Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
24.09.2020Norm
FSG 1997 §7Rechtssatz
In den Fällen, für die bereits im Gesetz eine Mindestentziehungsdauer normiert ist, hat schon die Verwirklichung einer bestimmten Tatsache iSd § 7 Abs3 FSG zur Entziehung der Lenkberechtigung für die im Gesetz bestimmte (Mindest-) Dauer zu führen.
Schlagworte
Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Lenkberechtigung; Entziehung; Verkehrszuverlässigkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.754.001.2020Zuletzt aktualisiert am
18.03.2022