RS Vwgh 2008/7/9 2005/13/0142

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Veröffentlicht am 09.07.2008
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Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §26;

Rechtssatz

Das Argument gutgläubigen Verbrauchs der bezogenen Leistungen geht ins Leere, weil die Verpflichtung zur Rückerstattung zu Unrecht bezogener Beihilfen von subjektiven Momenten unabhängig und allein an die Voraussetzung des Fehlens der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug geknüpft ist (vgl. in ständiger Rechtsprechung etwa die hg. Erkenntnisse vom 3. August 2004, 2001/13/0048, und vom 18. April 2007, 2006/13/0174).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005130142.X01

Im RIS seit

27.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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