IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin Mag. Lindner über die Beschwerde von Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom 21. Dezember 2020, GZ. ***, betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung für die Klassen A<=25kW, A und B sowie Anordnung einer Nachschulung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz – VwGVG insoferne stat... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Parich-Gabler über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 29.06.2021, Zl. ***, betreffend Aufhebung des Straferkenntnisses vom 31.03.2021 gemäß § 52a Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 50 Abs 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrens-gesetze... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 08.09.2021 Norm: StVO 1960 §5 Abs1StVO 1960 §99 Abs1aStVO 1960 §99 Abs6 litcVStG 1991 §30VStG 1991 §52a Abs1
Rechtssatz: Erlässt bei Zusammentreffen verschiedener strafbarer Handlungen die Behörde vor der Entscheidung des Gerichtes ein Straferkenntnis (§ 30 Abs 2 VStG) und ergibt danach, dass das Verwaltungsstrafverfahren nicht hätte durchgeführt werden dürfen, ist gemäß § 30... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Parich-Gabler über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 13.05.2020, Zl. ***, betreffend Entziehung der Lenkberechtigung und Anordnung begleitender Maßnahmen nach dem Führerscheingesetz (FSG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde w... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.09.2020 Norm: FSG 1997 §7FSG 1997 §24FSG 1997 §26StVO 1960 §99 Abs1a
Rechtssatz: In den Fällen, für die bereits im Gesetz eine Mindestentziehungsdauer normiert ist, hat schon die Verwirklichung einer bestimmten Tatsache iSd § 7 Abs3 FSG zur Entziehung der Lenkberechtigung für die im Gesetz bestimmte (Mindest-) Dauer zu führen. Schlagworte Verk... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.09.2020 Norm: FSG 1997 §7FSG 1997 §24FSG 1997 §26StVO 1960 §99 Abs1a
Rechtssatz: Im Hinblick auf die vorzunehmende Wertung „bestimmter Tatsachen“ iSd § 7 Abs 4 FSG zählen Alkoholdelikte zu den schwerstwiegenden Verfehlungen im Straßenverkehr, bei deren Beurteilung ein strenger Maßstab anzulegen ist. Das Lenken eines KFZ im alkoholbeeinträchtigten Zustand und auch eine Verw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 24.09.2020 Norm: FSG 1997 §7FSG 1997 §24FSG 1997 §26StVO 1960 §99 Abs1a
Rechtssatz: Nach dem Gesetzeswortlaut des § 26 Abs 1 Z 2 FSG kommt es nicht darauf an, ob (nur) ein Sachschaden oder (aber) ein Personenschaden verschuldet wurde. Der Gesetzgeber hat die (zusätzliche) Entziehungsdauer bei Verschuldung eines Verkehrsunfalles fix mit zwei Monaten normiert und nicht ins Erme... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 24.09.2020 Norm: FSG 1997 §7FSG 1997 §24FSG 1997 §26StVO 1960 §99 Abs1a
Rechtssatz: Die Unfallfolgen bleiben bei der Wertung der bestimmten Tatsache nach § 7 Abs 4 FSG außer Betracht, bzw kommt es für die Festsetzung der Entziehungszeit auf das konkrete Ausmaß der Unfallfolgen nicht an; ist doch der entscheidende Gesichtspunkt die Gefährlichkeit des in alkoholisiertem Zustand... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Kammerhofer als Einzelrichter über die Beschwerde des A gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 08.08.2017, Zl. ***, betreffend Entziehung der Lenkberechtigung und begleitende Maßnahmen nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Eine Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist nicht zu... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (LVwG) erkennt durch Dr. Klaus Vazulka als Einzelrichter über die Beschwerde des MS, ***, ***, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Peter Kolb, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 23.10.2017, Zl. PLS1-F-121108/002, betreffend Entzug der Lenkberechtigung und Anordnung begleitender Maßnahmen, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen diese... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung durch Mag. Hollerer als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn JT, vertreten durch Kitzler & Wabra, Rechtsanwälte in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gmünd vom 7.9.2017, Zl. GDS1-F-17 103/001, betreffend Entziehung der Lenkberechtigung zu Recht erkannt und folgende Entscheidung verkündet: 1. Der Beschwerde wir... mehr lesen...