RS Lvwg 2020/9/24 LVwG-AV-754/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2020
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

24.09.2020

Norm

FSG 1997 §7
FSG 1997 §24
FSG 1997 §26
StVO 1960 §99 Abs1a

Rechtssatz

In den Fällen, für die bereits im Gesetz eine Mindestentziehungsdauer normiert ist, hat schon die Verwirklichung einer bestimmten Tatsache iSd § 7 Abs3 FSG zur Entziehung der Lenkberechtigung für die im Gesetz bestimmte (Mindest-) Dauer zu führen.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Lenkberechtigung; Entziehung; Verkehrszuverlässigkeit;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.754.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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