RS OGH 1984/10/23 9Os147/84, 9Os175/86, 14Os172/08p, 14Os125/12g, 15Os41/14i, 12Os71/17h

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Veröffentlicht am 23.10.1984
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Norm

KSchG §13
StGB §146 C3

Rechtssatz

Wird von einem nicht rückzahlungsfähigen und nicht rückzahlungswilligen Täter die Zuzählung eines Darlehens erwirkt, so tritt der Vermögensschaden beim Kreditgeber mit der Zuzählung der Darlehensvaluta ein; unerheblich ist ob der Kreditgeber in der Folge das Darlehen unter Einhaltung der Bestimmungen des KSchG fällig stellt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0065663

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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