Norm: KSchG §13ZPO §84 Abs3 IZPO §226 IIIAZPO §226 Abs1 IIICZPO §396 B
Rechtssatz: Die rechtserzeugenden Tatsachen des § 13 KSchG hat der Unternehmer gemäß § 226 Abs 1 ZPO schon in der Klage anzuführen. Fehlt es an entsprechenden Behauptungen, dann kann der Klageanspruch aus den vorgebrachten Tatsachen nicht abgeleitet werden; das Klagebegehren ist in diesem Fall gemäß § 396 ZPO mangels Schlüssigkeit mit (negativem) Versäumungsurteil abzuweisen... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Unternehmer kann den Verbraucher schon innerhalb der Sechswochenfrist mahnen, sodaß die zweiwöchige Nachfrist schon mit dem Ablauf der Sechswochenfrist abgelaufen sein kann. Entscheidungstexte 5 Ob 623/82 Entscheidungstext OGH 21.06.1983 5 Ob 623/82 mehr lesen...
Norm: KSchG §13
Rechtssatz: Der Unternehmer kann den Verbraucher schon innerhalb der Sechswochenfrist mahnen, sodaß die zweiwöchige Nachfrist schon mit dem Ablauf der Sechswochenfrist abgelaufen sein kann. Entscheidungstexte 5 Ob 623/83 Entscheidungstext OGH 21.06.1983 5 Ob 623/83 Bem: Richtigstellung der GZ im März 2010. (T1) ... mehr lesen...
Auf Grund eines Zeitungsinserats begab sich der Beklagte am 1. Feber 1980 in ein kleines Büro im Haus R-Straße 28 in Linz, welches mit einem Mann besetzt war. Er hatte die Absicht, einen Ehepartner zu suchen und unterfertigte dort einen "Dienstleistungsvertrag", nach dem er diesen einschließlich der Geschäftsbedingungen durchgelesen hatte. Der Vertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt: "Der (Die) Auftraggeber(in) beauftragt den X (die nunmehrige Klägerin) zur Dienstleistung. Diese b... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVb2bbKSchG §13
Rechtssatz: § 13 KSchG soll verhindern, dass ein Verbraucher durch den Terminverlust überrascht wird. Eines solchen Schutzes bedarf es dann nicht, wenn der Verbraucher von sich aus erklärt, er werde die Erfüllung des Vertrages verweigern. Entscheidungstexte 6 Ob 805/81 Entscheidungstext OGH 18.11.1981 6 Ob 805/81 Veröff: SZ 54/173 = EvBl 1982/95 S ... mehr lesen...