RS Vwgh 1998/7/21 98/14/0101

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Veröffentlicht am 21.07.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/02/20 94/13/0266 1

Stammrechtssatz

Es besteht keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung gem § 212a BAO wegen Erhebung einer Bescheidbeschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts über den Zeitpunkt der Erlassung der jeweiligen, das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung hinaus auszudehnen (Hinweis E 30.6.1994, 94/15/0056).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998140101.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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