RS Vwgh 2001/11/28 96/13/0076

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Veröffentlicht am 28.11.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

BAO §209 Abs1;
FamLAG 1967 §26;

Rechtssatz

Die Eintragung der (neuerlichen) Befristung des Anspruchs auf Familienbeihilfe auf der Familienbeihilfenkarte kann nicht als nach außen wirksame Amtshandlung zur Geltendmachung eines Rückforderungsanspruches der Familienbeihilfe für den Streitzeitraum gewertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996130076.X04

Im RIS seit

03.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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