Der am 17. Juli 1978 geborene Sohn des Beschwerdeführers war im Wintersemester 1997/1998 und im Sommersemester 1998 an der Technischen Universität Wien (im Folgenden: TU) in der Studienrichtung Elektrotechnik inskribiert. Für dieses Studienjahr konnte er Prüfungen im Ausmaß von sechs Wochenstunden positiv ablegen. Im Wintersemester 1998/1999 und im Sommersemester 1999 war der Sohn des Beschwerdeführers am Franz Schubert Konservatorium für Musik und Kunst in Wien (im Folgenden: Konser... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §26;
Rechtssatz: Das Argument gutgläubigen Verbrauchs der bezogenen Leistungen geht ins Leere, weil die Verpflichtung zur Rückerstattung zu Unrecht bezogener Beihilfen von subjektiven Momenten unabhängig und allein an die Voraussetzung des Fehlens der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug geknüpft ist (vgl. in ständiger Rechtsprechung etwa die hg. Er... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, mit Bescheid vom 15. März 1999 habe das Finanzamt zur Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für die Kinder Sara (geboren 12. September 1989) und Hatem (geboren 8. Februar 1991) für die Zeit von 1. September 1994 bis 31. Dezember 1998 im Gesamtbetrag von 182.300 S festgestellt, dass sich die Kinder seit September 1994 ständig im Ausland aufgehalten hätten, sodass gemäß § 5 Abs. 4 FLAG ein Anspruch auf Fami... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §26 idF 1998/I/008;
Rechtssatz: Nach der durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 8/1998 gestalteten Rechtslage steht es der Rückforderung nicht mehr entgegen, wenn der unrechtmäßige Bezug ausschließlich durch eine unrichtige Auszahlung durch das Finanzamt verursacht worden ist (Hinweis E 28. November 2002, 2002/13/0079). European Case ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war mit seiner Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 1993 Anlassfall hinsichtlich der mit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. Oktober 1997, G 168/96 u.a., Slg. 14.992, erfolgten Aufhebung mehrerer Bestimmungen des EStG 1988. Mit Bescheid vom 13. Juli 1999 stellte das Finanzamt unter Bezugnahme auf § 92 Abs. 1 BAO fest (Spruchpunkt 1), dass der Beschwerdeführer "in der Zeit von Jänner 1993 bis September 1993 gemäß § 33 Abs. 4 Z. 3 l... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §92 Abs1;B-VG Art140 Abs7;B-VG Art18;EStG 1988 §33 Abs4 Z3 lita idF 1992/312;FamLAG 1967 §26;
Rechtssatz: Das Fehlen einer Rechtsgrundlage für die Erlassung eines entsprechenden Leistungsgebotes an den Beschwerdeführer konnte nicht durch das Ergehen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hatte u.a. im Streitzeitraum für ihre beiden 1982 bzw. 1987 geborenen Kinder Familienbeihilfe bezogen. Auf der ihr ausgestellten Familienbeihilfenkarte war der Anspruch auf Familienbeihilfe mit einer Befristung bis 30. April 1992 bescheinigt. Auf Grund eines von der Beschwerdeführerin ausgefüllten und eingebrachten Vordrucks "Überprüfung bzw. Änderung des Anspruches auf Familienbeihilfe" wurde der Anspruch (neuerlich) "ab Mai 92 bescheinigt und die Befristu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §209 Abs1;FamLAG 1967 §26;
Rechtssatz: Die Eintragung der (neuerlichen) Befristung des Anspruchs auf Familienbeihilfe auf der Familienbeihilfenkarte kann nicht als nach außen wirksame Amtshandlung zur Geltendmachung eines Rückforderungsanspruches der Familienbeihilfe für den Streitzeitraum gewertet werden. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog für seine Stieftochter vom 1. August 1992 bis zum 30. Juni 1995 Familienbeihilfe. Die Stieftochter, die tschechischer Abstammung ist, lebte bis zum November 1992 im Haushalt des Beschwerdeführers, danach besuchte sie eine Schule in Tschechien. Der Beschwerdeführer zeigte die Tatsache, dass seine Stieftochter sich vorübergehend zu Ausbildungszwecken in Tschechien aufhielte, dem Finanzamt an. Dieses stellte mit Dezember 1992 die Familienbeihilfezahlungen ein. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §2 lita;BAO §236;FamLAG 1967 §26;
Rechtssatz: Eine persönliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn die Einhebung der Forderung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, insbesondere das Vermögen und das Einkommen des Schuldners in besonderer Weise unverhältnismäßig beeinträchtigen würde. European Case L... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §2 lita;BAO §236;FamLAG 1967 §26;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Verletzung des - im Gesetz nicht vorgesehenen, dennoch aber als ein allgemeines Rechtsprinzip respektierten - Grundsatzes von Treu und Glauben ist an sich geeignet, eine Unbilligkeit der Einhebung von Ansprüchen des Abgabengläubigers ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis 30. Juni 1996 als Amtsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war im maßgeblichen Zeitraum beim Arbeitsmarktservice Tirol beschäftigt. Mit Schreiben vom 18. August 1995 teilte die Buchhaltung des Bundessozialamtes Tirol (BH), eine Dienststelle des Bundes, als "bezugsliquidierende Stelle" dem Beschwerdeführer mit, daß er für seine Tochter B. in der Zeit vom 1. Jänner 1994 bis 31. August 1995 einen "Überempfang der Familienbe... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich62 Arbeitsmarktverwaltung63/02 Gehaltsgesetz68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMSG 1994 §64 Abs1 Z1;FamLAG 1967 §26 idF 1996/201;FamLAG 1967 §46 Abs1 idF 1977/646;FamLAGNov 1993 Art2 §2 idF 1996/201 Art72 Z38;GehG 1956 §13a Abs1;
Rechtssatz: Gehört ein Bundesbeamter dem Amt des Arbeitsmarktservice iSd § 64 Abs 1 Z 1 AMSG 1994 an und erfolgt für ihn die Auszahlung sowohl der Bezü... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 23. März 1990 stellte die beschwerdeführende Sozialversicherungsanstalt fest, daß der Mitbeteiligte als Miteigentümer des landwirtschaftlichen Betriebes (der landwirtschaftlichen Fläche) in der KG A, EZ 735 (0,1858 ha), für die Zeit ab 1. Oktober 1984 laufend Betriebsbeiträge gemäß § 30 Abs. 1 und 2 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes (BSVG) zu entrichten habe. Beitragsgrundlage sei jeweils die Mindestbeitragsgrundlage nach § 23 Abs. 10 lit. a BSVG. Die hiedur... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: BSVG §3 Abs1 Z1;BSVG §30 Abs2;LAG;
Rechtssatz: Die Vermutung des § 30 Abs 2 Satz 2 BSVG, wonach der Eigentümer des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebs (oder einer solchen Fläche) diesen Betrieb - bis zum Beweis des Gegenteiles - auf seine Rechnung und Gefahr führt (bewirtschaftet), setzt nach Abs 1 legcit einen gem §... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs2;FamLAG 1967 §2 Abs5;FamLAG 1967 §26;
Rechtssatz: Bezieht ein geschiedener Ehegatte Familienbeihilfe für seine mj. Kinder, die nicht seinem Haushalt, sondern dem der Kindesmutter angehören, so kann die Abgabenbehörde diese zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe auch dann zurückfordern, wenn der Bfr die von ihm bezogene Familienbeihilfe zur Gänze seiner ge... mehr lesen...