheid des Finanzamtes vom 9. Oktober 1996 wurde gegenüber dem Beschwerdeführer die Einkommensteuer-Vorauszahlung für 1996 und die Folgejahre mit S 199.400,-- festgesetzt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer am 7. November 1996 Berufung. Mit Bescheid vom 22. November 1996 gab das Finanzamt dem Antrag des Beschwerdeführers auf Aussetzung der Einhe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/08 Sonstiges Steuerrecht33 Bewertungsrecht
Norm: AbgÄG 02te 1987 Abschn15 Art1 Z11;BAO §212a Abs5 lita;BAO §212a Abs7;BAO §276 Abs1;
Rechtssatz: In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Zweiten AbgÄG 1987, BGBl 312, mit dessen Abschnitt XV Art 1 Z 11 die Bestimmungen des § 212a BAO über die Aussetzung der Einhebung einer Abgabe in die BAO eingeführt wur... mehr lesen...