RS Vwgh 2002/7/31 2002/13/0075

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Veröffentlicht am 31.07.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a Abs5;

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde ist zur Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung bei Vorliegen eines der Tatbestände des § 212a Abs. 5 Satz 3 BAO verpflichtet (Hinweis E 20.2.1996, 94/13/0266, 95/13/0020).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002130075.X02

Im RIS seit

07.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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