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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1;Rechtssatz
Die Eintragung der (neuerlichen) Befristung des Anspruchs auf Familienbeihilfe auf der Familienbeihilfenkarte kann nicht als nach außen wirksame Amtshandlung zur Geltendmachung eines Rückforderungsanspruches der Familienbeihilfe für den Streitzeitraum gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1996130076.X04Im RIS seit
03.04.2002