Norm: KSchG §13VKrG §14 Abs3
Rechtssatz: Die Zustellung einer Klage, mit der Terminsverlust geltend gemacht wird, kann die qualifizierte Mahnung im Sinne des § 13 KSchG nicht ersetzen. Entscheidungstexte 1 Ob 2373/96v Entscheidungstext OGH 16.12.1996 1 Ob 2373/96v Veröff: SZ 69/280 1 Ob 151/96f Entscheidungstext OGH 29.04.1997 1 Ob 15... mehr lesen...
Norm: KSchG §2 Abs2KSchG §13
Rechtssatz: Von den in § 13 KSchG normierten Voraussetzungen zur Geltendmachung eines Terminsverlustes kann gemäß § 2 Abs 2 KSchG zu Lasten des Verbrauchers nicht abgewichen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 2373/96v Entscheidungstext OGH 16.12.1996 1 Ob 2373/96v Veröff: SZ 69/280 1 Ob 266/97t Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs1 Z3KSchG §13
Rechtssatz: Damit die qualifizierte Mahnung gemäß § 13 KSchG die Zugangsfiktion des § 6 Abs 1 Z 3 KSchG auslöst, ist deren Zustellung an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Verbrauchers erforderlich, nicht aber an eine sonst wie bekanntgewordene Anschrift. Entscheidungstexte 1 Ob 2373/96v Entscheidungstext OGH 16.12.1996 1 Ob 2373/96v Veröff: SZ ... mehr lesen...
Norm: KSchG §13
Rechtssatz: Hat der Schuldner niemals erklärt, seine Ratenverpflichtungen nicht erfüllen zu wollen, sondern lediglich lange Zeit hindurch keine Zahlungen geleistet, so reicht dies und der Umstand, daß er in Haft genommen wurde und damit aller Wahrscheinlichkeit nach keine laufenden Einkünfte mehr hatte, ebensowenig für die Annahme aus, er sei nicht gewillt, den Vertrag zu erfüllen, wie der Umstand, daß ein Ansuchen an die klagen... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §396 BKSchG §13
Rechtssatz: Zumindest in den Fällen, in denen mit Ausnahme der qualifizierten Mahnung des Beklagten alle tatsächlichen Voraussetzungen für den Terminsverlust nach § 13 KSchG schon in der Klage behauptet wurden und unter Hinweis auf die einschlägige Gesetzesstelle ausgeführt wurden, es lägen damit alle Voraussetzungen dafür vor, hat das Gericht in Anwendung des § 182 ZPO die allein erschienene klagende Partei zu... mehr lesen...
Norm: KSchG §13
Rechtssatz: Bei einem mit einer Bank geschlossenen Darlehensvertrag, der die Rückzahlung der erhaltenen Darlehensvaluta nach 10 Jahren und bis dahin regelmäßige vierteljährliche Verzinsung vorsieht, gehört die Zahlung der laufenden Zinsen zur Hauptschuld des Darlehensnehmers und stellt nicht nur eine vertragliche Nebenverpflichtung dar; es kann daher für den Fall der Nichtzahlung von Zinsen Terminsverlust vereinbart werden. ... mehr lesen...
Norm: KSchG §13
Rechtssatz: Wurde die sofortige Fälligkeit eines Kredites ua bei Konkurs vereinbart, ist § 13 KSchG nicht analog anzuwenden, da es hier um vertragliche Nebenpflichten geht, die nicht unter den Begriff von "Nebenforderungen" fallen. Entscheidungstexte 8 Ob 23/93 Entscheidungstext OGH 03.02.1994 8 Ob 23/93 Veröff: SZ 67/21 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §13
Rechtssatz: Vertragliche Nebenpflichten im Sinne von Verhaltenspflichten (Schutzpflichten und Interessenwahrungspflichten etc) unterfallen dem Begriff von "Nebenforderungen" nicht, weil § 13 KSchG von Nichtzahlung spricht. Derartige Nebenpflichten werden aber nicht durch "Zahlung" erfüllt. Entscheidungstexte 8 Ob 23/93 Entscheidungstext OGH 03.02.1994 8 Ob 23/93... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 30.1.1985 (Beil.A) trat der Beklagte der Schuld der Gertrude B*** GmbH (im folgenden nur GmbH) an rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen bis einschließlich Dezember 1984 in Höhe von S 49.395,12 zuzüglich Nebengebühren sowie aus den ab Jänner 1985 neu auflaufenden Sozialversicherungsbeiträgen als Bürge und Zahler vorbehaltslos und unwiderruflich bei. Die Haftung des Beklagten sollte erlöschen, wenn keine wie immer gearteten Rückstände an Kap... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 4.6.1985 gerichtsanhängig gemachten Klage begehrte die Klägerin die Zahlung von S 91.636,26 samt 16 % Verzugszinsen seit 1.10.1984 und brachte vor: "Die (erst-)beklagte Partei hat bei der klagenden Partei Kredit in Anspruch genommen (für dessen Rückzahlung die zweitbeklagte Partei die Haftung als Mitschuldner zur ungeteilten Hand übernommen hat). Da die (erst-)beklagte Partei mit der Bezahlung der zur Rückzahlung des gewährten Kredites vereinbarten ... mehr lesen...
Begründung: Der Klagenfurter Autohändler Karl G*** steht wegen der Finanzierung von Fahrzeugkäufen mit der Klägerin in ständiger Geschäftsverbindung. Am 13. Dezember 1984 kaufte die Beklagte bei Karl G*** einen PKW Suzuki Hardtop. Mangels Eigenmittel nahm sie zur Finanzierung des Gesamtkaufpreises ein Darlehen bei der Klägerin auf, wobei die Krediturkunde gleichzeitig mit dem Kaufvertrag unterfertigt wurde. Nach Inhalt dieser Urkunde betrug der Kaufpreis 156.300 S, die Anzahlung 3... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte mit der zu 4 Cg 475/83 des Kreisgerichtes Wels erhobenen Klage die Bezahlung eines Betrages von 100.304 S. Sie behauptete, der Beklagte habe einen PKW "geleast", das vereinbarte Leasingentgelt jedoch nicht bezahlt, sodaß die klagende Partei berechtigt sei, das gesamte Bestandentgelt unter Aufrechterhaltung des Vertrages vorzeitig fällig zu stellen. Einschließlich der Verzugsgebühren und Korrespondenzspesen hafte ein Betrag in der Höhe des K... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (ua) der 33-jährige Gerhard G*** (zu A/III und A/IV) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB und die 22-jährige Margareta B*** (zu B/I in Verbindung mit A/II/1) des Vergehens des schweren Betruges als Beteiligte nach §§ 12 dritter Fall, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt und hiefür zu (jeweils gemäß § 43 Abs 1 StGB bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafen verurteilt, und zwar G*** na... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Handelsgesellschaft, der Beklagte Versicherungsangestellter. Als solche schlossen sie einen Leasingvertrag. Die hierüber errichtete Vertragsurkunde ist mit 3. Januar 1980 datiert. Vertragsgegenstand war ein - von einem Händler dem Beklagten auszuliefernder - (fabriksneuer) Personenkraftwagen. Als Vertragsdauer wurde eine Zeitspanne von 60 Monaten vereinbart. Die vertraglich festgelegte monatliche Zahlungspflicht des Beklagten setzte sich einerseit... mehr lesen...
Norm: KSchG §13
Rechtssatz: Die Zustellung der Klage kann den Zugang einer qualifizierten Mahnung ersetzen. Entscheidungstexte 6 Ob 528/84 Entscheidungstext OGH 03.04.1986 6 Ob 528/84 Veröff: RdW 1986,268 1 Ob 2373/96v Entscheidungstext OGH 16.12.1996 1 Ob 2373/96v Gegenteilig 1 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIfKSchG §13
Rechtssatz: Im Fall eines Finanzierungsleasings, bei dem die einzelne Monatszahlung nicht als Entgelt für die Nutzung des Vertragsgegenstandes gerade in der Zahlungsperiode gewertet werden kann, sondern als Teil eines für die gesamte Vertragsdauer berechneten Entgeltes, sind die vereinbarten Monatszahlungen Raten im Sinne des § 13 KSchG. Entscheidungstexte 6 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der zwischen der klagenden Partei sowie dem Beklagten und seinem Bruder Hans-Jörg D am 26. Juni 1981 zustande gekommene Kfz-Leasing-Vertrag (Finanzierungs-Leasing - Beilage A) über den PKW Marke BMW 528 i, Baujahr 1981, sieht eine Vertragsdauer von 60 Monaten, eine Leasing-Sonderzahlung von S 60.000,-- bei Vertragsbeginn und ein monatliches Leasing-Entgelt (einschließlich der Vollkaskoprämie) von S 6.611,-- vor (Punkt 3). Während der Vertragsdauer ist der Vertra... mehr lesen...
Norm: KSchG §13
Rechtssatz: Die Regelung des § 13 KSchG ist nicht auf Abzahlungsgeschäfte (§§ 16 ff KSchG) beschränkt, sondern gilt für alle Verbraucherverträge, so auch für Verträge über wiederkehrende Leistungen. Entscheidungstexte 1 Ob 626/85 Entscheidungstext OGH 16.09.1985 1 Ob 626/85 Veröff: SZ 58/144 = EvBl 1986/54 S 210 = RdW 1986,75 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §13StGB §146 C3
Rechtssatz: Wird von einem nicht rückzahlungsfähigen und nicht rückzahlungswilligen Täter die Zuzählung eines Darlehens erwirkt, so tritt der Vermögensschaden beim Kreditgeber mit der Zuzählung der Darlehensvaluta ein; unerheblich ist ob der Kreditgeber in der Folge das Darlehen unter Einhaltung der Bestimmungen des KSchG fällig stellt. Entscheidungstexte 9 Os 147/... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Mai 1962 geborene Helfried Wilhelm A des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er in Wien unter Mitwirkung der deswegen bereits rechtskräftig abgeurteilten Margot Irmgard B mit dem Vorsatz, sich und andere Personen durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, die Angestellte der Zentralsparkasse und Kommerzialbank Wien, Zweigstelle Operngasse, Irmgard C, durch Täuschu... mehr lesen...
Die klagende Bank verlangt vom Beklagten 109 943.60 S sA. Sie habe dem Beklagten ein Darlehen gewährt, welches vereinbarungsgemäß in monatlichen Raten bei sonstigem Terminsverlust rückzahlbar gewesen sei. Der Beklagte sei mit der Rückzahlung der Darlehensraten in Verzug geraten, sodaß zufolge des dadurch eingetretenen Terminsverlustes die Forderung zum 25. 5. 1983 mit dem Klagebetrag unberichtigt aushafte. Da zur ersten Tagsatzung am 30. 6. 1983 der Beklagte nicht erschienen war, be... mehr lesen...
Norm: KSchG §13
Rechtssatz: Der bloße Verzug des Verbrauchers reicht zur Geltendmachung des vereinbarten Terminverlustes nicht aus; das Gesetz lässt vielmehr die Ausübung dieses Rechtes nur unter weiteren Voraussetzungen, darunter insbesondere einer qualifizierten Mahnung des Verbrauchers, zu. Entscheidungstexte 4 Ob 503/84 Entscheidungstext OGH 03.04.1984 4 Ob 503/84 Veröff: SZ 5... mehr lesen...