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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212a Abs5;Rechtssatz
Der Gesetzesauftrag, anlässlich einer der in § 212a Abs. 5 Satz 3 BAO genannten Erledigungen den Ablauf einer bewilligten Aussetzung der Einhebung zu verfügen, erlischt nicht dadurch, dass die Abgabenbehörde dieser Anordnung im zeitlichen Nahebereich der Erledigung des Berufungsverfahrens nicht nachkommt (Hinweis E 31.3.1998, 93/13/0225). Bedarf doch der Ablauf der Aussetzung eines konstitutiven Aktes, zu dessen Setzung die Abgabenbehörde auch dann verpflichtet bleibt, wenn sie ihn nicht schon anlässlich der Berufungserledigung im Sinne der in § 212a Abs. 5 Satz 3 BAO genannten Akte vorgenommen hatte (Hinweis E 11.9.1997, 96/15/0173).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002130075.X03Im RIS seit
07.11.2002Zuletzt aktualisiert am
20.01.2010