Index
61/01 FamilienlastenausgleichNorm
FamLAG 1967 §26;Rechtssatz
Das Argument gutgläubigen Verbrauchs der bezogenen Leistungen geht ins Leere, weil die Verpflichtung zur Rückerstattung zu Unrecht bezogener Beihilfen von subjektiven Momenten unabhängig und allein an die Voraussetzung des Fehlens der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug geknüpft ist (vgl. in ständiger Rechtsprechung etwa die hg. Erkenntnisse vom 3. August 2004, 2001/13/0048, und vom 18. April 2007, 2006/13/0174).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005130142.X01Im RIS seit
27.08.2008Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013