Entscheidungsgründe: Am 16. 8. 1995 ereignete sich auf der A1 in Fahrtrichtung Salzburg im Gemeindegebiet Haag ein Verkehrsunfall, an welchem ein bei der klagenden Partei haftpflichtversichertes Sattelzugfahrzeug sowie ein bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter Reisebus beteiligt waren. Die Klägerin begehrt die Zahlung von S 300.000 mit der
Begründung: , an die S***** Gebietskrankenkasse und auch an andere Geschädigte, insbesondere an die Insassen des Busses, Schadenersatzza... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 15. 11. 1997 ereignete sich gegen 18.00 Uhr ein Verkehrsunfall auf der Kreuzung zwischen einer Bezirksstraße und einem Güterweg, an dem die Klägerin als Lenkerin eines PKW und der Erstbeklagte als Lenker und Halter eines bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Mit rechtskräftigem Strafurteil wurde der Erstbeklagte für schuldig erkannt, dadurch, daß er als Lenker eines PKW infolge eines Beobachtungsmangels bzw eines Aufm... mehr lesen...
Norm: StVO §89 Abs2
Rechtssatz: Der kurzzeitige Versuch, den abgestorbenen Motor eines auf der Fahrbahn zum Stillstand gekommenen Fahrzeugs wieder zu starten, verstößt nicht gegen die Pflicht des Lenkers gemäß § 89 Abs 2 StVO (Ablehnung der älteren Rechtsprechung RIS-Justiz RS 0058938; ZVR 1967/92). Entscheidungstexte 2 Ob 109/99i Entscheidungstext OGH 15.04.1999 2 Ob 109/99i ... mehr lesen...
Norm: StVO §89 Abs2
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 89 Abs 2 StVO gilt sowohl für betriebsfähige als auch für betriebsunfähige Fahrzeuge. Entscheidungstexte 2 Ob 1/92 Entscheidungstext OGH 15.01.1992 2 Ob 1/92 Veröff: ZVR 1992/89 S 202 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §89 Abs2
Rechtssatz: Einen Personenkraftwagen - Lenker, der an einem am rechten Fahrstreifen zum Stillstand gekommenen Sattelzug prallte, trifft ein schwerwiegendes Verschulden, wenn er das beleuchtete Fahrzeug auf ausreichende Entfernung erkennen konnte und die Möglichkeit gehabt hätte, auf den zweiten für seine Fahrtrichtung bestimmten Fahrstreifen auszuweichen. Das Verschulden des Lenkers des Sattelzuges, der bei Du... mehr lesen...
Begründung: Am 23.12.1988 ereignete sich auf der Schoberpaß-Bundesstraße im Freilandgebiet ein Verkehrsunfall. Der Asphaltbelag dieser Straße ist 11,5 m breit, die lichte Weite zwischen den Randlinien beträgt 10,7 m. Die Fahrbahn weist in Richtung Osten eine Steigung von 7 % auf. Der südlichste Fahrstreifen ist 3,7 m breit, der anschließende 3,3 m breite Fahrstreifen ist durch eine doppelte Sperrlinie von der Gegenfahrbahn getrennt. Im Anschluß an den südlichen Fahrstreifen befindet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8. November 1988 gegen 6,05 Uhr morgens fuhr der Erstbeklagte mit seinem PKW mit dem Kennzeichen ***** (die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges) bei Dunkelheit auf der Gurktalstraße B 93 in Richtung Osten. Dabei stieß er im Zuge eines Überholmanövers bei ***** (Freilandgebiet) gegen den am nördlichen Straßenrand abgestellten unbeleuchteten PKW des Klägers mit dem Kennzeichen *****. Dabei wurden beide Fahrzeuge beschädigt. Im ... mehr lesen...
Norm: StVO §89 Abs2
Rechtssatz: Die Sicherungspflicht des Lenkers eines auf einer Freilandstraße bei Dunkelheit zum Stillstand gelangten mehrspurigen Fahrzeuges ist im § 89 Abs 2 StVO ausdrücklich geregelt. Diese ausdrückliche gesetzliche Regelung geht den von Lehre und Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätzen vor. Entscheidungstexte 2 Ob 86/90 Entscheidungstext OGH 30.... mehr lesen...
Norm: StVO §89 Abs2
Rechtssatz: Der "verlegte Fahrstreifen" im Sinne des § 89 Abs 2 StVO, auf dem das Warnzeichen in der Richtung des herankommenden Verkehrs aufzustellen ist, ist in der Regel nur einer, nämlich der, den das abgestellte Fahrzeug blockiert oder verengt. Entscheidungstexte 2 Ob 86/90 Entscheidungstext OGH 30.01.1991 2 Ob 86/90 Veröff: ZVR 1991/102 S 273 ... mehr lesen...
Begründung: Am 18. November 1983 gegen 16,55 Uhr ereignete sich auf der Landesstraße 5426 zwischen Inning und Loosdorf beim Straßenkilometer 14,927 (Freilandstraße) ein Verkehrsunfall, bei dem Johann S*** mit seinem Kombinationskraftwagen Citroen GX-YL (N 912.571) auf den am rechten Straßenrand abgestellten bei der Beklagten haftpflichtversicherten LKW der Alois H*** GesmbH, Steyr 586 (N 191.325) auffuhr. Dabei erlitt Johann S*** tödliche Verletzungen. Die klagende Partei hat aus ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt den Zuspruch des Betrages von S 219.277,80 samt Anhang an Reparaturkosten und Schmerzengeld und die Feststellung, daß die beklagte Partei ihm für alle zukünftigen Schäden auf Grund des Unfallereignisses vom 1. Juli 1983 auf der Bundesstraße 78 beim Obdacher Sattel hafte. Er stützt dieses Begehren, soweit dies für das Revisionsverfahren noch von Bedeutung ist, auf die Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes. Der Kläger habe sich am 1. Juli 1983... mehr lesen...
Norm: AHG §1 BaStVO §89 Abs2StVO §89 Abs3
Rechtssatz: Zur Hoheitsverwaltung gehört die Veranlassung durch die Behörde, den Verkehr beeinträchtigenden Schutt und dergleichen zu entfernen; auch die im Falle der Unaufschiebbarkeit zur Entfernung berechtigten Organe der Straßenaufsicht, des Straßenerhalters, der Feuerwehr oder eines Kraftfahrlinienunternehmens oder Eisenbahnunternehmens (§ 89 Abs 3 StVO) handeln in Vollziehung der Gesetze, weil sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 8. November 1981 ereignete sich bei Dunkelheit auf der Kottingbrunner Straße im Ortsgebiet von Bad Vöslau ein Verkehrsunfall. Der Zweitbeklagte hatte einen vom Erstbeklagten gehaltenen, bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten LKW-Zug am rechten Rand der 8,1 m breiten Fahrbahn abgestellt, ohne die Fahrzeugbeleuchtung einzuschalten. Der LKW-Zug stand allerdings im Licht einer öffentlichen Straßenbeleuchtung, und zwar befand sich der Beleuchtungskörper (2... mehr lesen...
Norm: StVO §89 Abs2
Rechtssatz: Das Aufstellen der Warneinrichtung hat unter Bedachtnahme auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse zu erfolgen. Entscheidungstexte 2 Ob 233/82 Entscheidungstext OGH 30.11.1982 2 Ob 233/82 Veröff: ZVR 1983/191 S 247 8 Ob 77/87 Entscheidungstext OGH 25.11.1987 8 Ob 77/87 Auch; Beisatz:... mehr lesen...
Norm: StVO §89 Abs2
Rechtssatz: § 89 Abs 2 StVO ist auch bei Sichtbeeinträchtigung durch Rauchentwicklung eines Flächenbrandes neben der Straße anzuwenden. Entscheidungstexte 8 Ob 50/79 Entscheidungstext OGH 10.05.1979 8 Ob 50/79 Veröff: ZVR 1980/277 S 280 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0075524 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §89 Abs2WarnEV §3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 89 Abs 2 StVO, im Zusammenhalt mit § 3 WarneinrichtungsV stellt eine Schutzvorschrift im Sinne des § 1311 ABGB dar. Entscheidungstexte 8 Ob 38/78 Entscheidungstext OGH 29.03.1978 8 Ob 38/78 Veröff: ZVR 1978/314 S 367 8 Ob 50/79 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2StVO §89 Abs2
Rechtssatz: Derjenige, der die Absicherung eines unbeleuchteten Fahrzeuges übernimmt, diese Absicherung aber wieder entfernt, verstößt gegen die Verpflichtung zu entsprechenden Kennzeichnung des Verkehrshindernisses. Entscheidungstexte 8 Ob 107/77 Entscheidungstext OGH 14.09.1977 8 Ob 107/77 Veröff: EvBl 1978/84 S 238 = ZVR 1978/207 S 241 = JB... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §20 Abs1 DStVO §89 Abs2
Rechtssatz: Gleichteiliges Verschulden bei Verstoß gegen den Grundsatz des Fahrens auf Sicht einerseits und Unterlassung der Kennzeichnung eines bei durch starken Nebel bedingter schlechter Sicht auf einer Freilandstraße zum Stillstand gelangten mehrspurigen Fahrzeuges andererseits. Entscheidungstexte 8 Ob 76/77 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StVO §60 Abs3StVO §89 Abs2
Rechtssatz: Wurde ein betriebsunfähig gewordenes Fahrzeug am Fahrbahnrand so abgestellt, wie auch ein betriebsfähiges Fahrzeug dort hätte abgestellt werden könne, dann ist für die Frage der Kennzeichnungspflicht § 60 Abs 3 StVO 1960 anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 133/75 Entscheidungstext OGH 16.10.1975 2 Ob 133/75 ... mehr lesen...
Norm: StVO §89 Abs2WarnEV §3
Rechtssatz: Dem Lenker ist vor dem Aufstellen einer geeigneten Warneinrichtung eine geringe Zeitspanne zur Vornahme einer Prüfung zuzubilligen, ob das zum Stillstand gekommene Fahrzeug nicht vielleicht doch wieder in Gang gesetzt werden könnte. Entscheidungstexte 2 Ob 162/72 Entscheidungstext OGH 18.01.1973 2 Ob 162/72 Veröff: ZVR 1974/81 S 133 ... mehr lesen...
Norm: StVO §89 Abs2WarnEV allg
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Aufstellung geeigneter Warneinrichtungen nach § 89 Abs 2 StVO trifft nicht den Lenker eines Fahrzeuges, das geschoben wird. Entscheidungstexte 2 Ob 391/70 Entscheidungstext OGH 09.12.1970 2 Ob 391/70 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: B-VG Art139StVO §89 Abs2WarnEV allg
Rechtssatz: Die WarneinrichtungsV ist nicht im Hinblick auf § 89 Abs 2 StVO gesetzwidrig. Entscheidungstexte 2 Ob 295/70 Entscheidungstext OGH 08.10.1970 2 Ob 295/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0053674 Dokumentnummer JJR_19701008_OG... mehr lesen...
Norm: WarnEV §1StVO §60 Abs3StVO §89 Abs2
Rechtssatz: Die im § 1 Abs 1 WarneinrichtungsV normierte Verpflichtung des Lenkers eines mehrspurigen Fahrzeuges, das auf einer Freilandstraße bei Dunkelheit zum Stillstand gelangt ist und ein Verkehrshindernis bildet, dieses unverzüglich den Lenkern anderer auf dem verlegten Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge durch Aufstellung einer im § 2 der Verordnung genannten Warneinrichtung anzuzeigen, wird wed... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §60 Abs3StVO 1960 §89 Abs2
Rechtssatz: Die Beleuchtungspflicht stillstehender Fahrzeuge besteht nur hinsichtlich fahrbereiter, verkehrstüchtiger Fahrzeuge. Für betriebsunfähig gewordene Fahrzeuge gilt die Vorschrift des § 89 Abs 2 StVO 1960, wonach diese bei Dämmerung oder Dunkelheit durch Aufstellung einer geeigneten Warneinrichtung abzusichern sind; eine zusätzliche Beleuchtung wird in einem solchen Fall vom Gesetz nicht gefor... mehr lesen...
Norm: KFG §102 Abs2 Z1KFG §102 Abs10 Satz2StVO §89 Abs2
Rechtssatz: Eine Verpflichtung zur Aufstellung von Warneinrichtungen besteht nur für Fahrzeuglenker. Entscheidungstexte 2 Ob 327/69 Entscheidungstext OGH 19.12.1969 2 Ob 327/69 8 Ob 192/76 Entscheidungstext OGH 07.12.1976 8 Ob 192/76 Beisatz: Sie besteht nicht für jene Person, di... mehr lesen...
Norm: StVO §89 Abs2WarnEV allg
Rechtssatz: Das Aufstellen einer Warneinrichtung ist nur bei einem länger dauernden Stillstand eines Fahrzeuges erforderlich (so auch 11 Os 22/68 EvBl 1968/391 S 610 = ZVR 1969/139 S 126). Entscheidungstexte 11 Os 55/69 Entscheidungstext OGH 16.10.1969 11 Os 55/69 Veröff: ZVR 1970/130 S 184 8 Ob 27/7... mehr lesen...
Norm: StVO §89 Abs2
Rechtssatz: Das Anbringen einer der WarnEV nicht entsprechenden Sturmlaterne (Ausstrahlung von rotem Licht auf der dem Verkehr zugewendeten Seite in einem Bereich von einhundertachtzig Grad, von weißem Licht nach der Rückseite) an der Bordwand eines auf der Fahrbahn abgestellten Lastkraftwagens, ist keine ordnungsgemäße Beleuchtung des Fahrzeuges. Entscheidungstexte 11 Os ... mehr lesen...
Norm: EKHG §11 B2StVO 1960 §89 Abs2
Rechtssatz: Der Lenker eines auf der Fahrbahn zum Stillstand gekommenen Fahrzeuges hat unverzüglich eine Warnvorrichtung aufzustellen bevor er durch Startversuche den Kraftwagen wieder in Bewegung zu setzen versucht. Entscheidungstexte 2 Ob 159/66 Entscheidungstext OGH 10.06.1966 2 Ob 159/66 Veröff: ZVR 1967/92 S 98 ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §89 Abs1StVO 1960 §89 Abs2
Rechtssatz: Verpflichtung, die durch einen beim Einbiegen quer zur Fahrbahn zum Stillstand gekommenen Tankwagenzug geschaffene Gefahr auf wirksame Art anzuzeigen, auch wenn es sich nicht um eine Freilandstraße handelt. Entscheidungstexte 2 Ob 55/66 Entscheidungstext OGH 03.03.1966 2 Ob 55/66 Veröff: ZVR 1966/275 S 273 ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §89 Abs2
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 89 Abs 2 StVO 1960 idF der StVONov 1964 stellt nur eine zusätzliche Sicherungsmaßnahme dar, keineswegs aber eine Durchbrechung des Grundsatzes des "Fahrens auf Sicht". Entscheidungstexte 11 Os 148/65 Entscheidungstext OGH 21.09.1965 11 Os 148/65 Veröff: ZVR 1966/200 S 203 2 Ob ... mehr lesen...