TE Lvwg Erkenntnis 2017/10/18 LVwG-AV-777/002-2017

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 18.10.2017
beobachten
merken
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten